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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 965/17   

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https://dejure.org/2017,55486
LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 965/17 (https://dejure.org/2017,55486)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2017 - 2 Sa 965/17 (https://dejure.org/2017,55486)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2017 - 2 Sa 965/17 (https://dejure.org/2017,55486)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzumutbare Weisung der Arbeitgeberin zur auswärtigen Arbeitsaufnahme nach Rücknahme einer Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Unbillige Weisung wegen unzumutbarer Pendelzeit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung - unzumutbare Pendelzeit von 3 1/2 Stunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbillige Weisung; außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung; unzumutbare Pendelzeit von insgesamt 3 1/2 Stunden

  • rechtsportal.de

    GewO § 106 S. 1
    Unzumutbare Weisung der Arbeitgeberin zur auswärtigen Arbeitsaufnahme nach Rücknahme einer Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unbillige Weisung des Arbeitgebers bei Pendelzeit von 3 1/2 Stunden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unbillige Weisung des Arbeitgebers wegen unzumutbarer Pendelzeit von insgesamt 3 1/2 Stunden

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wenn der Arbeitsweg zu weit ist

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Pendelzeit von dreieinhalb Stunden ist unzumutbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuweisung eines 170 km entfernten Arbeitsplatzes unwirksam

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 965/17
    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 - zitiert nach juris, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, ist der Arbeitnehmer nach §§ 106 S. 1 GewO; 315 BGB nicht - auch nicht vorläufig - an eine Weisung gebunden, die die Grenzen billigen Ermessens nicht wahrt.

    Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zu, unterliegt dies der Ausübungskontrolle gem. §§ 106 S. 1 GewO; 315 Abs. 3 S. 1 BGB (BAG 18.10.2017 - a.a.O., Rz. 27 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 965/17
    Soweit es auf die Zumutbarkeit des neu zugewiesenen Arbeitsorts ankommt, kann aus den sozialrechtlichen Regeln über die Zumutbarkeit einer Beschäftigung kein belastbarer Maßstab die arbeitsrechtliche Beurteilung des Ermessensgebrauchs nach § 106 S. 1 GewO, § 315 BGB bei einer Versetzung abgeleitet werden (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 412/11 - AP Nr. 22 zu § 106 GewO, Rz. 34 bis 35; BAG 13.06.2012 - 10 AZR 296/11 - EzA § 106 GewO Nr. 11, Rz. 29 bis 30 jeweils m.w.N.).

    Der Pflicht, diese betriebliche Notwendigkeit zu schildern, ist die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. dazu nur BAG 26.09.2012 - 10 AZR 412/11 -, aaO., Rz. 36 m.w.N.) bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nicht nachgekommen.

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 965/17
    § 121 Abs. 4 S. 1 und S. 2 SGB III enthalten keinen belastbaren Maßstab für die Kontrolle des Ermessensgebrauchs (vgl. BAG 17.08.2011 - 10 AZR 202/10 -, EzA § 106 GewO Nr. 9, Rz. 26 m.w.N.).
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 965/17
    Soweit es auf die Zumutbarkeit des neu zugewiesenen Arbeitsorts ankommt, kann aus den sozialrechtlichen Regeln über die Zumutbarkeit einer Beschäftigung kein belastbarer Maßstab die arbeitsrechtliche Beurteilung des Ermessensgebrauchs nach § 106 S. 1 GewO, § 315 BGB bei einer Versetzung abgeleitet werden (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 412/11 - AP Nr. 22 zu § 106 GewO, Rz. 34 bis 35; BAG 13.06.2012 - 10 AZR 296/11 - EzA § 106 GewO Nr. 11, Rz. 29 bis 30 jeweils m.w.N.).
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