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   LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09   

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LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09 (https://dejure.org/2010,3194)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09 (https://dejure.org/2010,3194)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09 (https://dejure.org/2010,3194)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstelle zur Ausgestaltung der Zahlungsmodalitäten bei Umsetzung eines Tarifvertrages zur befristeten Vorsorgeleistung; Bindung des Gerichts an personelle Vorschläge; Maßstab zur Prüfung offensichtlicher Unzuständigkeit

  • Betriebs-Berater

    Voschlag eines Einigungsstellenvorsitzenden

  • hensche.de

    Einigungsstelle: Vorsitzender

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zur Ausgestaltung der Zahlungsmodalitäten bei Umsetzung eines Tarifvertrages zur befristeten Vorsorgeleistung; Bindung des Gerichts an personelle Vorschläge; Maßstab zur Prüfung offensichtlicher Unzuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 500
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 10 TaBV 2/03

    Errichtung einer Einigungsstelle bei Betriebsspaltung mit Betriebsteilübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09
    Es kann auch dahinstehen, ob die Einigungsstelle nicht schon offensichtlich unzuständig ist, wenn im konkreten Fall ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Auffassung des Gerichts nicht besteht, sondern nur dann, wenn es nicht bestehen kann (so GK-ArbGG/Dörner § 98 Rn. 24).oder ob sie jedenfalls gegeben ist, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (LAG Köln, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 7 TaBV 71/01; ähnlich auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 10 TaBV 2/03 und LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2008 - 26 TaBV 1264/08).

    Der Offensichtlichkeitsmaßstab des § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist daher für alle in den Bestellungsverfahren zu entscheidenden Fragen anzuwenden (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 10 TaBV 2/03).

  • BAG, 29.07.2003 - 3 ABR 34/02

    Vorrang des Tarifvertrags und abschließende Regelung durch Tarifvertrag in der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09
    Die Entscheidung über Durchführungswege bei der Gewährung von Tarifleistungen treffe nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Arbeitgeber allein (BAG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 3 ABR 34/02).

    Insoweit hat zwar die Arbeitgeberin auf die Entscheidung des 3. Senates des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 3 ABR 34/02) hingewiesen, mit entsprechend vertretbaren Argumenten hat aber der Betriebsrat auf die Entscheidung des 1. Senates des Bundesarbeitsgerichts verwiesen (BAG, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99).

  • LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01

    Einigungsstelle; Besetzung; Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09
    Dabei kann dahinstehen, ob eine offensichtliche Unzuständigkeit im Sinne des § 98 Abs. 1 Satz 1 ArbGG nur dann anzunehmen ist, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (LAG Köln, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 7 TaBV 71/01).

    Es kann auch dahinstehen, ob die Einigungsstelle nicht schon offensichtlich unzuständig ist, wenn im konkreten Fall ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Auffassung des Gerichts nicht besteht, sondern nur dann, wenn es nicht bestehen kann (so GK-ArbGG/Dörner § 98 Rn. 24).oder ob sie jedenfalls gegeben ist, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (LAG Köln, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 7 TaBV 71/01; ähnlich auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 10 TaBV 2/03 und LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2008 - 26 TaBV 1264/08).

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09
    Er führt ergänzend aus, dass das vorgezogene Vorlageverlangen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG nach der gesetzlichen Regelung ebenfalls dem Arbeitgeber allein vorbehalten sei und das Bundesarbeitsgericht dennoch eine Mitbestimmungspflichtigkeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG annehme (BAG, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99).

    Insoweit hat zwar die Arbeitgeberin auf die Entscheidung des 3. Senates des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 3 ABR 34/02) hingewiesen, mit entsprechend vertretbaren Argumenten hat aber der Betriebsrat auf die Entscheidung des 1. Senates des Bundesarbeitsgerichts verwiesen (BAG, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99).

