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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11   

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LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11 (https://dejure.org/2011,44521)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11 (https://dejure.org/2011,44521)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 3 Sa 1506/11 (https://dejure.org/2011,44521)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Vertretung eines Stammarbeitnehmers im Falle einer vorübergehenden Übertragung von höherwertigen Aufgaben dem Stammarbeitnehmer; Notwendigkeit einer konkreten Darlegung von Tatsachen hinsichtlich der Rückkehr ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund - Vertretung eines Stammarbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14
    Anforderungen an die Begründung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Befristungsrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 26 Sa 103/11

    Befristung zur Vertretung eines abgeordneten Mitarbeiters

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11
    Begründet der Arbeitgeber die Befristung eines Arbeitsverhältnisses damit, ein Arbeitnehmer werde zur Vertretung eines Stammarbeitnehmers, dem vorübergehend höherwertige Aufgaben übertragen worden seien, beschäftigt, muss der Arbeitgeber im Befristungsrechtsstreit konkret die Tatsachen vortragen, die die Prognose rechtfertigen, der Stammarbeitnehmer werde wieder zu seinen alten Bedingungen arbeiten (aA LAG Berlin-Brandenburg 23. Juni 2011 - 26 Sa 103/11 - Rn. 27ff, danach kann der Arbeitgeber solange mit der Rückkehr des Arbeitnehmers rechnen, solange der befristet abgeordnete Mitarbeiter nicht mitgeteilt habe, dass er beabsichtige, nicht zurückkehren zu wollen bzw. entsprechende Ansprüche geltend zu machen).(Rn.57).

    Da maßgeblich auf die objektive Rechtslage abzustellen ist, kommt es nicht darauf an, ob sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber im Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber mit der "Vertretungskraft" den befristeten Arbeitsvertrag abschließt, darauf berufen hat, dauerhaft mit den höherwertigen Aufgaben beschäftigt werden zu wollen (so aber LAG Berlin-Brandenburg 23. Juni 2011 - 26 Sa 103/11 - Juris-Rn. 28f.).

    Der Arbeitgeber muss daher im Befristungsrechtsstreit konkret die Tatsachen vortragen, die die Prognose rechtfertigen, der Stammarbeitnehmer werde wieder zu seinen alten Bedingungen arbeiten, wenn er die Befristung damit begründet, einem Stammarbeitnehmer seien andere Arbeitsaufgaben nur vorübergehend übertragen worden (aA LAG Berlin-Brandenburg 23. Juni 2011 - 26 Sa 103/11 - Rn. 27ff, danach kann der Arbeitgeber solange mit der Rückkehr des Arbeitnehmers rechnen, solange der befristet abgeordnete Mitarbeiter nicht mitgeteilt habe, dass er beabsichtige, nicht zurückkehren zu wollen bzw. entsprechende Ansprüche geltend zu machen).

  • BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11
    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 Rn. 15, NZA 2011, 507; 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 16 mwN, NZA 2010, 942).

    Neue Tätigkeiten können ihm zugewiesen werden, soweit sie die Merkmale der Vergütungsgruppe erfüllen (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 19, NZA 2011, 507; 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 22 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11
    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 Rn. 15, NZA 2011, 507; 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 16 mwN, NZA 2010, 942).

    Neue Tätigkeiten können ihm zugewiesen werden, soweit sie die Merkmale der Vergütungsgruppe erfüllen (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 19, NZA 2011, 507; 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 22 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11
    (aa) Teil des Sachgrunds der Vertretung ist eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 542/08 - Rn. 22, BB 2010, 2054; 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12, BB 2009, 2372).

    Ansonsten dürfe und müsse der Arbeitgeber mit dessen Rückkehr an den Arbeitsplatz rechnen (so zB BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12 mwN, NJW 2009, 3180).

  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05

    Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11
    Die vom Arbeitgeber anlässlich der vertretungsbedingten befristeten Einstellung vorgenommene Umorganisation kann schließlich dazu führen, dass in Folge des nunmehr geschaffenen Arbeitsplans ein nach seinen Inhalten neuer Arbeitsplatz entsteht, der nach der bisherigen Arbeitsorganisation noch nicht vorhanden war (BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 232/05 - Rn. 12, BAGE 117, 104).

    Schließlich ist darzulegen, dass sich die dem Vertreter zugewiesenen Tätigkeiten aus der geänderten Aufgabenzuweisung ergeben (BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 232/05 - Rn. 14, aaO).

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11
    Es ist ferner nicht auszuschließen, dass die Weisung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer nur vorübergehend die höherwertigen Tätigkeiten zu übertragen, gemäß §§ 106 GewO, 315 Abs. 1 BGB unwirksam ist, weil sie nicht billigem Ermessen entspricht (vgl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/91 - BAGE 101, 91).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 AZR 542/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11
    (aa) Teil des Sachgrunds der Vertretung ist eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 542/08 - Rn. 22, BB 2010, 2054; 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12, BB 2009, 2372).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 321/09

    Wirksamkeit einer Befristung - Sachgrund der Vertretung bzw. des vorübergehenden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11
    Ob der Sachgrund der Vertretung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG überhaupt gegeben sein kann, wenn ein Arbeitnehmer nicht an der Erbringung seiner Arbeitsleistung für den Arbeitgeber insgesamt verhindert ist, sondern für den Arbeitgeber nur vorübergehend andere Arbeitsaufgaben wahrnimmt (bejahend LAG Düsseldorf 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 - Juris-Rn. 39, ZTR 2011, 447; verneinend LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 - Juris-Rn. 12) oder ob in einer solchen Konstellation die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers aus einem sonstigen Sachgrund gerechtfertigt sein kann, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10

    Beendigung des doppelt befristeten Arbeitsverhältnisses bei Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11
    Ob der Sachgrund der Vertretung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG überhaupt gegeben sein kann, wenn ein Arbeitnehmer nicht an der Erbringung seiner Arbeitsleistung für den Arbeitgeber insgesamt verhindert ist, sondern für den Arbeitgeber nur vorübergehend andere Arbeitsaufgaben wahrnimmt (bejahend LAG Düsseldorf 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 - Juris-Rn. 39, ZTR 2011, 447; verneinend LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 - Juris-Rn. 12) oder ob in einer solchen Konstellation die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers aus einem sonstigen Sachgrund gerechtfertigt sein kann, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

    Diese kann sich daher nicht darauf beschränken, die Stammkraft werde, sofern sie nicht Gegenteiliges erklärt hat, auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 20. Dezember 2011 - 3 Sa 1506/11 - Rn. 57, LAGE § 14 TzBfG Nr. 68, nicht rkr.) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11

    Begriff der Vertretung

    Um dem Unterschied zwischen den beiden Fallgestaltungen Rechnung zu tragen, müssen die Anforderungen an die Prognose der Rückkehr der Stammkraft danach ausgerichtet werden, durch welchen Umstand der Vertretungsbedarf ausgelöst wurde (so auch LAG Berlin-Brandenburg 20. Dezember 2011 - 3 Sa 1506/11 - [...]; Hunold, DB 2012, 288, 289).
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