Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13989
LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09 (https://dejure.org/2010,13989)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09 (https://dejure.org/2010,13989)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 26 TaBV 1954/09 (https://dejure.org/2010,13989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Uneingeschränkte Verpflichtung zur internen Stellenausschreibung nach Aufforderung durch Betriebsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Uneingeschränkte Verpflichtung zur internen Stellenausschreibung nach Aufforderung durch Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09
    Weitere Personen - wie insbesondere etwa die betroffenen Belegschaftsmitglieder - sind nach § 83 Abs. 3 ArbGG nicht beteiligt (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 = NZA 2005, 424 = EzA § 99 BetrVG 2001 Einstellung Nr. 1, zu B I der Gründe).

    Dann hätte sich das vorliegende Verfahren erledigt (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 = NZA 2005, 424 = EzA § 99 BetrVG 2001 Einstellung Nr. 1, zu B II 2 der Gründe).

  • LAG Hessen, 02.11.1999 - 4 TaBV 31/99

    Betriebsrat: Verweigerung der Zustimmung bei innerbetrieblicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09
    Diese Zielstellung lässt Ausnahmen nicht zu (so auch Hessisches LAG 2. November 1999 - 4 TaBV 31/99 - AP Nr. 7 zu § 93 BetrVG 1972, zu II 2 c der Gründe; LAG Hamm - 31. Oktober 2000 - 13 TaBV 47/00 - LAGE § 93 BetrVG 1972 Nr. 3, zu II der Gründe aE.; Fitting § 99 Rn. 248; Münch-ArbR/ Matthes § 263 Rn. 64; HaKo-BetrVG/ Kreuder § 99 Rn. 62; GK-BetrVG/ Kraft § 99 Rn. 167; DKK/ Kittner-Bachner § 99 Rn. 201; WPK/ Preis § 99 Rn. 55).
  • LAG Hamm, 31.10.2000 - 13 TaBV 47/00

    Zustimmung des Betriebsrats zur Übernahme von befristet beschäftigten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09
    Diese Zielstellung lässt Ausnahmen nicht zu (so auch Hessisches LAG 2. November 1999 - 4 TaBV 31/99 - AP Nr. 7 zu § 93 BetrVG 1972, zu II 2 c der Gründe; LAG Hamm - 31. Oktober 2000 - 13 TaBV 47/00 - LAGE § 93 BetrVG 1972 Nr. 3, zu II der Gründe aE.; Fitting § 99 Rn. 248; Münch-ArbR/ Matthes § 263 Rn. 64; HaKo-BetrVG/ Kreuder § 99 Rn. 62; GK-BetrVG/ Kraft § 99 Rn. 167; DKK/ Kittner-Bachner § 99 Rn. 201; WPK/ Preis § 99 Rn. 55).
  • LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung und Umgruppierung; Anforderung an Gründe zur

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09
    Die Maßnahme muss wirklich notwendig sein, es darf kein zumutbarer anderer Weg zur Verfügung stehen (vgl. LAG Hamm 31. Juli 2009 - 10 TaBV 9/09 - Juris, zu II 2 der Gründe, mwN.).
  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09
    Außerdem sollen Verärgerung und Beunruhigungen der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz eines möglicherweise im Betrieb vorhandenen qualifizierten Angebots vermieden werden (vgl. BAG 23. Februar 1988 - 1 ABR 82/86 - AP Nr. 2 zu § 93 BetrVG 1972 = NZA 1988, 551 = EzA § 93 BetrVG 1972 Nr. 3, zu B I 1 der Gründe; 27. Juli1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972 = NZA 1994, 92 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 115).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09
    Außerdem sollen Verärgerung und Beunruhigungen der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz eines möglicherweise im Betrieb vorhandenen qualifizierten Angebots vermieden werden (vgl. BAG 23. Februar 1988 - 1 ABR 82/86 - AP Nr. 2 zu § 93 BetrVG 1972 = NZA 1988, 551 = EzA § 93 BetrVG 1972 Nr. 3, zu B I 1 der Gründe; 27. Juli1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972 = NZA 1994, 92 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 115).
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09
    Diese sind berührt, wenn ein Arbeitnehmer über den zunächst mit Zustimmung des Betriebsrats vorgesehenen Zeitpunkt hinaus im Betrieb verbleibt (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - NZA 2009, 1162 = ZTR 2009, 669, B III 2 c der Gründe, mwN.).(2) Im Jahr 2009, also zum Zeitpunkt des beabsichtigten Abschlusses neuer befristeter Arbeitsverträge, sind die Stellen nicht ausgeschrieben worden.cc) Unabhängig davon sind die Stellen auch zu keinem anderen Zeitpunkt - insbesondere nicht im Februar 2008 - in einer den Anforderungen des § 93 BetrVG genügenden Art und Weise ausgeschrieben worden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 21 TaBV 843/13

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - widersprüchliches Verhalten -

