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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10   

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LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10 (https://dejure.org/2011,9329)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10 (https://dejure.org/2011,9329)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 25 Sa 2421/10 (https://dejure.org/2011,9329)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    BGB § 626

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unkorrekte Führung des Fahrtenbuches und eine Privatfahrt rechtfertigen ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung keine außerordentliche Kündigung; Außerordentliche Kündigung ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung wegen Falscheintragungen im Fahrtenbuch; Fehlerhafte ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Verdacht des Arbeitszeitbetrugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; AnTV § 30
    Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung wegen Falscheintragungen im Fahrtenbuch; fehlerhafte Anhörung des Arbeitnehmers bei Verdachtskündigung; Nachschieben von Kündigungsgründen im Prozess; Ausschluss von Kündigungsgründen bei unterlassener Anhörung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
    Sie wäre nicht ultima ratio (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen = NZA 2009, 1136; BAG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809).

    Sie hat ausschließlich der Aufklärung willen zu erfolgen (BAG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 AZR 961/06 - AP Nr. 43 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen = NZA 2008, 809).

    Deshalb ist sie so durchzuführen, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, bestimmte, zeitlich und räumlich eingegrenzte Tatsachen zu bestreiten oder den Verdacht entkräftende Tatsachen vorzubringen und so ggf. zur Aufklärung eines zum Anlass für den Verdacht genommenen Sachverhalts beizutragen (BAG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 AZR 961/06 - a. a. O.).

    In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer auch Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (BAG vom 13. März 2008 - 2 AZR 961/06 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 Sa 2022/10 - DB 2011, 424 = ArbR 2011, 100 ; LAG Berlin-Brandenburg vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 - a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09

    Arbeitnehmeranhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
    Allein die Befragung des Arbeitnehmers zu bestimmten, ihm im Gespräch vorgehalten Vorwürfen reicht für eine ordnungsgemäße Anhörung nicht aus (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE Nr. 8 zu § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlungen = ArbuR 2010, 78).

    In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer auch Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (BAG vom 13. März 2008 - 2 AZR 961/06 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 Sa 2022/10 - DB 2011, 424 = ArbR 2011, 100 ; LAG Berlin-Brandenburg vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 - a. a. O.).

    Denn das Ergebnis einer Anhörung ist ohne Einfluss auf ihre Erforderlichkeit (LAG Berlin-Brandenburg vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 - a. a. O.).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
    Diese stehen jedoch zueinander dergestalt in Beziehung, dass eine auf einen Verdacht hin ausgesprochenen Kündigung im Falle der Überzeugung des Gerichts von der Tat auch unter dem Gesichtspunkt der erwiesenen Pflichtverletzung zu würdigen (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227 = NJW 2011, 167).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zumindest seit 1988 (vgl. u. a. Urteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung; BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - DB 2010, 2395 = NZA 2010, 1227)) deutlich herausgestellt, auch im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung gelte das Prognoseprinzip (ebenso BVerfG Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX); der Kündigungszweck sei zukunftsbezogen ausgerichtet, weil mit der verhaltensbedingten Kündigung das Risiko weiterer Vertragsverletzungen ausgeschlossen werden solle; entscheidend sei, ob eine Wiederholungsgefahr bestehe oder ob das vergangene Ereignis sich auch künftig weiter belastend auswirke.

    Dabei hat die Kammer zugrunde gelegt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - a. a. O.) einer langjährigen Betriebszugehörigkeit und dem dadurch gebildeten Vertrauenskapital im Rahmen der Interessenabwägung ein solch hoher Wert zukommt, dass auch eine erhebliche Pflichtverletzung im Erstfall nicht ohne weiteres zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen muss.

  • LAG Köln, 07.10.2009 - 3 Sa 662/09

    Unwirksame Verdachtskündigung bei fehlenden Aufklärungsbemühungen der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
    Allein die objektive Möglichkeit der weiteren Sachverhaltsaufklärung hätte eine Nachfrage zwingend erforderlich gemacht (LAG Köln, Urteil vom 07. Oktober 2009 - 3 Sa 662/09 - ArbuR 2010, 272 zitiert nach juris).

