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   LAG Berlin-Brandenburg, 21.11.2008 - 13 Sa 1496/08   

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https://dejure.org/2008,22922
LAG Berlin-Brandenburg, 21.11.2008 - 13 Sa 1496/08 (https://dejure.org/2008,22922)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2008 - 13 Sa 1496/08 (https://dejure.org/2008,22922)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2008 - 13 Sa 1496/08 (https://dejure.org/2008,22922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen auf die Erfüllung einer Lohnzahlungspflicht durch den Arbeitgeber gem. 362 BGB bei einer überwiesenen Lohnforderung auf ein altes Konto eines Arbeitnehmers im Rahmen einer Berufung

  • Judicialis

    BGB § 362

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Lohnzahlung: Arbeitgeber muss bei Kontoänderung auf neues Konto zahlen

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Erfüllung nur bei Zahlung auf das "richtige" Girokonto

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Erfüllung nur bei Zahlung auf das "richtige" Girokonto

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Lohnzahlung: Arbeitgeber muss bei Kontoänderung auf neues Konto zahlen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 150/85

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Fakultativklausel auf einem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.11.2008 - 13 Sa 1496/08
    Denn teilt der Gläubiger dem Schuldner ein bestimmtes Girokonto mit, insbesondere eine neue Bankverbindung, hat die Überweisung auf das alte, andere Konto keine Erfüllungswirkung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH 05.05.1986 - II ZR 150/85 - BGHZ 98, L 24, 30; OLG Karlsruhe 19.12.1996 - 9 U 140/96 - NJW 1997, 1587).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.1996 - 9 U 140/96

    Erfüllungswirkung einer weisungswidrigen Überweisung auf ein Bankkonto des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.11.2008 - 13 Sa 1496/08
    Denn teilt der Gläubiger dem Schuldner ein bestimmtes Girokonto mit, insbesondere eine neue Bankverbindung, hat die Überweisung auf das alte, andere Konto keine Erfüllungswirkung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH 05.05.1986 - II ZR 150/85 - BGHZ 98, L 24, 30; OLG Karlsruhe 19.12.1996 - 9 U 140/96 - NJW 1997, 1587).
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