  • LAG Bremen, 01.07.1988 - 4 TaBV 15/88

    Beschlußverfahren; Bindung an Anträge; Einsetzung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09
    Während - soweit veröffentlicht - die Landesarbeitsgerichte in Bremen und Hamburg bisher meinen, dass es konkreter Hinweise bedürfe, weshalb der vorgeschlagene Vorsitzende nicht in Betracht komme (LAG Bremen, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 4 TaBV 15/88; LAG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 7 TaBV 2/95; LAG Hamburg, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 4 TaBV 6/97), gehen die Landesarbeitsgerichte in Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein bisher davon aus, dass keine Bindung an die Anträge bestehe (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.6.2002 - 9 TaBV 3/02; LAG Berlin, Beschluss vom 12.9.2001 - 4 TaBV 1436/01; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.9.2002 - 4 TaBV 8/02).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02

    Beschlußverfahren, Einigungsstelle, Einsetzung eines Vorsitzenden, Ablehnung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09
    Während - soweit veröffentlicht - die Landesarbeitsgerichte in Bremen und Hamburg bisher meinen, dass es konkreter Hinweise bedürfe, weshalb der vorgeschlagene Vorsitzende nicht in Betracht komme (LAG Bremen, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 4 TaBV 15/88; LAG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 7 TaBV 2/95; LAG Hamburg, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 4 TaBV 6/97), gehen die Landesarbeitsgerichte in Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein bisher davon aus, dass keine Bindung an die Anträge bestehe (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.6.2002 - 9 TaBV 3/02; LAG Berlin, Beschluss vom 12.9.2001 - 4 TaBV 1436/01; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.9.2002 - 4 TaBV 8/02).
  • LAG Hamburg, 27.10.1997 - 4 TaBV 6/97
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09
    Während - soweit veröffentlicht - die Landesarbeitsgerichte in Bremen und Hamburg bisher meinen, dass es konkreter Hinweise bedürfe, weshalb der vorgeschlagene Vorsitzende nicht in Betracht komme (LAG Bremen, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 4 TaBV 15/88; LAG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 7 TaBV 2/95; LAG Hamburg, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 4 TaBV 6/97), gehen die Landesarbeitsgerichte in Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein bisher davon aus, dass keine Bindung an die Anträge bestehe (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.6.2002 - 9 TaBV 3/02; LAG Berlin, Beschluss vom 12.9.2001 - 4 TaBV 1436/01; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.9.2002 - 4 TaBV 8/02).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 9 TaBV 3/02

    Besetzung der Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht - Bestimmung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09
    Während - soweit veröffentlicht - die Landesarbeitsgerichte in Bremen und Hamburg bisher meinen, dass es konkreter Hinweise bedürfe, weshalb der vorgeschlagene Vorsitzende nicht in Betracht komme (LAG Bremen, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 4 TaBV 15/88; LAG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 7 TaBV 2/95; LAG Hamburg, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 4 TaBV 6/97), gehen die Landesarbeitsgerichte in Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein bisher davon aus, dass keine Bindung an die Anträge bestehe (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.6.2002 - 9 TaBV 3/02; LAG Berlin, Beschluss vom 12.9.2001 - 4 TaBV 1436/01; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.9.2002 - 4 TaBV 8/02).
  • LAG Hamburg, 08.05.1995 - 7 TaBV 2/95

    Zur Beachtlichkeit von Vorbehalten gegen die Person des vorgeschlagenen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09
    Während - soweit veröffentlicht - die Landesarbeitsgerichte in Bremen und Hamburg bisher meinen, dass es konkreter Hinweise bedürfe, weshalb der vorgeschlagene Vorsitzende nicht in Betracht komme (LAG Bremen, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 4 TaBV 15/88; LAG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 7 TaBV 2/95; LAG Hamburg, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 4 TaBV 6/97), gehen die Landesarbeitsgerichte in Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein bisher davon aus, dass keine Bindung an die Anträge bestehe (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.6.2002 - 9 TaBV 3/02; LAG Berlin, Beschluss vom 12.9.2001 - 4 TaBV 1436/01; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.9.2002 - 4 TaBV 8/02).
  • LAG Berlin, 12.09.2001 - 4 TaBV 1436/01

