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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 16 Sa 298/12   

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https://dejure.org/2012,58345
LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 16 Sa 298/12 (https://dejure.org/2012,58345)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2012 - 16 Sa 298/12 (https://dejure.org/2012,58345)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2012 - 16 Sa 298/12 (https://dejure.org/2012,58345)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    AGG § 15

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastregelung zum Entschädigungsanspruch bei Benachteiligung wegen Behinderung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Benachteiligung im Bewerbungsverfahren aufgrund einer Behinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung (Behinderung) bei weiterer Stellenbesetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 16 Sa 298/12
    Ein Kausalzusammenhang zwischen Benachteiligung und Behinderung ist bereits gegeben, wenn die Benachteiligung an die Behinderung anknüpft oder durch sie motiviert ist (vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 34; BAG, Urteil vom 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 31).

    Die Verpflichtung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX trifft den Arbeitgeber unabhängig davon, ob er die Beschäftigungsquote nach § 71 Abs. 1 SGB IX erfüllt hat (vgl. BAG, Urteil vom 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 37).

    Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet zu prüfen, ob der freie Arbeitsplatz mit einem bereits bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer besetzt werden kann (BAG, Urteil vom 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 38).

    Sie ergibt sich auch nicht aus § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX. Denn dort ist nicht geregelt, dass der Arbeitgeber mit einem solchen Vorbringen prozessual ausgeschlossen wird, das nicht in der Begründung der Ablehnung benannt war (vgl. BAG, Urteil vom 17. August 2008 - 9 AZR 839/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 46; BAG, Urteil vom 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 52 ff.).

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 16 Sa 298/12
    Eine unmittelbare Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, wobei die sich benachteiligte Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpfen muss (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 19; BAG, Urteil vom 14. August 2007 - 9 AZR 943/09 - zitiert nach juris).

    Die objektive Eignung ist zu trennen von der individuellen fachlichen und persönlichen Qualifikation des Bewerbers, die nur als Kriterium der Auswahlentscheidung auf der Ebene der Kausalität zwischen Benachteiligung und verbotenem Merkmal eine Rolle spielt, aber nicht durch das Stellen hierfür die erforderlichen Anforderungen an Bewerber die Vergleichbarkeit der Situation selbst gestalten und den Schutz des AGG de facto beseitigen kann (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 22).

    Dabei reicht es für die Kausalität des verbotenen Merkmals i. S. d. § 7 Abs. 1, § 3 Abs. 1 AGG aus, wenn in einem Motivbündel, dass die Entscheidung beeinflusst hat, das Merkmal als Kriterium enthalten gewesen ist (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - zitiert aus juris, dort Rz. 24).

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 16 Sa 298/12
    Die normative und zwingende Wirkung eines Tarifvertrages erfordert nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG neben der Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien, dass das Arbeitsverhältnis unter dem Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt (vgl. BAG, Urteil vom 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 25).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 15. März 2012 zur inhaltlich vergleichbaren Tarifnorm des § 37 TV-L dazu nicht Stellung genommen, da dort bereits mangels Tarifbindung die tarifliche Ausschlussfrist nicht galt (vgl. BAG, Urteil vom 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - zitiert nach juris dort Rz. 26).

    Da die Klägerin die Frist des § 28 Basis-TV gewahrt hat, kann dahinstehen, ob die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG, wie die Klägerin meint, gegen Europarecht verstößt; dies ist jüngst vom BAG im Urteil vom 15. März 2012 (Az.: - 8 AZR 160/11 - zitiert nach juris, dort Rz 27 ff.) verneint worden.

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 643/07

    Behinderung - Benachteiligung - Bewerbung - Bewerbungsfrist -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 16 Sa 298/12
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 18. November 2008 (Az.: - 9 AZR 643/07 - zitiert nach juris, dort Rz 59) offen gelassen, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann.

    Sie ergibt sich auch nicht aus § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX. Denn dort ist nicht geregelt, dass der Arbeitgeber mit einem solchen Vorbringen prozessual ausgeschlossen wird, das nicht in der Begründung der Ablehnung benannt war (vgl. BAG, Urteil vom 17. August 2008 - 9 AZR 839/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 46; BAG, Urteil vom 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 52 ff.).

  • LAG Köln, 27.09.2011 - 11 Sa 525/10

    Benachteiligungsverbot; Darlegungslast des Benachteiligten; Überwiegende

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 16 Sa 298/12
    Steht das Verhalten des Arbeitgebers in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, so kann jedenfalls nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf eine Benachteiligung geschlossen werden (vgl. LAG Köln, Urteil vom 27. November 2011 - 11 Sa 525/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 18).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 16 Sa 298/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - zitiert nach juris, dort Rz. 39) bezieht sich die Mitteilungspflicht des § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX auf § 81 Abs. 1 Satz 7 SGB IX und betrifft daher nur Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nach § 71 SGB IX nicht genügen.
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