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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 5 TaBV 364/18   

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https://dejure.org/2018,46519
LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 5 TaBV 364/18 (https://dejure.org/2018,46519)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2018 - 5 TaBV 364/18 (https://dejure.org/2018,46519)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 5 TaBV 364/18 (https://dejure.org/2018,46519)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Betriebsbegriff im Betriebsverfassungsgesetz; Voraussetzungen eines gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen; Vermutung eines gemeinsamen Betriebes in § 1 Abs. 2 BetrVG; Verteilung der Darlegungslast im Beschlussverfahren zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 1 Abs. 2 Nr. 1 ; BetrVG § 19
    Wirksamkeit zwei Betriebsratswahlen

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 1 Abs. 2 Nr. 1 ; BetrVG § 19
    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Betriebsbegriff im Betriebsverfassungsgesetz; Voraussetzungen eines gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen; Vermutung eines gemeinsamen Betriebes in § 1 Abs. 2 BetrVG; Verteilung der Darlegungslast im Beschlussverfahren zum ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 5 TaBV 364/18
    Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG v. 11.02.2004 - 7 ABR 27/03, Rz. 14).

    Dabei kann auf die Existenz einer Führungsvereinbarung aus den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden (BAG v. 11.02.2004 - 7 ABR 27/03, Rz. 16).

    Allein daraus kann aber schon nicht zwingend auf eine einheitliche Leitung in personellen und sozialen Angelegenheiten geschlossen werden (BAG v.11.02.2004 - 7 ABR 27/03, Rz. 25).

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 5 TaBV 364/18
    Im Rahmen der auch im Beschlussverfahren bestehenden Mitwirkungspflicht muss derjenige, der sich darauf beruft, mehrere Unternehmen führten einen gemeinsamen Betrieb, Sachvortrag halten, der die Würdigung rechtfertigt, es finde ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz in einem für den gewöhnlichen Betriebsablauf charakteristischen Umfang statt (vgl. BAG v. 18.01.2012 - 7 ABR 72/10, Rz. 36)(Rn.40).

    Im Rahmen der auch im Beschlussverfahren bestehenden Mitwirkungspflicht muss derjenige, der sich darauf beruft, mehrere Unternehmen führten einen gemeinsamen Betrieb, Sachvortrag halten, der die Würdigung rechtfertigt, es finde ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz in einem für den gewöhnlichen Betriebsablauf charakteristischen Umfang statt (BAG v. 18.01.2012 - 7 ABR 72/10, Rz. 36).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 5 TaBV 364/18
    Eine solche Indizwirkung besteht aber nicht, wenn es sich bei der (gemeinsamen) Personalabteilung um eine Einheit handelt, die selbst keine Entscheidungen in mitbestimmungsrechtlich relevanten Angelegenheiten trifft, sondern sich im Wesentlichen auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen beschränkt (BAG v. 13.08.2008 - 7 ABR 21/07, Rz. 37).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 5 TaBV 364/18
    Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb eine Betriebsratswahl angefochten wird, ist im Wahlanfechtungsverfahren gem. § 83 Abs. 3 ArbGG zu beteiligen (BAG v. 04.12.1986 - 6 ABR 48/85).
  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 84/10

    Beteiligung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 5 TaBV 364/18
    Die in einer Tatsacheninstanz unterbliebene Anhörung eines Verfahrensbeteiligten kann in einer höheren Instanz nachgeholt werden (BAG v. 17.04.2012 - 1 ABR 84/10, Rz. 15).
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 5 TaBV 364/18
    Zudem hat das Arbeitsgericht zu Recht auf die zutreffende Rechtsprechung des BAG verwiesen, wonach auch als gewählt festgestellte Mitglieder des Betriebsrats als wahlberechtigte Arbeitnehmer die Anfechtung betreiben können (BAG v. 21.03.2017 - 7 ABR 19/15, Rz. 15).
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 5 TaBV 364/18
    Ein solcher Verstoß liegt u. a. vor, wenn bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff verkannt wurde (BAG v. 23.11.2016 - 7 ABR 3/15, Rz. 30).
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