Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 11 Sa 1195/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 6 Abs 5 ArbZG, § 262 BGB
Nachtarbeitszuschlag bei Dauernachtwache im Seniorenheim - Angemessenheit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 6 Abs 5 ArbZG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angemessener Nachtzuschlag bei Dauernachtwache einer Pflegefachkraft in einem Altenheim; Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Verminderung des regelmäßigen Zuschlags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbZG § 6 Abs. 5
Angemessener Nachtzuschlag bei Dauernachtwache im Seniorenheim. - rechtsportal.de
ArbZG § 2 Abs. 4 ; BGB § 362 ; ZPO § 138
Angemessener Nachtzuschlag bei Dauernachtwache einer Pflegefachkraft in einem Altenheim - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 05.07.2017 - 7 Ca 1314/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 11 Sa 1195/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14
Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 11 Sa 1195/17
Dies umfasst auch die Darlegung der Tatsachen, die die Angemessenheit vom Arbeitgeber bereits erbrachter Leistungen, z.B. eines gezahlten Zuschlags, begründen sollen (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - BAGE 153, 378 = AP Nr. 14 zu § 6 ArbZG = NZA 2016, 426).Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - BAGE 153, 378 = AP Nr. 14 zu § 6 ArbZG = NZA 2016, 426) ausführlich begründet.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in die Zeit der Nachtarbeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - a. a. O.).
Bei der Bemessung des Nachtzuschlages ist auch zu berücksichtigen, dass die Belastung und Beanspruchung der Beschäftigten durch die Anzahl der Nächte pro Monat und die Anzahl der Nächte hintereinander, in denen Nachtarbeit geleistet wird, ansteigt (BAG, Urteil vom 9 Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - a. a. O.).
- BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15
Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 11 Sa 1195/17
Diese müssen aber den Vorgaben des § 6 Abs. 5 ArbZG genügen; die Norm ist zwingend (BAG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 AZR 156/15 - AP Nr. 15 zu § 6 ArbZG = NZA 2016, 1021).Der Nachtzuschlag soll in einem gewissen Umfang den Arbeitnehmer für die mit der Nachtarbeit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen (BAG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 AZR 156/15 - AP Nr. 15 zu § 6 ArbZG = NZA 2016, 1021; BAG, Urteil vom 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309 = AP Nr. 4 zu § 6 ArbZG = NZA 2003, 563).
- VG Cottbus, 22.11.2017 - 5 L 294/17
Auskunftsverlangen gegen den Pfegedienstleister bei Mängeln; Personalbesetzung in …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 11 Sa 1195/17
Dabei dürfte auch ein Einsatz von insgesamt zwei Pflegefachkräften und zwei Hilfskräften für die Betreuung von ca. 100 Bewohnern nicht ausreichen (VG Cottbus, Beschluss vom 22. November 2017 - VG 5 L 294/17 - n. v.).
- BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08
Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 11 Sa 1195/17
Die Höhe des angemessenen Nachtarbeitszuschlags richtet sich nach der Gegenleistung, für die sie bestimmt ist (BAG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - AP Nr. 9 zu § 6 ArbZG). - BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10
Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 11 Sa 1195/17
Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - AP Nr. 11 zu § 6 ArbZG = NZA-RR 2011, 581). - BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 11 Sa 1195/17
Die Aufstockung um 25% entspricht dem vom Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag verfolgten Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers den Arbeitgeber finanziell zu belasten und setzt den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 ua. - BVerfGE 85, 191) um, zu Gunsten der Nachtarbeitnehmer Schutzvorschriften zu erlassen, um die mit Nachtarbeit verbundenen körperlichen Beeinträchtigungen auszugleichen. - BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98
Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 11 Sa 1195/17
Ist das Arbeitsverhältnis allerdings so wie im vorliegenden Fall beendet, kommt nur noch die Zahlung eines Geldzuschlags in Betracht (BAG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63 = AP Nr. 17 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit = NZA 1999, 995). - BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01
Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 11 Sa 1195/17
Der Nachtzuschlag soll in einem gewissen Umfang den Arbeitnehmer für die mit der Nachtarbeit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen (BAG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 AZR 156/15 - AP Nr. 15 zu § 6 ArbZG = NZA 2016, 1021; BAG, Urteil vom 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309 = AP Nr. 4 zu § 6 ArbZG = NZA 2003, 563).
- LAG Hamm, 18.01.2018 - 11 Sa 1196/17
Unbegründete Kündigungsschutzklage einer Tagesmutter gegen den die Tagespflege …
Herr F bat um eine schriftliche Bestätigung, welche mit E-Mail der Klägerin vom 04.04.2017 erfolgte (Bl. 105 GA in 11 Sa 1195/17: " ... Desweiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass Frau U und ich unsere Betreuungsverträge mit den Eltern gekündigt haben. ... ").Gegen diese Kündigung wendet sich die Klägerin mit ihrer bei dem Arbeitsgericht Paderborn am 28.04.2017 eingegangenen Klage (Parallelverfahren der Schwester der Klägerin: ArbG Paderborn 4 Ca 580/17 / LAG Hamm 11 Sa 1195/17).