    Beschwerdeverfahren; Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; Bildung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09
    Während - soweit veröffentlicht - die Landesarbeitsgerichte in Bremen und Hamburg bisher meinen, dass es konkreter Hinweise bedürfe, weshalb der vorgeschlagene Vorsitzende nicht in Betracht komme (LAG Bremen, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 4 TaBV 15/88; LAG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 7 TaBV 2/95; LAG Hamburg, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 4 TaBV 6/97), gehen die Landesarbeitsgerichte in Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein bisher davon aus, dass keine Bindung an die Anträge bestehe (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.6.2002 - 9 TaBV 3/02; LAG Berlin, Beschluss vom 12.9.2001 - 4 TaBV 1436/01; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.9.2002 - 4 TaBV 8/02).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91

    Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung

  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2006 - 13 TaBV 15/05

    Einigungsstelle: Offensichtliche Unzuständigkeit; Rechtsanspruch als Gegenstand

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

  • ArbG Düsseldorf, 27.04.2018 - 8 BV 58/18
    Dabei kann dahinstehen, ob eine offensichtliche Unzuständigkeit im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 1 ArbGG nur dann anzunehmen ist, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09, zitiert nach Juris Rz. 33, m.w.N.).

    Es kann auch dahinstehen, ob die Einigungsstelle nicht schon offensichtlich unzuständig ist, wenn im konkreten Fall ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Auffassung des Gerichts nicht besteht, sondern nur dann, wenn es nicht bestehen kann (so GK-ArbGG/Dörner § 98 Rn. 24), oder ob die Zuständigkeit jedenfalls gegeben ist, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09, zitiert nach Juris Rz. 34, m.w.N.).

    Zwar ist es übertrieben, eine offensichtliche Unzuständigkeit bereits dann abzulehnen, wenn der Richter, der die Einigungsstelle bestellen soll, länger als fünf Minuten über die Unzuständigkeit nachdenken muss (vgl. Pünnel/Wenning-Morgenthaler, Die Einigungsstelle, RZ. 68), im Zweifelsfall ist aber die Einigungsstelle jedenfalls einzusetzen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09, zitiert nach Juris Rz. 34, m.w.N.).

    Eine offensichtliche Unzuständigkeit mit der Folge der Ablehnung der Einsetzung der Einigungsstelle ist nur anzunehmen, wenn sich die beizulegende Meinungsverschiedenheit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei fachkundiger Beurteilung sofort und erkennbar keinem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand zuordnen lässt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09, zitiert nach Juris Rz. 35, m.w.N.; LAG Hamm, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 10 TaBV 53/04, zitiert nach Juris Rz. 40).

    Maßstab ist dabei das Gesetz, die Rechtsprechung und gegebenenfalls der Stand der (Rechts-)Wissenschaft (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09, zitiert nach Juris Rz. 35, m.w.N.; LAG Hamm, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 10 TaBV 53/04, zitiert nach Juris Rz. 40).

  • LAG Köln, 04.06.2018 - 9 TaBV 25/18

    Beachtlichkeit von Bedenken gegen die Besetzung des Vorsitzenden einer

    Eine Bindung an die Anträge bzw. Vorschläge der Beteiligten besteht nach wohl allgemeiner Auffassung insoweit, als das Gericht einen von beiden Seiten vorgeschlagenen und akzeptierten Vorsitzenden zu bestellen hat (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09 -, Rn. 47, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 3 TaBV 8/14 -, Rn. 35, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 24. Februar 2017 - 9 TaBV 11/17 -, Rn. 32, juris; Wenning-Morgenthaler, Die Einigungsstelle, 7. Aufl. 2017, Rn. 108).

    LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09 -, Rn. 48, juris), ist nach richtiger Ansicht auch in einem solchen Fall ein Dritter zu bestellen (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Juni 2010 - 6 TaBV 901/10 -, Rn. 13, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 9 TaBV 10/09 -, Rn. 20, juris; GK-ArbGG/Schleusener, § 100, Rn. 33).

