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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18   

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https://dejure.org/2018,47630
LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18 (https://dejure.org/2018,47630)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2018 - 21 Sa 298/18 (https://dejure.org/2018,47630)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 21 Sa 298/18 (https://dejure.org/2018,47630)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines befristeten Folgearbeitsvertrages während Rechtshängigkeit einer Befristungskontrollklage hinsichtlich eines vorausgegangenen befristeten Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines befristeten Folgearbeitsvertrages während Rechtshängigkeit einer Befristungskontrollklage hinsichtlich eines vorausgegangenen befristeten Arbeitsverhältnisses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18
    Schließen die Vertragsparteien den weiteren befristeten Arbeitsvertrag erst nach Zustellung der Befristungskontrollklage bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und treffen sie keine Vereinbarungen darüber, welche Auswirkungen der neue Vertragsschluss auf den bereits anhängigen Rechtsstreit haben soll, ist davon auszugehen, dass der neue Vertrag unter einem solchen Vorbehalt abgeschlossen worden ist ( BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12 ).

    Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer darf dann das Angebot der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zum Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrags regelmäßig dahin verstehen, dass der neue Arbeitsvertrag nur maßgeblich sein soll, wenn zwischen den Vertragsparteien nicht bereits aufgrund der Unwirksamkeit der früheren Befristungsabrede ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Arbeitsverhältnis besteht ( vgl. BAG 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - Rn. 16 NZA 2004, 925; BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12 ).

    In diesem Fall müsse die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer beim Vertragsschluss auf die Befristungskontrollklage hinweisen und einen entsprechenden Vorbehalt vereinbaren ( BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12 ).

    (1) Ein Sachverhalt, wie der, der der oben zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juni 2008 (- 7 AZR 214/07 -) zugrunde lag, liegt nicht vor.

  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18
    (2) Denn jedenfalls kann sich das beklagte Land nach dem auch im öffentlichen Dienst anwendbaren Rechtsgedanken des § 166 BGB ( vgl. BGH 28. Februar 2012 - VI ZR 9/11 - Rn. 13 ) nicht mit Erfolg auf die fehlende Kenntnis des Schulleiters von der Rechtshängigkeit der Befristungskontrollklage berufen.

    Voraussetzung ist, dass es sich um Vorgänge handelt, die für spätere Geschäftsvorgänge innerhalb des Organisationsbereichs relevant sind, deren Relevanz für die wissende Person erkennbar ist und die deshalb dokumentiert und verfügbar gehalten oder an andere Personen innerhalb des Organisationsbereichs weitergegeben werden müssen ( vgl. BGH 28. Februar 2012 - VI ZR 9/11 - Rn. 14 mwN .).

  • BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65

    Gewährleistungsansprüche bei Kenntnis des Mangels

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18
    Der Begriff "nach bestimmten Weisungen" in § 166 Abs. 2 BGB ist weit zu verstehen ( vgl. BGB 21. Juni 1968 - V ZR 32/65 - BGHZ 50, 348 ).
  • BGH, 17.02.1965 - VIII ZR 75/63

    Freizeichnungsklausel zum Abschluss von Schadensersatzansprüchen in einem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18
    Es genügt vielmehr, wenn für bestimmte Arten von Rechtsgeschäften allgemeine Vorgaben beispielweise in Form von "Ausführungsanordnungen" gemacht worden sind (näher zum Ganzen S taudinger/Habermann, BGB Neubearbeitung 2014 § 166 Rn. 34 mwN; vgl. auch BGH 17. Februar 1965 - VIII ZR 75/63 - BB 1965, 435 ).
  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18
    Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer darf dann das Angebot der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zum Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrags regelmäßig dahin verstehen, dass der neue Arbeitsvertrag nur maßgeblich sein soll, wenn zwischen den Vertragsparteien nicht bereits aufgrund der Unwirksamkeit der früheren Befristungsabrede ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Arbeitsverhältnis besteht ( vgl. BAG 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - Rn. 16 NZA 2004, 925; BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12 ).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18
    Einer Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Arbeitsgerichts zum konkludent vereinbarten Vorbehalt bedurfte es nicht, da schon die Angriffe gegen die vom Arbeitsgericht angenommene Unwirksamkeit der Befristungsabrede vom 9. März 2017 geeignet sind, dass Urteil auch insoweit in Frage zu stellen ( vgl. BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - Rn. 14 ).
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18
    Allerdings gilt dies dann nicht, wenn die Vertragsparteien in dem nachfolgenden Arbeitsvertrag der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ausdrücklich oder konkludent das Recht vorbehalten, die Wirksamkeit der vorangegangenen Befristung prüfen zu lassen ( vgl. zuletzt BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 182/14 - Rn. 14 mwN .).
  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 696/16

    Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18
    Ausgehend vom Vorbringen des beklagten Landes ist nicht erkennbar, dass für die Beschäftigung des Klägers aufgrund der Abwesenheit von Frau H. nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis bestand ( zu den Anforderungen an den Kausalzusammenhang zwischen dem zeitweisen Ausfall der oder des Vertretenen und der Einstellung einer Vertretungskraft BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 15 mwN. ).
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