Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 7 Sa 621/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 15 Abs 2 AGG, § 242 BGB
Entschädigung wegen Diskriminierung bei der Stellenbesetzung - Stellenausschreibung - Einwand des Rechtsmissbrauchs - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGG § 15 Abs. 2 ; BGB § 242
Entschädigung wegen Diskriminierung bei der Stellenbesetzung; Stellenausschreibung "flexible Mitarbeiterin"; Einwand des Rechtsmissbrauchs. - rechtsportal.de
AGG § 15 Abs. 2 ; BGB § 242
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Entschädigungsklage wegen Diskriminierung bei einer Bewerbung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Entschädigungsklage wegen Diskriminierung bei einer Bewerbung
Sonstiges (2)
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
AGG-Hopper ohne Erfolg
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
AGG-Hopper unterliegt
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 19.02.2018 - 19 Ca 3687/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 7 Sa 621/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14
Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 7 Sa 621/18
Rechtsmissbrauch ist dann anzunehmen, wenn ein/eine Kläger/in sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihm/ihr darum gegangen ist, nur den formalen Status als Bewerber/in iSv. § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf die Schädigung und/oder Schadenersatz geltend zu machen (vgl. BAG vom 26.01.2017 - 8 AZR 848/13 - juris; BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 406/14 - AP Nr. 22 zu § 15 AGG m.w.N.) .Hat der Anspruchsteller sich eine günstige Rechtsposition aber gerade durch ein treuwidriges Verhalten verschafft, liegt eine unzulässige Rechtsausübung iSv. § 242 BGB vor (vgl. BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 406/14 - Rz. 49 m.w.N.).
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (vgl. BAG 11.08.2016 - 8 AZR 406/14 - Rz. 50) .
- ArbG Berlin, 19.02.2018 - 19 Ca 3687/17
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 7 Sa 621/18
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Februar 2018 - 19 Ca 3687/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. - BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13
Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 7 Sa 621/18
Rechtsmissbrauch ist dann anzunehmen, wenn ein/eine Kläger/in sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihm/ihr darum gegangen ist, nur den formalen Status als Bewerber/in iSv. § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf die Schädigung und/oder Schadenersatz geltend zu machen (vgl. BAG vom 26.01.2017 - 8 AZR 848/13 - juris; BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 406/14 - AP Nr. 22 zu § 15 AGG m.w.N.) .
- BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14
Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 7 Sa 621/18
Der Ausnutzung einer rechtsmissbräuchlich erworbenen Rechtsposition kann demnach der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen (vgl. etwa BAG 17.03.2016 - 8 AZR 677/14 - Rnr. 44) . - EuGH, 28.07.2016 - C-423/15
Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 7 Sa 621/18
Unter diesen engen Voraussetzungen begegnet der Rechtsmissbrauchseinwand nach § 242 BGB auch keinen unionsrechtlichen Bedenken (vgl. EuGH 28.07.2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rnr. 35 ff.) . - BAG, 23.01.2014 - 8 AZR 118/13
Benachteiligung im Sinne des AGG - Entschädigung - Anspruchsgegner
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 7 Sa 621/18
2.1.1 Für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach § 15 Abs. 2 AGG ist der richtige Anspruchsgegner der potentielle Arbeitgeber nach § 6 Abs. 2 S. 1 AGG, also der der die Stelle ausgeschrieben und Bewerbungen dafür erbeten hat (vgl. BAG 23.01.2014 - 8 AZR 118/13 - EzA § 15 AGG Nr. 24 Rz. 22) .