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   LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14, 10 TaBV 2124/14   

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https://dejure.org/2015,9689
LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14, 10 TaBV 2124/14 (https://dejure.org/2015,9689)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14, 10 TaBV 2124/14 (https://dejure.org/2015,9689)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 10 TaBV 1812/14, 10 TaBV 2124/14 (https://dejure.org/2015,9689)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit dem Beschluss vom 6. Mai 2003 im Verfahren 1 ABR 13/02 geändert.

    Ein Verzicht auf die Erhebung von Arbeitszeitdaten der Arbeitnehmer sei keine zu respektierende Ausübung der betrieblichen Organisations- und Leitungsmacht des Arbeitgebers (BAG, Beschluss vom 06. Mai 2003 - 1 ABR 13/02).

  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14
    Im Rahmen weiteren Schriftverkehrs lehnte die Arbeitgeberin unter dem 1. November 2013 unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 und dem dort postulierten fehlenden Initiativrecht des Betriebsrates bei der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG weitere Gespräche und Verhandlungen ab.

    Dennoch hatte das Bundesarbeitsgericht mit einer vereinzelten Entscheidung vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - entschieden, dass § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG den Betriebsrat nicht berechtige, die Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung zu verlangen und gegebenenfalls über den Spruch einer Einigungsstelle zu erzwingen.

  • LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14
    Maßgebend für die Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle sind in erster Linie der Schwierigkeitsgrad der Meinungsverschiedenheit und die zu ihrer Beilegung notwendigen Fachkenntnisse und betriebspraktischen Erfahrungen (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 9 TaBV 129/12; LAG Hamburg, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 4 TaBV 9/98).
  • ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13

    Initiativrecht - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Belange betroffener Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14
    Soweit sich aus den Resultaten solcher Initiativen Unvereinbarkeiten mit geschützten Persönlichkeitsrechten betroffener Arbeitnehmer ergeben sollten, erfolgt die Abgrenzung nicht beim Initiativrecht, sondern durch die "Binnenschranken der Betriebsautonomie", also hier durch die Ermessensausübung der Einigungsstelle (vgl. ArbG Berlin, Beschluss vom 20. März 2013 - 28 BV 2178/13 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 13.01.1999 - 4 TaBV 9/98

    Einigungsstelle: Anzahl der Beisitzer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14
    Maßgebend für die Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle sind in erster Linie der Schwierigkeitsgrad der Meinungsverschiedenheit und die zu ihrer Beilegung notwendigen Fachkenntnisse und betriebspraktischen Erfahrungen (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 9 TaBV 129/12; LAG Hamburg, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 4 TaBV 9/98).
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14
    Richterliche Rechtsfortbildung darf nicht dazu führen, dass ein Gericht seine eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzt (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13).
  • LAG Köln, 19.02.2014 - 11 TaBV 90/13

    Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14
    Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich also die Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. nur LAG Hamm, Beschluss vom 16. Dezember 2014, 7 TaBV 73/14; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2014 - 9 TaBV 39/14; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. April 2014 - 4 TaBV 638/14; LAG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2014 - 5 TaBV 3/14; LAG Köln, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 11 TaBV 90/13 jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung und Literatur).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2014 - 1 TaBV 47/13

    Beschlussverfahren, Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Beisitzer,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14
    Dementsprechend muss der Antragsteller im Bestellungsverfahren zwar nicht den Inhalt der von ihm angestrebten Regelung darlegen, wohl aber hinreichend konkret angeben, über welchen Gegenstand bzw. welche Meinungsverschiedenheit in der Einigungsstelle verhandelt werden soll (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 TaBV 47/13; LAG München, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 8 TaBV 56/06; LAG Hessen, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 4 TaBV 208/05; LAG Hamburg, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 8 TaBV 18/06; vgl. auch Wenning-Morgenthaler, Die Einigungsstelle RN 51 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14

    Überprüfung der arbeitsgerichtlichen Einsetzung des Vorsitzenden einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14
    Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich also die Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. nur LAG Hamm, Beschluss vom 16. Dezember 2014, 7 TaBV 73/14; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2014 - 9 TaBV 39/14; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. April 2014 - 4 TaBV 638/14; LAG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2014 - 5 TaBV 3/14; LAG Köln, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 11 TaBV 90/13 jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung und Literatur).
  • LAG Hamburg, 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06

