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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13, 9 TaBV 1089/13   

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https://dejure.org/2013,39334
LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13, 9 TaBV 1089/13 (https://dejure.org/2013,39334)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13, 9 TaBV 1089/13 (https://dejure.org/2013,39334)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - 9 TaBV 749/13, 9 TaBV 1089/13 (https://dejure.org/2013,39334)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 1
    Auslegung des Begriffs "vorübergehend"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 24 TaBV 1869/12

    Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern - Feststellung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    (c) Die erkennende Kammer folgt damit der inzwischen wohl überwiegenden Meinung in der Literatur und obergerichtlichen Rechtsprechung, die bereits in den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (vom 19.12.2012 - 4 TaB 1163/12, vom 09.01.2013 - 24 TaBV 1869/12, vom 01.03.2013 - 9 TaBV 2112/12 und 2113/12, vom 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12, vom 16.04.2013 - 3 TaBV 983/12 u. 3 TaBV 1987/12) zutreffend vertreten und vom Arbeitsgericht unter den Gliederungspunkten I.1.

    In den vorliegenden Fällen mag es, wie die Arbeitgeberin es ausdrückt, "zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs" der kurzfristigen "Zuführung von entsprechendem Personal" bedurft haben, aber es wäre der Arbeitgeberin auch ohne weiteres möglich gewesen, die selbst ausgewählten Leiharbeitnehmer als eigene Mitarbeiter - gegebenenfalls auch befristet - einzustellen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 09.1.2013 - 24 TaBV 1869/12; v. 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12; LAG Niedersachsen v. 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - juris, Rn. 41).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12

    Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern - Wechsel der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    In den vorliegenden Fällen mag es, wie die Arbeitgeberin es ausdrückt, "zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs" der kurzfristigen "Zuführung von entsprechendem Personal" bedurft haben, aber es wäre der Arbeitgeberin auch ohne weiteres möglich gewesen, die selbst ausgewählten Leiharbeitnehmer als eigene Mitarbeiter - gegebenenfalls auch befristet - einzustellen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 09.1.2013 - 24 TaBV 1869/12; v. 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12; LAG Niedersachsen v. 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - juris, Rn. 41).
  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Jedenfalls aber darf sich der Arbeitgeber nicht missbräuchlich selbst bewusst in Zugzwang setzen, um nach § 100 handeln zu können (LAG Hamm v. 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06 - juris).
  • LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11

    Zulässigkeit und Sanktionierung der unbefristeten Beschäftigung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    In den vorliegenden Fällen mag es, wie die Arbeitgeberin es ausdrückt, "zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs" der kurzfristigen "Zuführung von entsprechendem Personal" bedurft haben, aber es wäre der Arbeitgeberin auch ohne weiteres möglich gewesen, die selbst ausgewählten Leiharbeitnehmer als eigene Mitarbeiter - gegebenenfalls auch befristet - einzustellen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 09.1.2013 - 24 TaBV 1869/12; v. 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12; LAG Niedersachsen v. 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - juris, Rn. 41).
  • ArbG Offenbach, 01.08.2012 - 10 BV 1/12

    Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern - Leiharbeit - personelle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Dabei kann hier offen bleiben, wie der Begriff "vorübergehend" in zeitlicher Hinsicht zu verstehen ist (vgl. zum Meinungsstand LAG Düsseldorf v. 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12 - Rn. 45 ff, juris - ArbG Offenbach v. 01.08.2012 - 10 BV 1/12 - Rn. 44 ff, juris - Teusch/Verstege, aaO. S. 1327 ff.).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Wenn das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 12.11.2002 (1 ABR 1/02 - AP Nr. 41 zu § 99 BetrVG 1972) noch die Ansicht vertreten hat, dass eine Überschreitung der damals geltenden Höchstüberlassungsdauer von Arbeitnehmern durch den nahtlosen Einsatz mehrerer Leiharbeitnehmer auf demselben (Dauer-)Arbeitsplatz nicht untersagt war, war das dem Sinn und Zweck der damaligen gesetzlichen Regelung geschuldet.
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Bei Einstellungen ist der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG v. 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 42, AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG Einstellung; v. 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - AP Nr. 17 zu § 81 SGB IX, Rn. 23; v. 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 21 mwN, AP Nr. 4 zu § 3 AÜG).
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Bei Einstellungen ist der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG v. 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 42, AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG Einstellung; v. 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - AP Nr. 17 zu § 81 SGB IX, Rn. 23; v. 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 21 mwN, AP Nr. 4 zu § 3 AÜG).
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    Bei Einstellungen ist der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG v. 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 42, AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG Einstellung; v. 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - AP Nr. 17 zu § 81 SGB IX, Rn. 23; v. 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 21 mwN, AP Nr. 4 zu § 3 AÜG).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 - 9 TaBV 2112/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
    (c) Die erkennende Kammer folgt damit der inzwischen wohl überwiegenden Meinung in der Literatur und obergerichtlichen Rechtsprechung, die bereits in den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (vom 19.12.2012 - 4 TaB 1163/12, vom 09.01.2013 - 24 TaBV 1869/12, vom 01.03.2013 - 9 TaBV 2112/12 und 2113/12, vom 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12, vom 16.04.2013 - 3 TaBV 983/12 u. 3 TaBV 1987/12) zutreffend vertreten und vom Arbeitsgericht unter den Gliederungspunkten I.1.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12

    Einstellung von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze - Zustimmungsverweigerung

  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung eines Leiharbeitnehmers

  • LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05

    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung von zwei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 3 TaBV 1983/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats - unzulässige nicht nur

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

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