    Hat der Betriebsrat den Arbeitgeber nach § 93 BetrVG aufgefordert, sämtliche Stellen vor ihrer Besetzung innerbetrieblich auszuschreiben, ist der Arbeitgeber auch dann zur innerbetrieblichen Ausschreibung verpflichtet, wenn es höchstwahrscheinlich keine geeigneten innerbetrieblichen Bewerberinnen oder Bewerber gibt (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09).(Rn.49) Der Betriebsrat darf sich allenfalls dann nicht auf eine unterbliebene Ausschreibung berufen, wenn mit Sicherheit feststeht, dass kein Belegschaftsmitglied über die erforderliche Qualifikation verfügt oder Interesse an der Stelle hat und dies dem Betriebsrat bekannt ist.(Rn.50).

    Außerdem sollen Verärgerung und Beunruhigungen der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz eines möglicherweise im Betrieb vorhandenen qualifizierten Angebots vermieden werden (LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09 -, juris unter Verweis auf BAG vom 23.02.1988 - 1 ABR 82/86 -, AP Nr. 2 zu § 93 BetrVG 1972 und vom 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 -, AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).

    Diese Zielstellung lässt Ausnahmen nicht zu (so LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09 -, a. a. O.; im Ergebnis ebenso Hessisches LAG vom 02.11.1999 - 4 TaBV 31/99 -, AP Nr. 7 zu § 93 BetrVG 1972; LAG Hamm vom 31.10.2000 - 13 TaBV 47/00 -, LAGE § 93 BetrVG 1972 Nr. 3; Fitting u. a., § 99 Rn. 248; MüArbR-Matthes § 263 Rn. 64; HaKo-BetrVG-Kreuder § 99 Rn. 62; GK-BetrVG-Kraft § 99 Rn. 167; WPK-Preis § 99 Rn. 55).

    (2) Ob die Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, wenn feststeht, dass kein Arbeitnehmer des Betriebes für die Stelle in Betracht kommt (so Richardi-Thüsing § 99 Rn. 238; GK-BetrVG-Kraft § 99 Rn. 167; HWK-Ricken, § 99 Rn. 85; HSWGNR-Schlochauer, § 99 Rn. 181; ErfK-Kania § 99 Rn. 35; a. A. WPK-Preis § 99 Rn. 55; DKKW-Bachner § 99 Rn. 234; Fitting u. a., § 99 Rn. 248; offen gelassen LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09 -, a. a. O.), kann dahingestellt bleiben.

    Denn in Betracht kommen allenfalls Fälle, in denen mit Sicherheit feststeht, dass kein Belegschaftsmitglied über die erforderliche Qualifikation verfügt oder niemand Interesse an der Stelle haben würde, und dies dem Betriebsrat auch bekannt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09 -, juris).

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2019 - 10 TaBV 46/18

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur personellen Einzelmaßnahme bei

    Nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Gegenauffassung ist der Widerspruch des Betriebsrats hingegen regelmäßig selbst dann nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn nicht mit internen Bewerbern zu rechnen ist (LAG Berlin-Brandenburg 14. Januar 2010 - 26 TaBV 1954/09 - juris; LAG Frankfurt 2. November 1999 - 4 TaBV 31/99 - AP § 93 BetrVG 1972 Nr. 7; Fitting § 99 BetrVG 248; Wlotzke/Preis/Preis § 99 BetrVG Rn. 55 und im Ergebnis auf LAG Köln a.a.O).

    Andernfalls bestünde in der Tat das nicht auszuschließende Risiko einer Fehleinschätzung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Januar 2010 - 26 TaBV 1954/09 - juris).

  • ArbG Berlin, 05.04.2013 - 28 BV 1565/13

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Das Recht des Betriebsrates, die Zustimmung zu einer Einstellung zu verweigern, wenn der Arbeitgeber die Stelle zuvor trotz Aufforderung intern nicht ausgeschrieben hat (§§ 99 Abs. 2 Nr. 6, 93 BetrVG), kann nicht mit der Erwägung ausgeräumt werden, internes Personal sei für die fragliche Stelle weder geeignet noch daran interessiert (s. bereits Hessisches LAG 2, 11.1999 - 4 TaBV 31/99 - AP § 93 BetrVG 1972 Nr. 7; LAG Hamm 31.10.2000 - 13 TaBV 47/00 - LAGE § 99 BetrVG 1972 Nr. 3; LAG Berlin-Brandenburg 14.1.2010 - 26 TaBV 1954/09 - Juris).(Rn.48).

    im selben Sinne auch LAG Hamm 31.10.2000 - 13 TaBV 47/00 - LAGE § 99 BetrVG 1972 Nr. 3 [II.]: "Auch dann, wenn der Arbeitgeber meint, es komme kein anderer Arbeitnehmer des Betriebes für eine zu besetzende Stelle in Betracht, ist die innerbetriebliche Ausschreibung vorzunehmen (...)"; LAG Berlin-Brandenburg14.1.2010 - 26 TaBV 1954/09 - AuA 2010, 370 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Anhand der uneingeschränkten Verpflichtung zur internen Ausschreibung überlässt es der Gesetzgeber (Begründung Regierungsentwurf BT-Drs. VI/1786 S. 50) bewusst der Belegschaft, ein evtl. vorhandenes Potenzial aufzudecken.

