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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18   

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https://dejure.org/2019,2644
LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18 (https://dejure.org/2019,2644)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18 (https://dejure.org/2019,2644)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 7 Sa 2068/18 (https://dejure.org/2019,2644)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlichen Kündigungen; Verurteilung des Arbeitnehmers kein Dauertatbestand bei der Prüfung des Beg...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 ; KSchG § 1
    Personenbedingte Kündigung; Straftat vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlichen Kündigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung eines Mitarbeiters der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Mitarbeiters der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlichen Kündigungen; Verurteilung des Arbeitnehmers kein Dauertatbestand bei der Prüfung des Beginns der Zwei-Wochen-Frist; Keine Unwirksamkeit einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung bei fehlendem Beendigungsdatum; Strafbares ...

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kündigung eines Mitarbeiters der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Mitarbeiters der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Referent durfte von Landtagsfraktion Die Linke gekündigt werden

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung wegen Verurteilung des Arbeitnehmers

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Kündigung eines Mitarbeiters der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18
    3.2.1.1 Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAG vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 33 ) ist davon auszugehen, dass eine Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers "bedingt" ist, wenn dieser seine Vertragspflichten erheblich - in der Regel schuldhaft - verletzt hat und eine dauerhafte störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist.

    Der Arbeitnehmer verstößt mit einer solchen Tat gegen seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 141 Abs. 2 BGB, wenn sie einen Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zu seiner Tätigkeit hat und dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer verletzt werden (BAG vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 33; BAG 26.September 2013 - 2 AZR 741/12 - AP Nr. 246 zu § 626 BGB - Rn. 15) .

    Das Begründungserfordernis des § 102 Betriebsverfassungsgesetz umfasst nicht eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die kündigungsrelevanten Tatsachen einem der Kündigungsgründe des § 1 Absatz 2.1 Kündigungsschutzgesetz förmlich zuzuordnen (vgl. BAG vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rz. 36 zur gleich lautenden Vorschrift des § 68 Abs. 2 Satz 1 BPersVG).

    50 3.2.2.2 Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG 10.April 2014 - 2 AZR 684/13 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 33 - Rz. 26) ist davon auszugehen, dass ein strafbares außerdienstliches Verhalten dazu führen kann, dass der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erbringen.

    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (vgl. z.B. BAG 10.April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rz. 26; 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 14; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 24, BAGE 132, 72).).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören dabei sowohl die für als auch die gegen eine Kündigung sprechenden Umstände (BAG 20.03.2017 - 2 AZR 1037/12 - Rz. 14 - EzA § 626 BGB 2002 Ausschlussfrist Nr. 6; BAG 21.02.2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27 - EzA § 626 BGB 2002 Ausschlussfrist Nr. 3).

    Unerheblich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder nicht (BAG 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12 - Rz. 14) .

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18
    Der Arbeitnehmer verstößt mit einer solchen Tat gegen seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 141 Abs. 2 BGB, wenn sie einen Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zu seiner Tätigkeit hat und dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer verletzt werden (BAG vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 33; BAG 26.September 2013 - 2 AZR 741/12 - AP Nr. 246 zu § 626 BGB - Rn. 15) .
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18
    Weder der Verdacht einer strafbaren Handlung noch eine begangene Straftat stellen einen solchen Dauertatbestand wie z.B. das unentschuldigte Fehlen dar ( BAG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - Rz. 21 - EzA § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 4.) Etwas anderes gilt auch nicht unter dem Aspekt der personenbedingten Kündigung (vgl. unten).
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18
    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (vgl. z.B. BAG 10.April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rz. 26; 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 14; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 24, BAGE 132, 72).).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass ein Arbeitgeber bei einem strafbaren Verhalten des Arbeitnehmers, den Fort- und Ausgang des Ermittlungs- und Strafverfahrens abwarten und abhängig davon in dessen Verlauf zu einem nicht willkürlich gewählten Zeitpunkt kündigen kann (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rz. 31- EzA § 626 BGB 2002 Ausschlussfrist Nr. 2) .
  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören dabei sowohl die für als auch die gegen eine Kündigung sprechenden Umstände (BAG 20.03.2017 - 2 AZR 1037/12 - Rz. 14 - EzA § 626 BGB 2002 Ausschlussfrist Nr. 6; BAG 21.02.2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27 - EzA § 626 BGB 2002 Ausschlussfrist Nr. 3).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18
    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (vgl. z.B. BAG 10.April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rz. 26; 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 14; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 24, BAGE 132, 72).).
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 782/14

    Bestimmtheit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18
    In einem solchen Fall kommt es deshalb nicht darauf an, ob es dem Kündigungsempfänger ohne Schwierigkeiten möglich ist, die Kündigungsfrist der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung zu ermitteln (BAG 20.01.2016 - 6 AZR 782/14 - EzA § 162 BGB 2002 Nr. 13, Rz. 18) .
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