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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 592/09   

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https://dejure.org/2009,16923
LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 592/09 (https://dejure.org/2009,16923)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.08.2009 - 10 Sa 592/09 (https://dejure.org/2009,16923)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. August 2009 - 10 Sa 592/09 (https://dejure.org/2009,16923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - unterlassenes betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung bei treuwidriger Vereitelung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung bei treuwidriger Vereitelung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Berlin, 29.01.2009 - 33 Ca 16090/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit - Durchführung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 592/09
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. Januar 2009 - 33 Ca 16090/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. Januar 2009 - 33 Ca 16090/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 592/09
    Da das betriebliche Eingliederungsmanagement auch dazu dient, zur Re-Integration arbeitsunfähiger Arbeitnehmer etwaige Möglichkeiten der Umorganisation zu prüfen um einer Kündigung entgegenzuwirken - einschließlich eines Freimachens von Arbeitsplätzen durch Umsetzungen (vgl. BAG, Urteil vom 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06) -, reicht es nicht aus, wenn lediglich eine Anpassung des bisherigen Arbeitsplatzes geprüft wird.

    Dem Arbeitgeber, der ein betriebliches Eingliederungsmanagement unterlassen hat, ist zwar nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06) die Darlegung gestattet, dass ein solches Verfahren z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Beschäftigungsmöglichkeit geführt hätte.

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2009 - 9 Sa 699/08

    Krankheitsbedingte Kündigung; BEM

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 592/09
    Sodann ist im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements zu klären, ob bei einer etwaigen Versetzung ebenfalls mit erheblichen Arbeitsunfähigkeitszeiten zu rechnen ist oder eine positive Zukunftsprognose abgegeben werden kann, und ob eine solche Maßnahme möglich und dem Arbeitgeber zumutbar ist (LAG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 2009 - 9 Sa 699/08).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2009 - 12 Sa 1450/08
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 592/09
    32 Grundsätzlich aber gilt, dass immer dann, wenn ein Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für die Re-Integration eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers kennt oder bei ordnungsgemäßer Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements kennen muss und diese Beschäftigungsmöglichkeit durch anderweitige Besetzung treuwidrig beseitigt, sich der Arbeitgeber nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB die zwischenzeitlich besetzte Stelle als im Zeitpunkt der Kündigung "frei" entgegenhalten lassen muss (vgl. dazu auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2009 - 12 Sa 1450/08).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 592/09
    Eine solche treuwidrige Vereitelung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit liegt immer dann vor, wenn sich dem Arbeitgeber die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung aufdrängen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 592/09
    War für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung die Notwendigkeit einer Beschäftigungsmöglichkeit für den später gekündigten Arbeitnehmer, also den Kläger, bereits absehbar, so liegt ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten vor (BAG, Urteil vom 25. April 2002 - 2 AZR 260/01).
  • ArbG Berlin, 29.01.2009 - 33 Ca 16090/08
    Darauf, dass etwaige geeignete, in der Zeit seit dem Beginn der Verpflichtung nach § 84 Abs. 2 SGB IX frei gewordene Stellen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung besetzt waren, kann sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB nicht berufen.Berufung eingelegt Az. 10 Sa 592/09.
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