    Eine vorherige Einschätzung durch den Arbeitgeber ist damit nicht vereinbar"; ebenso Hans-Christoph Matthes, Anm. LAG Berlin-Brandenburg a.a.O. jurisPR-ArbR 20/2010 Anm. 3.S. im selben Sinne auch LAG Hamm 31.10.2000 - 13 TaBV 47/00 - LAGE § 99 BetrVG 1972 Nr. 3 [II.]: "Auch dann, wenn der Arbeitgeber meint, es komme kein anderer Arbeitnehmer des Betriebes für eine zu besetzende Stelle in Betracht, ist die innerbetriebliche Ausschreibung vorzunehmen (...)"; LAG Berlin-Brandenburg14.1.2010 - 26 TaBV 1954/09 - AuA 2010, 370 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Anhand der uneingeschränkten Verpflichtung zur internen Ausschreibung überlässt es der Gesetzgeber (Begründung Regierungsentwurf BT-Drs. VI/1786 S. 50) bewusst der Belegschaft, ein evtl. vorhandenes Potenzial aufzudecken.

    83) S. im selben Sinne auch LAG Hamm 31.10.2000 - 13 TaBV 47/00 - LAGE § 99 BetrVG 1972 Nr. 3 [II.]: "Auch dann, wenn der Arbeitgeber meint, es komme kein anderer Arbeitnehmer des Betriebes für eine zu besetzende Stelle in Betracht, ist die innerbetriebliche Ausschreibung vorzunehmen (...)"; LAG Berlin-Brandenburg14.1.2010 - 26 TaBV 1954/09 - AuA 2010, 370 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Anhand der uneingeschränkten Verpflichtung zur internen Ausschreibung überlässt es der Gesetzgeber (Begründung Regierungsentwurf BT-Drs. VI/1786 S. 50) bewusst der Belegschaft, ein evtl. vorhandenes Potenzial aufzudecken.

  • LAG Köln, 14.09.2012 - 5 TaBV 18/12

    Pflicht zur internen Ausschreibung - Nachholung der Ausschreibung

    Das LAG Berlin-Brandenburg hat zutreffend darauf verwiesen, dass andernfalls das Risiko einer Fehleinschätzung durch den Arbeitgeber bestünde (LAG Berlin-Brandenburg 14. Januar 2010 - 26 TaBV 1954/09 - juris; LAG Frankfurt 2. November 1999 - 4 TaBV 31/99 - AP § 93 BetrVG 1972 Nr. 7; ArbG Detmold 12. September 2007 - 2 BV 44/07 - juris; Fitting § 99 BetrVG 248; Düwell/Kreuder § 99 BetrVG Rn. 62) .

    Nach der Gegenauffassung ist der Widerspruch des Betriebsrats regelmäßig selbst dann nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn nicht mit internen Bewerbern zu rechnen ist (LAG Berlin-Brandenburg 14. Januar 2010 - 26 TaBV 1954/09 - juris; LAG Frankfurt 2. November 1999 - 4 TaBV 31/99 - AP § 93 BetrVG 1972 Nr. 7; Fitting § 99 BetrVG 248; Wlotzke/Preis/Preis § 99 BetrVG Rn. 55) .

  • LAG Nürnberg, 14.03.2012 - 4 TaBV 40/11

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Versetzung - keine erneute innerbetriebliche

    Zwar ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 93 BetrVG der Arbeitgeber in jedem Fall einer Stellenbesetzung nach entsprechender Aufforderung durch den Betriebsrat zur internen Ausschreibung verpflichtet und ist eine neuerliche Ausschreibung dann erforderlich, wenn es sich um die Wiederbesetzung einer Stelle handelt, die bereits einmal ausgeschrieben und zunächst nur im Rahmen einer befristeten Anstellung zeitlich begrenzt besetzt worden ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09 - AuA 2010, 370).
  • ArbG Siegburg, 16.01.2019 - 3 BV 24/18
    Die Maßnahme muss wirklich notwendig sein, es darf kein zumutbarer anderer Weg zur Verfügung stehen (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09 - Rn. 35, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 25 TaBV 2017/10

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Dem liegt der Gedanke eines innerbetrieblichen Arbeitsmarktes zugrunde; es sollen die im Betrieb vorhandenen personellen Möglichkeiten aktiviert werden; außerdem sollen Verärgerungen der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz im Betrieb vorhandenen qualifizierten Angebots entgegengewirkt werden (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 26 TaBV 1954/09 - AuA 2010, 370; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. März 2008 - 16 TaBV 12/08 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht