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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14   

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https://dejure.org/2015,48032
LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14 (https://dejure.org/2015,48032)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14 (https://dejure.org/2015,48032)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2015 - 15 Sa 1946/14 (https://dejure.org/2015,48032)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und selbständigem Dienstleistungsvertrag im Bereich der Besucherbetreuung eines Museums

  • Betriebs-Berater

    Scheindienstvertrag bei vereinbartem Weisungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 9 Nr. 1; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1; AÜG § 13
    Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis; Besucherbetreuung eines Museums; Scheindienstvertrag

  • rechtsportal.de

    AÜG § 9 Nr. 1 ; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1; AÜG § 13
    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und selbständigem Dienstleistungsvertrag im Bereich der Besucherbetreuung eines Museums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 756
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14
    (BAG 18.1.2012 - 7 AZR 723/10 - NZA-RR 2012, 455, 458).

    Haftungsregelungen sind als weitere Umstände ebenfalls zu berücksichtigen (BAG 18.01.2012 a. a. O. Rn. 37).

    Nach Ansicht des BAG spricht eine Haftungsregelung aber gegen eine Arbeitnehmerüberlassung (BAG 18.01.2012 - 7 AZR 723/10 - NZA-RR 2012, 455, 459).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14
    "a) Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (vgl. BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - zu II 1 a der Gründe, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14 mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (vgl. zu alldem BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14 mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 15, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - Rn. 35; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 42, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114).

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14
    "a) Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (vgl. BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - zu II 1 a der Gründe, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14 mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - zu II 1 b der Gründe mwN, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13).".

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14
    Dem kann die Beklagte auch nicht entgegenhalten, sie beschäftige keine vergleichbaren Arbeitnehmer (BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Rn. 15).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14
    Bei vorhandenem subjektiven Wissensstand ist ein einfaches Bestreiten nicht zulässig (BAG 15.1.2014 - 10 AZR 415/13).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14
    Neuerdings betont das BAG auch, dass die praktische Handhabung des Vertragsverhältnisses nur dann relevant ist, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen hiervon Kenntnis erlangt oder diese zumindest gebilligt hätten (BAG 15.4.2014 - 3 AZR 395/11 - Rn. 21), wobei es in dem entschiedenen Fall hierauf nicht ankam.
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14
    Bei der Wissenszuordnung juristischer Personen und einer arbeitsteiligen Organisation kann es nicht nur auf die Kenntnis des Vertretungsberechtigten ankommen (BGH 02.02.1996 - V ZR 239/94 - NJW 1996, 1339).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14
    Ein Rückgriff hierauf scheidet aus, wenn diese Fiktion nicht interessengerecht ist, weil die Parteien eine deutliche längere Arbeitszeit wollten (BAG 7, 12.2005 - 5 AZR 535/04 - NZA 2006, 423 Rn 49).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 663/96

    Arbeitnehmerüberlassung: Abgrenzung zu Werkvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14
    Auch das BAG ging zu früheren Zeiten zumindest davon aus, dass die Kriterien der Duldungs- und Anscheinsvollmacht zur Anwendung kommen (06.08.1997 - 7 AZR 663/96 - Rn. 12).
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 869/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (13.11.2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 52) soll hierdurch nicht bezweckt werden, dass ein Schuldner, dem gegenüber Gläubiger ihre Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig befreit werden.
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12

    Abgrenzung zwischen Werkvertrag bzw. Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Hamm, 02.02.2012 - 8 Sa 1502/11

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Dienstleistungsvertrag bei

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - 14 Sa 1941/14

    Drittbezogener Personaleinsatz im Besucherservice eines Museums

    Die Revision wurde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zugelassen, weil das Urteil von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Bandenburg vom 18. März 2015, 15 Sa 1946/14, (Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht zum Aktenzeichen 9 AZN 431/15) in einem Parallelfall abweicht.
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