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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17   

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LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17 (https://dejure.org/2018,48255)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17 (https://dejure.org/2018,48255)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. November 2018 - 21 Sa 1643/17 (https://dejure.org/2018,48255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg im öffentlichen Dienst wegen einer Schwerbehinderung - Pflicht zur Einladung zum Auswahlgespräch - interne Stellenausschreibung - Mehrfachbewerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung eines schwerbehinderten Bewerbers um mehrere intern ausgeschriebene Stellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Entschädigungsanspruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsstellung eines schwerbehinderten Bewerbers um mehrere intern ausgeschriebene Stellen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mehrfachbewerbung schwerbehinderter Menschen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsstellung eines schwerbehinderten Bewerbers um mehrere intern ausgeschriebene Stellen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Entschädigungsanspruch

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rechtsstellung eines schwerbehinderten Bewerbers um mehrere intern ausgeschriebene Stellen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Entschädigungsanspruch

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber - Schwerbehinderung - internes Stellenbesetzungsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 A 13.10

    Schwerbehinderte Bewerber; Meldepflicht des öffentlichen Arbeitgebers;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17
    Denn in diesem Fall bestehe gerade keine Meldepflicht für zu besetzende Arbeitsplätze ( BVerwG 15. Dezember 2011 - 2 A 13/10 - Rn. 18 ff., LAG Saarbrücken 13. Februar 2008 - 1 TaBV 15/07 - unter III der Gründe, LAGE § 82 SGB IX Nr. 2; LAG Rheinland-Pfalz 5. März 2012 - 5 Sa 597/17 - unter II. der Gründe zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 15. März 2017 - 23 Sa 1592/16 - unter 2.1.7 der Gründe, n.v. (Bl. 296 ff. d.A.; offen gelassen LAG Bremen 3. September 2013 - 1 Sa 167/11 - Rn. 82 zitiert nach juris; aA Gagel, Anm. zu LAG Saarbrücken 13.02.2008 - 1 TaBV 15/07, jurisPR-ArbR 26/2008 Anm. 4; von Roetteken, Anm. zu BVerwG 15.11.2011 - 2 A 13/10, jurisPR-ArbR 24/2012 Anm. 4; LPK-SGB IX/Düwell, 5. Aufl. § 165 Rn. 7 ).

    Aus der Formulierung in § 82 Satz 2 SGB IX aF "um einen solchen Arbeitsplatz" werde ein inhaltlicher Bezug zum Satz 1 des § 82 SGB IX aF und damit zu der dort geregelten Meldepflicht hergestellt ( BVerwG 15. Dezember 2011 - 2 A 13/10 - Rn. 18 ).

    Die Förderung schwerbehinderter Beschäftigter, die sich auf einen intern ausgeschriebenen Arbeitsplatz bewerben, werde dagegen vom Normzweck nicht erfasst ( BVerwG 15. Dezember 2011 - 2 A 13/10 - Rn. 23 ).

    ( BVerwG 15. Dezember 2011 - 2 A 13/10 - Rn. 18; LAG Saarbrücken 13. Februar 2008 - 1 TaBV 15/07 - unter III der Gründe, aaO ).

    In der Literatur wird dagegen eingewandt, das Wort "solche" könne sich ebenso gut lediglich auf die im Satz 1 genannten freiwerdenden und zu besetzenden sowie neu eingerichteten Arbeitsplätze beziehen ( LPK-SGB IX/Düwell, 5. Aufl. § 165 Rn. 8; Gagel, Anm. zu LAG Saarbrücken 13.02.2008 - 1 TaBV 15/07, jurisPR-ArbR 26/2008 Anm. 4; von Roetteken, Anm. zu BVerwG 15.11.2011 - 2 A 13/10, jurisPR-ArbR 24/2012 Anm. 4 ).

    Auch handele es sich um eine spezifische Schutzbestimmung für Schwerbehinderte iSd. § 5 AGG, die im Lichte von Art. 5 der Allgemeinen Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und der Art. 2, Art. 27 Abs. 1 BRK als angemessene Vorkehrung, um Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, zur Ausübung eines Berufs und zum beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, weit auszulegen sei, um die andernfalls eintretenden Nachteile für Schwerbehinderte so gering wie möglich zu halten ( von Roetteken, Anm. zu BVerwG 15.11.2011 - 2 A 13/10, jurisPR-ArbR 24/2012 Anm. 4; LPK-SGB IX/Düwell, 5. Aufl. § 165 Rn. 8 ).

