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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17   

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https://dejure.org/2018,13815
LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17 (https://dejure.org/2018,13815)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17 (https://dejure.org/2018,13815)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. April 2018 - 9 Ta 1625/17 (https://dejure.org/2018,13815)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsgeldfestsetzung bei vergleichsweiser Verpflichtung zur Zeugniserteilung mit der "üblichen Dankes- und Bedauernsformel"

  • Betriebs-Berater

    Bestimmtheit eines Antrags zur Dankesformel bei Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888 Abs. 1 ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1
    Zwangsgeldfestsetzung bei vergleichsweiser Verpflichtung zur Zeugniserteilung mit der "üblichen Dankes- und Bedauernsformel"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergleichsweise Verpflichtung zur Zeugniserteilung mit der "üblichen Dankes- und Bedauernsformel"

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeugnisstreit - Eine "übliche Dankes- und Bedauernsformel” ist vollstreckbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1331
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17
    Die Vollstreckung aus einem Titel kann daher nur in den Fällen erfolgen, in denen hinreichend klar ist, welche konkrete Leistung von dem Schuldner gefordert wird (BAG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 -, Rn. 9, juris m.w.N.) .

    Entsprechend geht auch das Bundesarbeitsgericht von einem teilweisen Erlöschen von Ansprüchen auf Formulierungen im Zeugnis aus, die zwischen den Parteien nicht mehr streitig sind (BAG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 -, Rn. 14, juris) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 10 Ta 414/14

    Kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zusenden des Arbeitszeugnisses -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17
    Auch die nach § 109 GewO bestehende Verpflichtung zur Zeugniserteilung wird regelmäßig im Sinne einer Holschuld verstanden ( LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2014 - 10 Ta 414/14 -, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07. Februar 2011 - 16 Sa 1195/10 -, Rn. 23, juris) .
  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17
    Zwar lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus § 109 Abs. 1 GewO keine Verpflichtung des Arbeitgebers ableiten, auf die Gesamtnote abgestimmte Schlusssätze zu formulieren (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 -, BAGE 144, 103-108, Rn. 13ff) .
  • BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Übertragung einer Direktversicherung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17
    Deshalb ist das Vollstreckungsgericht nicht von vornherein der Notwendigkeit enthoben, selbst eine möglicherweise schwierige Klärung der Frage herbeizuführen, ob die aus einem Titel folgende Verpflichtung erfüllt wurde (BAG, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 3 AZB 29/12 -, Rn. 16, juris; BAG, Beschluss vom 09. September 2011 - 3 AZB 35/11 -, Rn. 14, juris) .
  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17
    Deshalb ist das Vollstreckungsgericht nicht von vornherein der Notwendigkeit enthoben, selbst eine möglicherweise schwierige Klärung der Frage herbeizuführen, ob die aus einem Titel folgende Verpflichtung erfüllt wurde (BAG, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 3 AZB 29/12 -, Rn. 16, juris; BAG, Beschluss vom 09. September 2011 - 3 AZB 35/11 -, Rn. 14, juris) .
  • LAG Hessen, 07.02.2011 - 16 Sa 1195/10

    Anspruch auf erneute Zeugniserteilung bei Verlust

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17
    Auch die nach § 109 GewO bestehende Verpflichtung zur Zeugniserteilung wird regelmäßig im Sinne einer Holschuld verstanden ( LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2014 - 10 Ta 414/14 -, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07. Februar 2011 - 16 Sa 1195/10 -, Rn. 23, juris) .
  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 8 Ta 246/18

    Ein Vergleich, in dem die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses mit

    Es mag zwar zutreffend sein, dass es sich bei der "Dankes- und Bedauernsformel" um einen gängigen Begriff für eine abschließende Formulierung im Zeugnis handelt (so LAG Berlin-Brandenburg 5. April 2018 - 9 Ta 1625/17 - BB 2018, 1331) .
  • LAG Hessen, 08.10.2019 - 8 Ta 319/19

    Der Schuldner ist nicht gehalten, mit der Vollstreckung zuzuwarten, weil der

    Es bedarf daher keiner abschließenden Entscheidung darüber, ob die Bezugnahme auf eine "Abschiedsformel" in Ziff. 6 des Vergleichs der Annahme entgegensteht, dass sich die Parteien auf bestimmte oder bestimmbare sprachliche Wendungen am Ende des Zeugnisses festgelegt haben oder ob der Inhalt der "Abschiedsformel" mit der Aufnahme von "Dank für die geleisteten Dienste" und "gute Wünsche für die Zukunft" hinreichend geklärt ist (vgl. auch zu Schlussformeln HessLAG 10. August 2018 - 8 Ta 246/18 - NZA-RR 2019, 157 ff. und LAG Berlin-Brandenburg 5. April 2018 - 9 Ta 1625/17 - BB 2018, 1331) .
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