    Einsetzung einer Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14
    Dementsprechend muss der Antragsteller im Bestellungsverfahren zwar nicht den Inhalt der von ihm angestrebten Regelung darlegen, wohl aber hinreichend konkret angeben, über welchen Gegenstand bzw. welche Meinungsverschiedenheit in der Einigungsstelle verhandelt werden soll (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 TaBV 47/13; LAG München, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 8 TaBV 56/06; LAG Hessen, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 4 TaBV 208/05; LAG Hamburg, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 8 TaBV 18/06; vgl. auch Wenning-Morgenthaler, Die Einigungsstelle RN 51 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 26.03.2014 - 5 TaBV 3/14

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle - Betriebsänderung

  • LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14

    Einigungsstelle; Bildungsmaßnahme; Differenzierung zwischen betrieblicher und

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 9/13

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Feststellungsinteresse

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14

    Einigungsstelle - Unzuständigkeit - Verhandlungsunwilligkeit des Arbeitgebers

  • LAG Hessen, 31.01.2006 - 4 TaBV 208/05

    Anforderungen an die Bestellung einer Einigungsstelle - Luftfahrtunternehmen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 10 TaBVGa 146/14

    Vergleich von Arbeitsbedingungen mit einem Konzentrationslager durch

  • LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 56/06

    Antragsbestimmtheit, Einigungsstelle, Mobbing

  • LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20

    Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen

    Instanzgerichtliche Abweichungen, wie z.B. durch das LAG Brandenburg vom 22.01.2015 (10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14) würden zeigen, dass sich das Verständnis zur elektronischen Zeiterfassung gewandelt habe.

    b) Abgesehen davon, dass die Entscheidung des BAG v. 18.11.1989 aaO Kritik erfahren hat (vgl. Wall, AiB 2021, 47 ff; Byers, RdA 2014, 37-41; Wiese/Gutzeit, GK/BetrVG 11. Aufl., § 87 Rdnr. 142, LAG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22.01.2015, 10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14), erfordert der Rückgriff auf den Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechtes zur Eingrenzung des oben unter B. II. 1. beschriebenen Wortlautes die Auslegung mittels teleologischer Interpretation als Ermittlung des Gesetzeszweckes (hierzu MünchKomm BGB/Säcker, 8. Auflage, Einleitung BGB Rn. 143); die teleologische Reduktion ist richterliche Rechtsfortbildung.

    Die Auslegung von Gesetzen und richterliche Rechtsfortbildung dürfen sich demnach von dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers - namentlich von der gesetzgeberischen Grundentscheidung - nicht lösen (BVerfG, Beschlüsse v. 06.06.2018, 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, Rn. 76 m.w.Nachw.; so auch LAGBerlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 22.01.2015 aaO, Rn. 36 ff).

  • ArbG Minden, 15.09.2020 - 2 BV 8/20
    Dies führt jedoch nicht so weit, dass jede Einschränkung des Initiativrechts des Betriebsrats im Rahmen der Regelungsgegenstände des § 87 Abs. 1 BetrVG abzulehnen wäre (so aber wohl: ArbG Berlin, Beschluss vom 20.03.2013 - 28 BV 2178/13 und auch LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 29; LAG Rheinland-Pfalz vom 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16, juris, Rz. 46 f.; LAG Hamm vom 30.05.2016 - 7 TaBV 29/16, juris, Rz. 37; LAG L. vom 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16, juris, Rz. 64; Hessisches LAG vom 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15, juris, Rz. 20; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14 u.a., juris, Rz. 24; LAG Düsseldorf vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 74, Rz. 32; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14, juris, Rz. 113; siehe auch Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 100 Rn. 36 m.w.N.).

    Darüber hinaus ist ihr schon seit einiger Zeit ein Teil der Instanzrechtsprechung (siehe nur LAG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14 u.a., juris, Rz. 26 ff., 45) und auch ein nicht unerheblicher Teil der Literatur (Fitting, BetrVG, 29. Auflage (Vorauflage der aktuellen 30. Auflage, in der diese Ansicht allerdings aufgegeben wurde), § 87 Rn. 251; DKKW/Klebe, BetrVG, 15. Auflage, § 87 Rn. 166; Schlömp-Röder, CuR 1990, 477 ff.) nicht gefolgt.

  • LAG München, 10.08.2021 - 3 TaBV 31/21

    Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit, Mitbestimmung, Zeiterfassung

    Im Übrigen besteht eine beachtliche Kritik an dieser Rechtsprechung (vgl. Kohte in Düwell, BetrVG, 5. Aufl. 2018, § 87 Rn. 20 und 72; DKKW-Klebe, BetrVG, 17. Aufl. 2020, § 87 Rn. 166; Byers, RdA 2014, 37) und durch den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14 - Rn. 20 ff. eine abweichende Entscheidung, sodass ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nicht mehr "sofort" aus offensichtlichen Gründen verneint werden kann (in diesem Sinne bereits ArbG Offenbach, Beschluss vom 14.09.2015 - 2 BV 13/15).

    c) Nach allem ist eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle für den be antragten Regelungsgegenstand nicht anzunehmen (vgl. in diesem Sinne auch LAG Hamm, Beschluss vom 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18 - LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14 -).