    Die zweite Chance, die schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern durch das Vorstellungsgespräch eröffnet werden solle, die Stelle ungeachtet ihrer Behinderung zu erhalten, sei deshalb auch bei rein internen Stellenbesetzungen von Bedeutung ( vgl. von Roetteken, Anm. zu BVerwG 15.11.2011 - 2 A 13/10, jurisPR-ArbR 24/2012 Anm. 4 ).

    Außerdem spreche für eine weite Auslegung ein sinnvoller Gleichlauf mit § 7 Abs. 1 BGleichG, der auch dann Anwendung finde, wenn keine externe Stellenbesetzung stattfinden solle ( von Roetteken, Anm. zu BVerwG 15.11.2011 - 2 A 13/10, jurisPR-ArbR 24/2012 Anm. 4; LPK-SGB IX/Düwell, 5. Aufl. § 165 Rn. 8 ).

    Es kann auch offen bleiben, ob die Beklagte die Stelle in Cottbus berechtigterweise nur intern ausgeschrieben hat (vgl. dazu BVerwG 15. Dezember 2011 - 2 A 13/10 - Rn. 24 ).

  • BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 152/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17
    Indem sie vor der Besetzung der Stellen jeweils mindestens einen Monat abgewartet hat, hat sie dem Kläger ausreichend Zeit eingeräumt, gegen die Auswahlentscheidungen eine einstweilige Verfügung zu erwirken ( vgl. dazu BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 41 mwN. ).

    (a) Ein Schadensersatzanspruch wegen nicht Nichtberücksichtigung einer Bewerbung nach Art. 33 Abs. 2 GG setzt voraus, dass die Stelle der Bewerberin oder dem Bewerber bei ordnungsgemäßer Auswahl hätte übertragen werden müssen und die Bewerberin oder der Bewerber es nicht in vorwerfbarer Weise unterlassen hat, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwehren ( vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 22 mwN. ).

    Eine solche Reduktion ist nur dann anzunehmen, wenn nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien die zurückgewiesene Bewerberin oder der zurückgewiesene Bewerber die bestqualifizierte Bewerberin oder der bestqualifizierte Bewerber ist ( vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 25 mwN. ).

    Hat eine Bewerberin oder ein Bewerber gegen eine für rechtswidrig erachtete Auswahlentscheidung keinen einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch genommen, obwohl dies möglich und zumutbar gewesen wäre, ist sie oder er von anschließenden Schadensersatzansprüchen in Anwendung des Rechtsgedankens des § 839 Abs. 3 BGB ausgeschlossen ( vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 41 f. mwN. ).

    (bb) Darüber hinaus hat der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Kläger nicht dargelegt, dass er der am besten geeignete Bewerber war ( zur Darlegungs- und Beweislast vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 25 mwN.) .

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen einer Behinderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17
    Für den Kausalzusammenhang ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln der oder des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt ( vgl. BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 19 mwN. ) .

    Wenn im Streitfall eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat ( BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 20 ).

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen ( BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 21 mwN. ).

    Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben ( vgl. BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 22 mwN. ).

  • LAG Saarland, 13.02.2008 - 1 TaBV 15/07

    Interne Stellenausschreibung - Berücksichtigung von schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17
    Denn in diesem Fall bestehe gerade keine Meldepflicht für zu besetzende Arbeitsplätze ( BVerwG 15. Dezember 2011 - 2 A 13/10 - Rn. 18 ff., LAG Saarbrücken 13. Februar 2008 - 1 TaBV 15/07 - unter III der Gründe, LAGE § 82 SGB IX Nr. 2; LAG Rheinland-Pfalz 5. März 2012 - 5 Sa 597/17 - unter II. der Gründe zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 15. März 2017 - 23 Sa 1592/16 - unter 2.1.7 der Gründe, n.v. (Bl. 296 ff. d.A.; offen gelassen LAG Bremen 3. September 2013 - 1 Sa 167/11 - Rn. 82 zitiert nach juris; aA Gagel, Anm. zu LAG Saarbrücken 13.02.2008 - 1 TaBV 15/07, jurisPR-ArbR 26/2008 Anm. 4; von Roetteken, Anm. zu BVerwG 15.11.2011 - 2 A 13/10, jurisPR-ArbR 24/2012 Anm. 4; LPK-SGB IX/Düwell, 5. Aufl. § 165 Rn. 7 ).

