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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.05.2017 - 5 Sa 1300/16, 5 Sa 1303/16   

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https://dejure.org/2017,25687
LAG Berlin-Brandenburg, 18.05.2017 - 5 Sa 1300/16, 5 Sa 1303/16 (https://dejure.org/2017,25687)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.05.2017 - 5 Sa 1300/16, 5 Sa 1303/16 (https://dejure.org/2017,25687)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 5 Sa 1300/16, 5 Sa 1303/16 (https://dejure.org/2017,25687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung ohne Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements; Anspruch eines gekündigten Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung aufgrund der Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen ...

  • Betriebs-Berater

    Darlegungslast bei unterlassenem bEM

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 84 Abs 2 ; KSchG § 1
    Darlegungslast - unterlassenes betriebliches Eingliederungsmanagement - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 84 Abs 2 ; KSchG § 1
    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung ohne Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.05.2017 - 5 Sa 1300/16
    Ferner sind das Alter, der Familienstand und die Unterhaltspflichten sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers in die Abwägung einzubeziehen (BAG v. 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, Rz. 16; BAG v. 08.11.2007 - 2 AZR 292/06, Rz. 16).

    Ist es dagegen denkbar, dass ein bEM ein positives Ergebnis erbracht, das gemeinsame Suchen nach Maßnahmen zum Abbau der Fehlzeiten also Erfolg gehabt hätte, muss sich der Arbeitgeber regelmäßig vorhalten lassen, er habe "vorschnell" gekündigt (BAG v. 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, Rz. 38 ff.).

    Nur bei entsprechender Unterrichtung kann vom Versuch der ordnungsgemäßen Durchführung eines bEM die Rede sein (BAG v. 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, Rz. 32).

    Auch aus Krankheiten, die auf unterschiedlichen Grundleiden beruhen, kann sich - zumal wenn sie auf eine generelle Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers hindeuten - eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses ergeben, der das bEM entgegenwirken soll (BAG v. 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, Rz. 42).

    Wenn er ein bEM unterlassen hat, kann er gegen eine solche Verpflichtung nicht einwenden, ihm seien im Kündigungszeitpunkt - etwa schon mangels Kenntnis der Krankheitsursachen - entsprechende Möglichkeiten weder bekannt gewesen, noch hätten sie ihm bekannt sein können (BAG v. 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, Rz. 49).

  • ArbG Brandenburg, 07.07.2016 - 4 Ca 50/16

    Häufige Kurzerkrankungen - Wann ist eine Kündigung zulässig?

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.05.2017 - 5 Sa 1300/16
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 07.07.2016 - 4 Ca 50/16 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 07.07.2016 - 4 Ca 50/16 - abgeändert und der Beklagte verurteilt, die Klägerin als Sachbearbeiterin für Wohngeldfragen bei einer Wochenarbeitszeit von 37 Stunden bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 07.07.2016 - 4 Ca 50/16 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen und die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09

    Schadensersatz - Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.05.2017 - 5 Sa 1300/16
    Dass die Klägerin diesen Antrag zweitinstanzlich nun als Hauptantrag stellt, führt nicht dazu, dass ein neuer, bislang nicht angefallener Streitgegenstand eingeführt wird (vgl. für den umgekehrten Fall: BAG v. 19.08.2010 - 8 AZR 315/09, Rz. 23 ff.).
  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.05.2017 - 5 Sa 1300/16
    Die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit steht einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit dann gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose nicht gerechnet werden kann (BAG v. 29.04.1999 - 2 AZR 431/98).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.05.2017 - 5 Sa 1300/16
    Hinzukommen müssen dann vielmehr zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG vom 27.02.1985 - GS 1/84).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.05.2017 - 5 Sa 1300/16
    Ferner sind das Alter, der Familienstand und die Unterhaltspflichten sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers in die Abwägung einzubeziehen (BAG v. 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, Rz. 16; BAG v. 08.11.2007 - 2 AZR 292/06, Rz. 16).
  • LAG Hamm, 29.05.2018 - 7 Sa 48/18

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Die Berufungskammer schließt sich hierzu der Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.01.2017, 8 Sa 359/16 Rdnr. 29 ff., insbesondere Rdnr. 31 ausdrücklich an (im Ergebnis auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.05.2017, 5 Sa 1300/16 u.a., Rdnr. 36; a.A. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.06.2015, 6 Sa 396/14).
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