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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14   

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https://dejure.org/2015,34040
LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14 (https://dejure.org/2015,34040)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14 (https://dejure.org/2015,34040)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2015 - 26 Sa 2340/14 (https://dejure.org/2015,34040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 4 Abs. 1 TzBfG, § 4 TzBfG, § 14 Abs. 1 TzBfG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, Richtlinie 97/81/EG, § 2 Abs. 2 TzBfG, § 11 ArbZG, § 156 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 320 Abs. 4 Satz 4 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Behandlung eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers und eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers; Überproportionale Heranziehung von Teilzeitbeschäftigten an Wochenenden; Erfassung aller ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Teilzeit ist Teilzeit - auch an Wochenenden!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überproportionale Heranziehung von Teilzeitbeschäftigten an Wochenenden

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Teilzeitkräfte dürfen durch Wochenendarbeit nicht benachteiligt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch, nur entsprechend der Wochenarbeitszeit eingeteilt zu werden

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Chef darf Teilzeitkräfte nicht benachteiligen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wochenenddienst benachteiligt Teilzeitkräfte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14
    Der Vergleich mit den Vollzeitbeschäftigten ist der entscheidende Vergleichsmaßstab (vgl. BAG 21. April 1999 - 5 AZR 200/98, Rn. 26).(Rn.25).

    Der Vergleich mit den Vollzeitbeschäftigten ist der entscheidende Vergleichsmaßstab (vgl. BAG 21. April 1999 - 5 AZR 200/98, Rn. 26).

    Eine Ungleichbehandlung "wegen der Teilzeitarbeit" liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 21. April 1999 - 5 AZR 200/98, Rn. 29).

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14
    Das gilt insbesondere auch für die Möglichkeit der Freizeitgestaltung an Wochenenden, weil die zusammenhängende Freizeit an den Wochentagen Samstag/Sonntag ganz allgemein als erstrebenswert und vorteilhaft angesehen wird (vgl. BAG 24. April 1997 - 2 AZR 352/96, zu II 2 b der Gründe).(Rn.23).

    Diese Rechtsprechung hat das BAG in seinem Urteil vom 24. April 1997 (2 AZR 352/96, zu II 2 b der Gründe) fortgeführt.

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14
    (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F), Rn. 17).
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14
    Erforderlich ist, dass die Grenzziehung zwischen Begünstigten und Benachteiligten unmittelbar an den sachlichen Grund anknüpft (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12, Rn. 18).
  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 501/94

    Teilzeitarbeit - Verbot der Ungleichbehandlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14
    b) Das BAG hat es in der Entscheidung vom 1. Dezember 1994 (6 AZR 501/94, zu II 3 b der Gründe) noch dahinstehen lassen, ob unzulässige Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit vorliegen könne, wenn durch eine Wochenendregelung die Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten nicht im gleichen Verhältnis wie bei den Vollzeitbeschäftigten auf den Wochenenddienst und den Dienst an den übrigen Wochentagen verteilt würde.
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14
    Dementsprechend verlangt das Bundesarbeitsgericht, dass sich die Prüfung, ob die unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt ist, am Zweck der Leistung zu orientieren hat (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 634/08, Rn. 32).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 26 Sa 2340/14
    Vielmehr muss die Ungleichbehandlung einem echten Bedarf entsprechen und zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet und erforderlich sein (EuGH 1. März 2012 - C-393/10 [O'Brien], Rn. 64, 66).
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