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14

    Überprüfung der arbeitsgerichtlichen Einsetzung des Vorsitzenden einer

    Eine schlagwortartige Ablehnung des vorgeschlagenen Vorsitzenden reiche nicht aus (ErfK/Koch, § 98 Rz. 5; Schwab/Weth/Walker, § 98 Rz.47; Däubler, BetrVG § 76 Rz. 47; Düwell/Lipke, § 98 Rz. 18 c; LAG Hamm v. 26.07.2004 - 10 TaBV 64/04, juris; LAG Nürnberg v. 02.07.2004 - 7 TaBV 19/04, NZA-RR 2005, 100; Hessisches LAG v. 23.06.1988 - 12 TaBV 66/88, NZA 1988, 2173; LAG Berlin-Brandenburg v. 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09, BB 2010, 500; vgl. auch LAG Düsseldorf v. 20.09.2009 - 17 TaBV 107/09, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10

    Windhundprinzip

    Vielmehr ist auch dann, wenn keine konkreten Einwendungen gegen den Kandidaten der jeweiligen Gegenseite vorgebracht werden, regelmäßig ein Dritter zu bestellen (gegen LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09).(Rn.13).

    Dies muss selbst dann gelten, wenn die Gegenseite keine konkreten Bedenken gegen die vorgeschlagene Person geltend gemacht hat ( LAG Berlin, Beschluss vom 22.10.2004 - 6 TaBV 1824/04 und 1951/04 - zu 2.1.2.1 der Gründe; a. A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09 - zu II 4 der Gründe ).

  • LAG Hamburg, 27.11.2019 - 5 TaBV 11/19

    Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle - schlichtes "Nein"

    (a) Gegen die erstgenannte Auffassung spricht bereits, dass sie einen Wettlauf um den ersten Vorschlag auslösen würde ("Windhundprinzip" - so aber: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09 -, Rn. 47-48; a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Juni 2010 - 6 TaBV 901/10 -, Rn. 13; juris), der dem gesetzlichen Ziel widerspräche.
  • LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11

    Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur

    Der Offensichtlichkeitsmaßstab des § 98 Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist daher für alle in den Bestellungsverfahren zu entscheidenden Fragen anzuwenden (LAG Berlin-Brandenburg 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09 - BB 2010, 500).
  • LAG Hamm, 22.03.2010 - 10 TaBV 13/10

    Einigungsstelle zur Verteilung der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten im

    Der Offensichtlichkeitsmaßstab des § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist daher für alle in den Bestellungsverfahren zu entscheidenden Fragen anzuwenden (LAG Berlin-Brandenburg 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09 - BB 2010, 500).
  • LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12

    Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des

    Beweisbedürftige Tatsachenbehauptungen sind nicht offensichtlich im Sinne des § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG (LAG Hessen 03.11.2009 - 4 TaBV 185/09 - NZA-RR 2010, 359; LAG Berlin-Brandenburg 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Rn. 56 = BB 2010, 500; LAG Hamm 20.06.2011 - 10 TaBV 39/11 - m.w.N.).
  • LAG Hamm, 19.07.2010 - 10 TaBV 39/10

    Einigungsstelle zur Aufstellung eines Eingruppierungssystems bei Wahlrecht der

    Im Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG gilt der Offensichtlichkeitsmaßstab für alle im Bestellungsverfahren zu entscheidenden Fragen, auch für die Frage der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats oder des Einzelbetriebsrats (LAG Hamm 22.03.2010 - 10 TaBV 13/10 - LAG Berlin-Brandenburg 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09 - BB 2010, 500).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 10 TaBV 1058/10

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Antragsauslegung hinsichtlich des

    Das gilt auch im Beschwerdeverfahren vor dem Landesarbeitsgericht hinsichtlich des erstinstanzlich eingesetzten Vorsitzenden (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 21 TaBV 745/15

    Einigungsstelleneinsetzungsverfahren - Auswahl der Person der oder des

  • LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 TaBV 41/11

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäßer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2018 - 8 TaBV 6/18

    Einsetzung Einigungsstelle - Zuständigkeit - Besetzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2016 - 1 TaBV 1310/16

    Begründetheit eines Antrags des Betriebsrats auf Errichtung einer Einigungsstelle

  • LAG Hamm, 20.06.2011 - 10 TaBV 39/11

    Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Zahlung von

  • LAG Hamm, 20.09.2012 - 10 TaBV 65/12

    Einsetzung der Einigungsstelle zur Verhandlung über einen Interessenausgleich;

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