    Allein die objektive Möglichkeit der weiteren Sachverhaltsaufklärung hätte eine Nachfrage zwingend erforderlich gemacht (LAG Köln, Urteil vom 07. Oktober 2009 - 3 Sa 662/09 - a. a. O.).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
    Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, können im Prozess uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden waren (BAG, Urteil vom 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 - AP Nr. 208 zu § 626 BGB = NZA 2008, 636; BAG, Urteil vom 04. Juni 1997 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen; BAG, Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = EzA Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972 = NZA 1986, 674).

    Die Beklagte hat auch die notwendige Anhörung des bei ihr gebildeten Personalrats vorher der Einführung der nachträglichen Feststellungen in den hiesigen Prozess durchgeführt (BAG, Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - a. a. O.; KR-Etzel, 9. Auflage 2009, § 102 BetrVG, Rn 185, 187 ff.).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn damit gerechnet werden kann, dass die Abmahnung zu vertragsgemäßem Verhalten in der Zukunft führen wird und eine Wiederherstellung des Vertrauens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwartet werden kann (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2009, 1198 m. w. N.).

    Die Kündigung ist somit gerade keine Sanktion für begangenes Unrecht, sondern soll ein Vertragsverhältnis beenden, mit dessen vertragsgerechter Durchführung in Zukunft nicht mehr gerechnet werden kann (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2009, 1198).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
    Außerhalb der betriebsverfassungsrechtlichen Regelung des § 102 Abs. 5 BetrVG sowie der personalvertretungsrechtlichen Regelung des § 79 Abs. 2 BPersVG folgt die Pflicht des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer, der gegen eine Kündigung erfolgreich Rechtsschutz in Anspruch nimmt, über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiterzubeschäftigen, aus dem Arbeitsvertrag (vgl. BAG - Großer Senat -, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = NZA 1985, 702).

    Eine Interessenabwägung zugunsten des insofern darlegungs- und beweisbelasteten Arbeitgebers setzt zusätzliche Umstände voraus, aus denen sich im Einzelfall ein sachlicher Grund ergibt, der einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegensteht (vgl. zu den diesbezüglichen Fallgestaltungen BAG GS, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - a. a. O.).

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen zumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - BAGE 118, 104 = NZA 2006, 977; BAG, Urteil vom 07. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195 = AP Nr. 192 zu § 626 BGB = NZA 2006, 98; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 = NZA 1996, 419).

    Im Rahmen der Prüfung, ob die Voraussetzungen der §§ 30 AnTV, 626 Abs. 1 BGB für eine fristlose Kündigung des ordentlich unkündbaren Klägers vorliegen und die Beklagte vorliegend nicht in erster Linie eine außerordentliche Kündigung mit einer der Frist für eine ordentliche Kündigung entsprechenden Auslauffrist ausgesprochen hat, ist darauf abzustellen, ob der Beklagten die Weiterbeschäftigung nicht einmal bis zum Ablauf der fiktiven Frist zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - NZA 2006, 977 = NJW 2006, 2939 = DB 2006, 1849).

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
    In diesem Zusammenhang hat der Arbeitgeber auch Umsetzungs- und Versetzungsmöglichkeiten zu prüfen (BAG Urteil vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42 = AP Nr. 32 zu § 626 BGB = NZA 1994, 409).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
    Er muss weiter dringend sein, d. h. bei einer kritischen Prüfung muss eine auf Beweisanzeichen gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung gerade dieses Arbeitnehmers bestehen (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 ABR 24/08 - NZA-RR 2010, 180).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00

    Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10

    Verdachtskündigung - ordnungsgemäße Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Dauerangestellten

  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner

    § 626 Abs. 2 BGB findet bei dem Nachschieben erst nachträglich bekannt gewordener Kündigungsgründe keine Anwendung (BAG v. 04.06.1997 - 2 AZR 362/96 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen; LAG Berlin-Brandenburg v. 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10 - zitiert nach juris, Rn. 73; KR-Fischermeier, § 626 BGB Rn. 180, 190).
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