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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16 (https://dejure.org/2017,46598)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16 (https://dejure.org/2017,46598)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1830/16 (https://dejure.org/2017,46598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SoKaSiG
    Sozialkassenbeitrag, Zeitraum 2012 bis 2014

  • rechtsportal.de

    SoKaSiG
    Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
    Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 28, juris mwN).

    Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt jedoch zurück, wenn sich kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).

    Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).

    Als möglichen Rechtfertigungsgrund hat das Bundesverfassungsgericht weiter den Fall anerkannt, in dem eine Norm, deren formelle Wirksamkeit in Frage gestellt wurde, durch eine andere, formell unbedenkliche Norm ersetzt wird (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).

    Anders sei der Fall zu beurteilen, dass eine formell in Frage gestellte Norm durch eine unbedenkliche Norm gleichen Inhalts ersetzt werde (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).

    Wenn sich kein schützenswertes Vertrauen bilden konnte, tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund ja im Vertrauensschutz hat, zurück (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 290 ).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - festgestellt, dass die Allgemeinverbindlicherklärung vom 17. März 2014 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 3. Mai 2013 in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 3. Dezember 2013 unwirksam ist.

    Das Bundesarbeitsgericht habe mit seinen Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15 - festgestellt, dass die in den Jahren 2008, 2010 und 2014 erfolgten Allgemeinverbindlicherklärungen unwirksam seien.

    Die Beklagte hat sich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - berufen.

    Ein verständiger Arbeitgeber konnte allein aufgrund der Verkündung der beiden Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts am 21. September 2016 zu den Aktenzeichen 10 ABR 48/15 und 10 ABR 33/15 noch keine Dispositionen treffen und davon ausgehen, dass ihn keine Verpflichtungen entsprechend der Rechtnormen der Tarifverträge mehr treffen könnten.

    Nach den Angaben im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2017 - 10 ABR 81/16 (F) wurde der Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - in vollständiger Fassung jedenfalls einigen Beteiligten am 20. Dezember 2016 bzw. 22. Dezember 2016 zugestellt.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
    a) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet eine Ordnung des Arbeitslebens und Wirtschaftslebens, bei der der Staat seine Zuständigkeit zur Rechtsetzung weit zurückgenommen und die Bestimmung über die regelungsbedürftigen Einzelheiten des Arbeitsvertrags grundsätzlich den Koalitionen überlassen hat (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322 ).

    Den frei gebildeten Koalitionen ist durch Art. 9 Abs. 3 GG die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zugewiesen und in einem Kernbereich garantiert, insbesondere Löhne und sonstige materielle Arbeitsbedingungen in einem von staatlicher Rechtsetzung frei gelassenen Raum in eigener Verantwortung und im Wesentlichen ohne staatliche Einflußnahme durch unabdingbare Gesamtvereinbarungen sinnvoll zu ordnen (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, aaO mwN).

    Daher verbleibt jedenfalls eine subsidiäre Regelungszuständigkeit des Staates, die immer dann eintritt, wenn die Koalitionen die ihnen übertragene Aufgabe, das Arbeitsleben durch Tarifverträge sinnvoll zu ordnen, im Einzelfall nicht allein erfüllen können und die soziale Schutzbedürftigkeit einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen oder ein sonstiges öffentliches Interesse ein Eingreifen des Staates erforderlich macht (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, aaO mwN zur Verfassungsgemäßheit von § 5 TVG aF).

    Die Freiheit, sich einer anderen als der vertragschließenden oder keiner Koalition anzuschließen, wird durch das Gesetz nicht beeinträchtigt, Zwang oder Druck in Richtung auf eine Mitgliedschaft wird nicht ausgeübt (vgl. auch BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322 zur Frage, ob ein Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit, sofern es sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergeben sollte, einer gesetzlichen Regelung über die Allgemeinverbindlicherklärung von tariflichen Inhaltsnormen entgegensteht).

  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 234/05

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
    Der von einem Gesetz Betroffene muss grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Verkündung einer Neuregelung darauf vertrauen können, dass er nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen wird (vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 38 mwN, BAGE 118, 290 ).

    Wenn sich kein schützenswertes Vertrauen bilden konnte, tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund ja im Vertrauensschutz hat, zurück (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 290 ).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") (BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, Rn. 41, juris; BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 -, Rn. 56, BVerfGE 127, 1 ).

    Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 -, Rn. 57, BVerfGE 127, 1 ).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
    Das Bundesarbeitsgericht habe mit seinen Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15 - festgestellt, dass die in den Jahren 2008, 2010 und 2014 erfolgten Allgemeinverbindlicherklärungen unwirksam seien.

    Ein verständiger Arbeitgeber konnte allein aufgrund der Verkündung der beiden Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts am 21. September 2016 zu den Aktenzeichen 10 ABR 48/15 und 10 ABR 33/15 noch keine Dispositionen treffen und davon ausgehen, dass ihn keine Verpflichtungen entsprechend der Rechtnormen der Tarifverträge mehr treffen könnten.

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
    Das Bundesarbeitsgericht ist im Übrigen auch von der Wirksamkeit einer entsprechenden Tarifnorm ausgegangen (vgl. BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 -, Rn. 31, juris).

    Eine derartige Verfügungsbeschränkung ist nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 -, Rn. 31, juris).

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
    Art. 9 Abs. 3 GG verleiht den Tarifvertragsparteien in diesem Bereich zwar ein Normsetzungsrecht, aber kein Normsetzungsmonopol (BVerfG 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 -).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
    Als einen denkbaren Rechtfertigungsgrund hat das Bundesverfassungsgericht dabei den Fall einer unklaren oder verworrenen Rechtslage angesehen (BVerfG 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 ).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") (BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, Rn. 41, juris; BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 -, Rn. 56, BVerfGE 127, 1 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16

    Anhörungsrüge

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16

    Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe

  • BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der

    Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG scheide daher aus (vgl. Hessisches LAG, Urteil vom 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1830/16 -).

    a) Das Gesetz ordnet eine "echte" Rückwirkung an (so auch BAG, Urteil vom 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 -, Rn. 71; Hessisches LAG, Urteil vom 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, juris, Rn. 80; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1830/16 -, juris, Rn. 38; desgleichen Bader, jurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2; Berndt, DStR 2017, S. 1166 ; Biedermann, BB 2017, S. 1333 ; Engels, NZA 2017, S. 680 ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 301/18

    Rückwirkung von belastenden Gesetzen

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1830/16 - unter B. II. 4. der Gründe (Rn. 38 ff. zitiert nach juris), denen sich die Kammer anschließt, (ebenso z.B. LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 23 ff. zitiert nach juris sowie bereits Hessisches LAG 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 66 ff. zitiert nach juris; zustimmend z.B. auch Bader, jurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2 und Ulber, NZA 2017, 1104 ) verwiesen.

    Es handelt sich um keine willkürliche Sonderregel (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2017 - 3 Sa 1830/16 - Rn. 47 zitiert nach juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 21 Sa 1545/15

    Sozialkassenbeiträge 2011 bis 2014 - Streitgegenstand - Vermietung von

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - unter C. der Entscheidungsgründe (Rn. 66 ff. zitiert nach juris) verwiesen, denen sich die Kammer anschließt (ebenso LAG Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1830/16 -, n.v. und - 3 Sa 1831/16 -, juris; zustimmend auch Bader, jurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2 und Ulber, NZA 2017, 1104).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16

    Sozialkassenbeitragsverfahren - SokaSiG - Streitgegenstand -

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - unter C. der Entscheidungsgründe (Rn. 66 ff. zitiert nach juris) verwiesen, denen sich die Kammer anschließt (ebenso LAG Berlin-Brandenburg vom 3. August 2017 - 11 Sa 385/16 -, n. v. sowie bereits LAG Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1830/16 -, n.v. und - 3 Sa 1831/16 -, juris; zustimmend auch Bader, jurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2 und Ulber, NZA 2017, 1104).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

    Zudem lagen die Gründe der Entscheidungen den an den Verfahren Beteiligten nur wenige Tage vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 15. Dezember 2016 (Kein, AuR 2017, 48, 52), wenn nicht gar erst am 20. Dezember 2016 vor (BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 81/16 (F) - Rn. 1), weshalb jederzeit noch mit der Einlegung einer Anhörungsrüge oder einer Verfassungsbeschwerde gerechnet werden musste (LAG Berlin-Brandenburg 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16 - Rn.44 zitiert nach juris).
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