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   LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16   

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https://dejure.org/2016,37284
LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16 (https://dejure.org/2016,37284)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16 (https://dejure.org/2016,37284)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. September 2016 - 10 TaBV 598/16 (https://dejure.org/2016,37284)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem Verlangen des Arbeitnehmers nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07, vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 und vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92).

    Es kann ausreichend sein, wenn der Erklärende eine solche Äußerung in den Zusammenhang mit seinem Tauschwunsch stellt und ein verständiger Dritter dies nur als einen deutlichen Hinweis werten kann, bei einer Nichtgewährung werde eine Krankschreibung erfolgen (BAG, Urteil vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02).

    Da der wichtige Grund zur Kündigung in der ausdrücklich oder konkludent erklärten Bereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist, sich die begehrte Freistellung notfalls durch eine in Wahrheit nicht vorliegende Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer später (zufällig) tatsächlich erkrankt oder nicht (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - a.a.O.).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16
    Geschah dies in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen, vermögen sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08).

    Dies gilt insbesondere, wenn eine ehrverletzende Erklärung an eine - vermeintliche - Vertrauensperson gerichtet wird, um mittelbar den Dritten zu treffen (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08).

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem Verlangen des Arbeitnehmers nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07, vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 und vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92).

    Da der wichtige Grund zur Kündigung in der ausdrücklich oder konkludent erklärten Bereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist, sich die begehrte Freistellung notfalls durch eine in Wahrheit nicht vorliegende Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer später (zufällig) tatsächlich erkrankt oder nicht (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - a.a.O.).

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem Verlangen des Arbeitnehmers nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07, vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 und vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92).

    Da der wichtige Grund zur Kündigung in der ausdrücklich oder konkludent erklärten Bereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist, sich die begehrte Freistellung notfalls durch eine in Wahrheit nicht vorliegende Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer später (zufällig) tatsächlich erkrankt oder nicht (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - a.a.O.).

  • BVerfG, 27.07.2009 - 2 BvR 2186/07

    Briefüberwachung in der Untersuchungshaft (freie Entfaltung der Persönlichkeit;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16
    Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts nicht schutzwürdig wären, genießen in Vertraulichkeitsbeziehungen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juli 2009 - 2 BvR 2186/07 und vom 23. November 2006 - 1 BvR 285/06).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16
    Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der fiktiven Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 ABR 38/14 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

    Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG durch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16
    Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts nicht schutzwürdig wären, genießen in Vertraulichkeitsbeziehungen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juli 2009 - 2 BvR 2186/07 und vom 23. November 2006 - 1 BvR 285/06).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16
    Er muss den Betriebsrat über alle Aspekte unterrichten, die ihn zur Kündigung veranlasst haben (vgl. BAG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 ABR 71/07).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer erkennbar) ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13).
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