  • LAG Hamm, 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18

    Technische Einrichtung; Betriebsrat; Mitbestimmung; Initiativrecht;

    Die Einigungsstelle ist jedenfalls nicht offensichtlich unzuständig, wenn der Betriebsrat sich auf ein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung beruft (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 22.01.2015, 10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14).

    Einer vertieften Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts durch die Beschwerdekammer bedurfte es nicht, obschon die Beschreibung eines Mitbestimmungsrechtes bei § 87 Abs. 1 BetrVG als "Abwehrrecht" auch durchaus Kritik erfahren hat, soll es sich doch bei der Formulierung "mitzubestimmen" um ein Recht auf Mitgestaltung, und nicht lediglich - wie es etwa § 99 BetrVG im Bereich der personellen Maßnahmen beschreibt - um ein sogenanntes Veto- oder Abwehrrecht handeln (hierzu ausführlich Wiese/Gutzeit, GK/BetrVG 11. Aufl., § 87 Rdnr. 142 sowie LAG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22.01.2015, 10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; Sperrwirkung einer normativ

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Rheinland-Pfalz vom 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16, juris, Rz. 46 f.; LAG Hamm vom 30.05.2016 - 7 TaBV 29/16, juris, Rz. 37; LAG Köln vom 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16, juris, Rz. 64; Hessisches LAG vom 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15, juris, Rz. 20; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14 u.a., juris, Rz. 24; LAG Düsseldorf vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 74, Rz. 32; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14, juris, Rz. 113; siehe auch Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 100 Rn. 36 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - 4 TaBV 50/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - hinreichende Bestimmtheit

    Ein Antrag nach § 100 kann nur abgewiesen werden, wenn unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt die Zuständigkeit der Einigungsstelle als möglich erscheint (LAG Rheinland-Pfalz 20.09.2018 - 5 TaBV 13/18 - Rn. 56; LAG Hamm 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15 - Rn. 37; LAG Berlin-Brandenburg 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14 - Rn. 113 NZA-RR 2014, 544 LAG Berlin-Brandenburg 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14 u.a. - Rn. 24; GK-ArbGG/Schleusener § 100 Rn. 23).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 10 TaBV 355/23

    Rechtsschutzbedürfnis - Person des Vorsitzenden - Einsetzung einer

    Bei einer gerichtlichen Festsetzung der Anzahl der Beisitzer ist zunächst zu beachten, dass es entgegen einer verbreiteten Ansicht keine Regelbesetzung gibt (LAG Berlin-Brandenburg vom 22. Januar 2015 - 10 TaBV 1812/14).
  • LAG Hessen, 17.11.2015 - 4 TaBV 185/15

    Umfang der Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats

    Gleichwohl bestehe aufgrund gegenläufiger Literaturansichten ( etwa Fitting BetrVG 27. Auflage § 87 Rn. 251 ) und des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Januar 2015 (- 10 TaBV 1812/14 - RDV 2015/206 [LAG Düsseldorf 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14] ) eine Kontroverse, die eine offensichtliche Verneinung der Zuständigkeit der Einigungsstelle nicht zulasse.
  • LAG Hamm, 15.12.2020 - 7 TaBV 85/20

    Bestellung eines Vorsitzenden für die Einigungsstelle 'Einführung einer

    Einer vertieften Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts durch die Beschwerdekammer bedurfte es nicht, obschon die Beschreibung eines Mitbestimmungsrechtes bei § 87 Abs. 1 BetrVG als "Abwehrrecht" auch durchaus Kritik erfahren hat, soll es sich doch bei der Formulierung "mitzubestimmen" um ein Recht auf Mitgestaltung, und nicht lediglich - wie es etwa § 99 BetrVG im Bereich der personellen Maßnahmen beschreibt - um ein sogenanntes Veto- oder Abwehrrecht handeln (hierzu ausführlich Wiese/Gutzeit, GK/BetrVG 11. Aufl., § 87 Rdnr. 142 sowie LAG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22.01.2015, 10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14 m.w.N.).
  • ArbG Offenbach, 14.09.2015 - 2 BV 13/15

    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit

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