    Die Formulierung im Satz 2 ziehe sich auf den gesamte Satz 1 ( LAG Saarbrücken 13. Februar 2008 - 1 TaBV 15/07 - unter III der Gründe, aaO ).

    ( BVerwG 15. Dezember 2011 - 2 A 13/10 - Rn. 18; LAG Saarbrücken 13. Februar 2008 - 1 TaBV 15/07 - unter III der Gründe, aaO ).

    In der Literatur wird dagegen eingewandt, das Wort "solche" könne sich ebenso gut lediglich auf die im Satz 1 genannten freiwerdenden und zu besetzenden sowie neu eingerichteten Arbeitsplätze beziehen ( LPK-SGB IX/Düwell, 5. Aufl. § 165 Rn. 8; Gagel, Anm. zu LAG Saarbrücken 13.02.2008 - 1 TaBV 15/07, jurisPR-ArbR 26/2008 Anm. 4; von Roetteken, Anm. zu BVerwG 15.11.2011 - 2 A 13/10, jurisPR-ArbR 24/2012 Anm. 4 ).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17
    Gleichwohl kann in einem solchen Fall ein fiktiver Beförderungsanspruch der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellen Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist ( vgl. BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 31 mwN. ).

    Voraussetzung ist, dass für das Bestehen des Anspruchs auf eine höhere Vergütung eine gewisse Wahrscheinlichkeit gegeben ist ( BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 19 mwN. ).

  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17
    Amtsträgerinnen und Amtsträger können Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber daher unabhängig von deren Verschulden auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn sie ohne die Freistellung mit Aufgaben betraut worden wären, welche die Eingruppierung in der höheren Vergütungsgruppe rechtfertigen ( vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 19; BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - unter B II 1 der Gründe mwN., NZA 2002, 106 ).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juli 2010 (7 AZR 359/09) zum Bremischen Personalvertretungsgesetz.

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17
    Nach § 82 Satz 3 SGB IX aF (jetzt § 165 Satz 4 SGB IX) ist eine Einladung nur entbehrlich, wenn dem schwerbehinderten Menschen die fachliche Eignung offensichtlich fehlt ( näher dazu BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 24 mwN. ).

    Insoweit sind schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber zur Herstellung gleicher Bewerbungschancen im Bewerbungsverfahren besser gestellt als nicht schwerbehinderte Konkurrentinnen und Konkurrenten ( vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 24 ).

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17
    Amtsträgerinnen und Amtsträger können Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber daher unabhängig von deren Verschulden auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn sie ohne die Freistellung mit Aufgaben betraut worden wären, welche die Eingruppierung in der höheren Vergütungsgruppe rechtfertigen ( vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 19; BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - unter B II 1 der Gründe mwN., NZA 2002, 106 ).

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds oder der freigestellten Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten auf eine Höhergruppierung - abgesehen von den oben unter 1. b) bb) (1) (a) (bb) genannten Fallkonstellationen - auch dann bestehen, wenn der öffentliche Arbeitgeber Beschäftigte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf freiwerdende oder neu geschaffene Stellen einer höheren Vergütungsgruppe befördert und die Mehrheit der vergleichbaren Beschäftigten entsprechend aufgestiegen ist ( vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - unter B II 1 b cc der Gründe mwN., NZA 2002, 106 ).

  • ArbG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ca 425/15

    Entschädigungsanspruch - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei wiederholten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17
    Haben sich schwerbehinderte Beschäftigte auf mehrere Stellen mit identischem Anforderungsprofil beworben, ist eine Einladung zu einem Auswahlgespräch für jede der Stellen nur entbehrlich, wenn die Auswahl aufgrund eines identischen Auswahlverfahrens erfolgt, die Auswahlkommissionen personenidentisch sind und zwischen den Auswahlentscheidungen nur wenige Wochen liegen (im Anschluss an ArbG Karlsruhe vom 26.01.2016 - 2 Ca 425/15 -).

