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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - 2 Ta 655/17   

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https://dejure.org/2017,22478
LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - 2 Ta 655/17 (https://dejure.org/2017,22478)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2017 - 2 Ta 655/17 (https://dejure.org/2017,22478)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 2 Ta 655/17 (https://dejure.org/2017,22478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung des Zeugnisanspruchs bei unterlassener außergerichtlicher Mahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Prozesskostenhilfe - Zeugnisanspruch

  • rechtsportal.de

    Versagung der Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung des Zeugnisanspruchs bei unterlassener außergerichtlicher Mahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abmahnung vor Geltendmachung eines Zeugniserteilungsanspruchs erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2017, 392
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 10 Ta 414/14

    Kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zusenden des Arbeitszeugnisses -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - 2 Ta 655/17
    Hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung eines Zeugniserteilungsanspruchs kann danach verlangt werden, dass der Unbemittelte vor Klageerhebung die Erteilung eines Zeugnisses erfolglos außergerichtlich angemahnt hat (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Besschluss vom 13.03.2014 - 10 Ta 414/14).

    Das Arbeitsgericht hat der sofortigen Beschwerde unter Hinweis auf die Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg ( Beschluss vom 13.03.2014 - 10 Ta 414/14 - zitiert nach juris ) nicht abgeholfen.

    Hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung eines Zeugniserteilungsanspruchs kann danach verlangt werden, dass der Unbemittelte vor Klageerhebung die Erteilung eines Zeugnisses erfolglos außergerichtlich angemahnt hat ( vgl. zutreffend LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2014, a.a.O. ).

  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13

    Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - 2 Ta 655/17
    Von demjenigen, der für die Kosten einer Klage Prozesskostenhilfe begehrt, kann verlangt werden, dass dieser seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt ( vergleiche BVerfG, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 - zitiert nach juris ).
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