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   LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 23 Sa 1256/15   

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https://dejure.org/2015,47795
LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 23 Sa 1256/15 (https://dejure.org/2015,47795)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2015 - 23 Sa 1256/15 (https://dejure.org/2015,47795)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 23 Sa 1256/15 (https://dejure.org/2015,47795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterrichtung des Personalrats bei Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung; Unbegründete Befristungskontrollklage eines im Landesdienst beschäftigten "Funktionsförsters"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Information des Personalrats bei Verlängerung der Befristung

  • rechtsportal.de

    Unterrichtung des Personalrats bei Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 412/99

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 23 Sa 1256/15
    Soweit zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen Rechtsgeschäfte gehören, ist die Beachtung des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl BAG, Urteil vom 27.09.2000 - 7 AZR 412/99 - jurisRz. 21 m.w.N.; BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 707/00 - jurisRz. 13 f zur gleichlautenden Regel im PersVG NRW).

    Bei einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG soll er darauf Einfluss nehmen können, dass der öffentliche Arbeitgeber im Interesse der Arbeitnehmer von einer Befristung an sich absieht oder zumindest eine längere Vertragslaufzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart (vgl. BAG, Urteil vom 27.09.2000 - aaO. - jurisRz. 21; Klapproth/Eylert/Förster Kommentar zum PersVGBbg , § 63 PersVGRz. 80 m.w.N.).

  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 31/05

    Befristung ohne Sachgrund - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 23 Sa 1256/15
    Eine Verlängerung im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 1 2. Halbs. TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrages vereinbart wird und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (vgl. BAG, Urteil vom 19.10.2005 - 7 AZR 31/05 - jurisRz. 15).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die zuletzt vereinbarte Befristung auf ihre Rechtswirksamkeit zu prüfen.

    Dadurch wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (vgl. BAG, Urteil vom 19.10.2005 aaO. - jurisRz. 10).

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 707/00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 23 Sa 1256/15
    Soweit zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen Rechtsgeschäfte gehören, ist die Beachtung des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl BAG, Urteil vom 27.09.2000 - 7 AZR 412/99 - jurisRz. 21 m.w.N.; BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 707/00 - jurisRz. 13 f zur gleichlautenden Regel im PersVG NRW).
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