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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2010 - 20 TaBV 462/10   

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https://dejure.org/2010,45062
LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2010 - 20 TaBV 462/10 (https://dejure.org/2010,45062)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.2010 - 20 TaBV 462/10 (https://dejure.org/2010,45062)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 2010 - 20 TaBV 462/10 (https://dejure.org/2010,45062)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 7/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Postbeamten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2010 - 20 TaBV 462/10
    Die §§ 28, 29 PostPersRG lassen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG für solche Versetzungen bestehen, die nicht vom Mitbestimmungsrecht nach § 76 Abs. 1 BPersVG erfasst werden (BAG, Beschluss vom 12. August1997 - 1 ABR 7/97 - AP Nr. 15 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).

    Aus dem bloßen Schweigen des Gesetzgebers kann nicht gefolgert werden, er habe vorschreiben wollen, dass der Betriebsrat bei derselben Versetzung zweimal nach grundlegend verschiedenen Regeln und mit der Gefahr einander widersprechender Stellungnahmen mitzubestimmen habe (BAG, Beschluss vom 12. August 1997 - 1 ABR 7/97 - AP Nr. 15 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).

  • BVerwG, 30.09.1983 - 6 P 11.83

    Mitbestimmungsrecht eines öffentlichen Personalrats bei Einstellungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2010 - 20 TaBV 462/10
    Die erneute Beschäftigung des Beamten nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit im Sinne des § 46 BBG ist damit auch ohne (erneute) Übertragung eines Amtes im statusrechtlichen Sinne als Einstellung im Sinne des § 76 Abs. 1 Nr. 1 zu behandeln, da dadurch der Gegenstand der Mitbestimmung des Personalrats in den Fällen des § 76 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Eingliederung des Beamten in die Dienststelle, deren Beschäftigte vom Personalrat vertreten werden zu sehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 1983, - 6 P 48/78 - PersV 1986, 466) Die Belange der Beschäftigten einer Dienststelle sind bei einer Eingliederung dann berührt, wenn das Dienstverhältnis unterbrochen war und eine erneute Ausübung eines Amtes erfolgt.
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2010 - 20 TaBV 462/10
    Die erneute Beschäftigung des Beamten nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit im Sinne des § 46 BBG ist damit auch ohne (erneute) Übertragung eines Amtes im statusrechtlichen Sinne als Einstellung im Sinne des § 76 Abs. 1 Nr. 1 zu behandeln, da dadurch der Gegenstand der Mitbestimmung des Personalrats in den Fällen des § 76 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Eingliederung des Beamten in die Dienststelle, deren Beschäftigte vom Personalrat vertreten werden zu sehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 1983, - 6 P 48/78 - PersV 1986, 466) Die Belange der Beschäftigten einer Dienststelle sind bei einer Eingliederung dann berührt, wenn das Dienstverhältnis unterbrochen war und eine erneute Ausübung eines Amtes erfolgt.
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 6/11

    Postpersonalrechtsgesetz - "Reaktivierung" eines Beamten - Mitbestimmungsrechte

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. August 2010 - 20 TaBV 462/10 - wird zurückgewiesen.
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