    Bewirbt sich ein schwerbehinderter Mensch auf mehrere Stelle mit identischem Anforderungsprofil, ist eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch für jede der Stellen entbehrlich, wenn die Auswahl aufgrund eines identischen Auswahlverfahrens erfolgt, die Auswahlkommissionen personenidentisch sind und zwischen den jeweiligen Auswahlentscheidungen nur wenige Wochen liegen ( ArbG Karlsruhe 26. Januar 2016 - 2 Ca 425/15 - unter I. 4. c bb der Gründe, NZW-RR 2016, 294 ).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17
    Denn zur bestimmten Bezeichnung des Klagegrunds gehört bei mehreren Streitgegenständen zum Schutz der beklagten Partei, wenn sie nicht kumulativ verfolgt werden, auch die Benennung der Reihenfolge, in welcher sie zur Überprüfung des Gerichts gestellt werden ( BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 9 ff. ).

    Dabei kann die Bezeichnung der Reihenfolge auch konkludent ( vgl. BGH 25. April 2014 - IX ZR 62/12 - Rn. 13 ) und auch noch im Berufungs- oder der Revisionsinstanz erfolgen ( BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 13 ).

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 496/16

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

  • Drs-Bund, 16.05.2000 - BT-Drs 14/3372
  • BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15

    Konkurrentenstreit; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2016 - 5 LA 150/15

    Dienst; Schwerbehinderte; Schwerbehindertenvertretung; Vertrauensperson

  • LAG Bremen, 03.09.2013 - 1 Sa 167/11
  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 997/12

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 650/12

    AGG - Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen der Behinderung -

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 385/09

    Mitteilungspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - pauschale Aufwandsdeckung

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

  • BAG, 14.08.1986 - 6 AZR 622/85

    Schwerbehinderte: Rechtsstellung des Vertrauensmannes, Anspruch auf

  • LAG Berlin, 15.02.2002 - 6 Sa 2099/01

    Eingruppierung eines vom Dienst freigestellten Schwerbehinderten

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 819/17

    Der Begriff der Bohrarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6 VTV ist weit zu

  • BGH, 21.11.2017 - II ZR 180/15

    Rückgewährklage eines Kapitalanlegers nach Medienfondsbeteiligung: Derselbe

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 62/12

    Insolvenzrecht: Wirksamkeit einer Vorausverfügung des Vermieters nach Ende des

  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. November 2018 - 21 Sa 1643/17 - im Kostenpunkt vollständig und im Übrigen insoweit aufgehoben, als die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung an den Kläger iHv. 5.200,00 Euro verurteilt wurde.

    Die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. November 2018 - 21 Sa 1643/17 - wird zurückgewiesen.

  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 12/18

    Einladungspflicht - schwerbehinderten Bewerber - internes

    Daher sei die Bestimmung weit auszulegen (vgl. die Nachweise bei LAG Berlin-Brandenburg 1. November 2018 - 21 Sa 1643/17 - Rn 141 ff.).

    Insbesondere besteht aufgrund der geänderten Rechtslage keine Abweichung vom Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 1. November 2018 (21 Sa 1643/17).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.06.2020 - 3 Sa 219/19

    Schadensersatz wegen Mobbing - Persönlichkeitsrechtsverletzung - Verletzung der

    Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Grundsätze auch für interne Stellenausschreibungen durch einen öffentlichen Arbeitgeber Anwendung finden, wenn tatsächlich Bewerbungsgespräche durchgeführt werden (LAG Berlin Brandenburg vom 01.11.2018 - 21 SA 1643/17 - juris Randnr. 141, 147).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 26 Sa 339/21

    Entschädigung aufgrund einer Diskriminierung wegen Transsexualität

    Außerdem handele es sich um einen Wiederholungsfall, da die Beklagte durch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Rechtsstreit 21 Sa 1643/17 bereits zur Zahlung einer Entschädigung an die Klägerin verurteilt worden sei.

    Das seitens der Klägerin eingereichte Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in dem Verfahren 21 Sa 1643/17 habe das Bundesarbeitsgericht gerade aufgehoben.

  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2021 - 2 L 96/21

    Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch

    Aus der vom Antragsgegner zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 1. November 2018 - 21 Sa 1643/17 -, Rn. 147, juris) folgt nichts Anderes.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2019 - 5 Sa 420/18

    Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten Bewerbers - öffentlicher

    Diese Rechtsprechung kann uneingeschränkt auf den vorliegenden Fall übertragen werden (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17 - Rn. 79).
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