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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08   

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https://dejure.org/2009,13157
LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08 (https://dejure.org/2009,13157)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08 (https://dejure.org/2009,13157)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 10 Sa 2021/08 (https://dejure.org/2009,13157)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit im Blockmodell

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Altersteilzeit im Blockmodell ? Vorleistung in der Arbeitsphase für die anschließende Freistellungsphase ? Deswegen i. d. R. auch Teilnahme am Bewährungsaufstieg ? Übernahme der ?Spiegelbildrechtsprechung? des BAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 797
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    "Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts u.a. mit dem Urteil 9 AZR 369/05 vom 11.04.2006 hat die Senatsverwaltung für I. allgemeine Konsequenzen gezogen und mit Rundschreiben I Nr. 62/2006 mitgeteilt, dass "alle rein auf die Arbeitsleistung bezogenen Bezügebestandteile, die während der Arbeitsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell anteilig entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit im Altersteilzeitarbeitsverhältnis ausgezahlt werden, in der Freistellungsphase spiegelbildlich (auch den Zeitpunkt/Zeitraum betreffend) zur Arbeitsphase zu leisten sind.

    Das Bundesarbeitsgericht hat beginnend mit den Entscheidungen vom 24. Juni 2003 (9 AZR 353/02 und 9 AZR 354/02) und fortgesetzt mit den Urteilen vom 4. Oktober 2005 (9 AZR 449/04) und 11. April 2006 (9 AZR 369/05) zutreffend festgestellt, dass der Arbeitnehmer im Altersteilzeitverhältnis Im Blockmodell während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung tritt.

    Dieses hat das Bundesarbeitsgericht bereits ausdrücklich für die Aufstockungsleistungen nach § 5 Abs. 1 TV ATZ entschieden (BAG, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 369/05).

    Sie sind gleichwohl Entgelt im Sinne von §§ 611, 612 BGB (BAG, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 unter B III 2 a der Gründe).

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat beginnend mit den Entscheidungen vom 24. Juni 2003 (9 AZR 353/02 und 9 AZR 354/02) und fortgesetzt mit den Urteilen vom 4. Oktober 2005 (9 AZR 449/04) und 11. April 2006 (9 AZR 369/05) zutreffend festgestellt, dass der Arbeitnehmer im Altersteilzeitverhältnis Im Blockmodell während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung tritt.

    In dem Urteil vom 4. Oktober 2005 (9 AZR 449/04), in dem es um die Höhe der Vergütung aufgrund von bestimmten Erschwernissen ging, hatte das BAG ausgeführt, dass bei Erschwernissen während der Arbeitsphase ein Erschwerniszuschlag als unständiger Bezügebestandteil in dieser Phase voll und in der Freistellungsphase dann überhaupt nicht mehr zu zahlen sei.

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie der Abweichung der Rechtsprechung von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 zuzulassen.

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 354/02

    Anspruch auf die hälftige Vorhandwerkerzulage - Manteltarifvertrag für die

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Zur Begründung führt der Kläger aus, dass die Spiegelbildrechtsprechung bereits in zwei Urteilen des BAG vom 24. Juni 2003 (9 AZR 353/02 und 9 AZR 354/02) erwähnt worden und damit zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung durch die Personalsachbearbeiterin bekannt gewesen sei.

    Das Bundesarbeitsgericht hat beginnend mit den Entscheidungen vom 24. Juni 2003 (9 AZR 353/02 und 9 AZR 354/02) und fortgesetzt mit den Urteilen vom 4. Oktober 2005 (9 AZR 449/04) und 11. April 2006 (9 AZR 369/05) zutreffend festgestellt, dass der Arbeitnehmer im Altersteilzeitverhältnis Im Blockmodell während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung tritt.

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Zur Begründung führt der Kläger aus, dass die Spiegelbildrechtsprechung bereits in zwei Urteilen des BAG vom 24. Juni 2003 (9 AZR 353/02 und 9 AZR 354/02) erwähnt worden und damit zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung durch die Personalsachbearbeiterin bekannt gewesen sei.

    Das Bundesarbeitsgericht hat beginnend mit den Entscheidungen vom 24. Juni 2003 (9 AZR 353/02 und 9 AZR 354/02) und fortgesetzt mit den Urteilen vom 4. Oktober 2005 (9 AZR 449/04) und 11. April 2006 (9 AZR 369/05) zutreffend festgestellt, dass der Arbeitnehmer im Altersteilzeitverhältnis Im Blockmodell während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung tritt.

  • BAG, 24.05.1963 - 1 AZR 66/62

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Fürsorgepflicht -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Auskünfte, so müssen sie also richtig und vollständig sein (ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 24. Mai 1963 - 1 AZR 66/62; zuletzt BAG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 und BAG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Auskünfte, so müssen sie also richtig und vollständig sein (ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 24. Mai 1963 - 1 AZR 66/62; zuletzt BAG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 und BAG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99).
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Auskünfte, so müssen sie also richtig und vollständig sein (ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 24. Mai 1963 - 1 AZR 66/62; zuletzt BAG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 und BAG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Wie das Bundesarbeitsgericht zu der früheren Regelung des § 23a BAT bereits mit Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - festgestellt hat, ist eine Bestimmung, nach der die vor einem Bewährungsaufstieg von Teilzeitbeschäftigten zurückzulegende Arbeitszeit länger ist als die Bewährungszeit Vollzeitbeschäftigter, allenfalls insoweit gerechtfertigt - und daher mit Art. 119 EWG-Vertrag und der Richtlinie 75/117/EWG vereinbar -, als mit dem Bewährungsaufstieg das wachsende Erfahrungswissen des Arbeitnehmers honoriert werden soll und dieses Erfahrungswissen in der im konkreten Fall ausgeübten Tätigkeit nach Ablauf der Bewährungszeit bei einem Vollzeitbeschäftigten regelmäßig nicht nur unwesentlich größer ist als bei einem Teilzeitbeschäftigten nach derselben Zahl von Jahren.
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Die für Willenserklärungen geltenden Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) sind für die Auslegung von Klageanträgen heranzuziehen (BAG, Urteil vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2009 - 10 Sa 2021/08 - aufgehoben.
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