Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28888
LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 (https://dejure.org/2015,28888)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 (https://dejure.org/2015,28888)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 (https://dejure.org/2015,28888)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,28888) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - 20 Sa 957/16

    Teilnahme eines Bauelemente aus Metall herstellenden Betriebes am

    Er hat weiter die Ansicht vertreten, dass entgegen der Rechtsprechung des LAG Berlin Brandenburg ( 3 Sa 1680/14) die Beklagte einen Baubetrieb nach § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV unterhalte, da die Herstellung von Bauelementen eine bauliche Leistung im Tarifsinne darstelle.

    Weiter stützt das Arbeitsgericht seine Begründung auf die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 -.

    Es hat sich dabei auf die Entscheidung der 3. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg (22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14) gestützt, die die Berufungskammer ihrer Entscheidung ebenfalls zugrunde legt.

    Der Begriff "bauliche Leistung" verdeutlicht, dass die Leistung, also die zu erbringende Tätigkeit, unmittelbar auf die Herstellung bzw. Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung eines Bauwerkes gerichtet sein muss (LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14, juris).

    Das Anfertigen von Bauelementen aus Metall wie z. B. Tore, Treppengeländer und Balkonkonstruktionen, stellt demnach als solches keine bauliche Leistung dar (LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14, juris).

    Dieser Umstand spricht bereits nach der Verkehrsauffassung dafür, dass der eigentliche - prägende - Betriebszweck das Anfertigen von individuellen Bauelementen aus Metall ist und der bloß zusätzlich angebotene Einbau sich lediglich als betrieblicher Nebenzweck darstellt (LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14, juris).

    Vielmehr wird hierdurch nur verdeutlicht, dass der Annahme einer baulichen Leistung nicht entgegensteht, wenn zugleich ein mitgelieferter Stoff bei der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken verwandt wird (LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15

    Sozialkassenbeiträge im Baugewerbe - Herstellung von Holztüren, Geländern und

    Das individuelle Herstellen von Holztüren, Geländern und andern Bauelementen aus Holz in der Werkstatt des Unternehmens ist auch dann keine bauliche Leistung i. S. v. § 1 Abs. 2 Abschn. II des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 18. Dezember 2009, wenn das Unternehmen die Elemente nicht nur herstellt sondern teilweise auch beim Kunden einbaut (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 -).(Rn.72).

    Danach sind Leistungen, die erbracht werden, um einen Gegenstand herzustellen, der lediglich dazu bestimmt ist, in einem Bauwerk eingesetzt zu werden, selbst keine baulichen Leistungen (LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 35, juris).

    Auch die Verwendungsfähigkeit der von der Beklagten angefertigten Bauelemente hängt nicht davon ab, durch wen der Einbau letztlich vorgenommen wird (vgl. dazu auch LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 36, a. a. O.).

    Bereits dies spricht nach der Verkehrsanschauung dafür, dass das Anfertigen von individuellen Bauelementen aus Holz der eigentliche - prägende - Betriebszweck ist und der bloß zusätzlich angebotene Einbau sich lediglich als betrieblicher Nebenzweck darstellt (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - ebda.).

    Werden baugewerbliche Tätigkeiten als Nebentätigkeit zu einer nichtbaugewerblichen Haupttätigkeit erbracht, führt dies nicht dazu, dass auch die Haupttätigkeit als baugewerbliche Leistung anzusehen ist bzw. von einer insgesamt ausgeübten einheitlichen baugewerblichen Tätigkeit auszugehen ist (vgl. BAG vom 24.08.1994 - 10 AZR 974/93 - Rn. 28, AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 37, a. a. O.).

    Denn andernfalls wäre die Erwähnung des Herstellens von Fertigbauelementen, wenn diese zum überwiegenden Teil u. a. durch denselben Betrieb eingebaut werden, in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV 2009 überflüssig (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 38, a. a. O.).

  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17

    Die Herstellung und anschließende Montage sog. "Schornsteinstülpköpfe" ist keine

    Dies ist fehlerhaft (vgl. auch zum Folgenden Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 27, Juris) .

    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht für die Herstellung von Fenstern und Türen angenommen ( vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 25, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; anders aber für die Herstellung und Montage von Türen und Toren BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 463/09 - Rn. 13, AP Nr. 321 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; wie hier auch LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 35, Juris).

    Die Einheitlichkeit eines Auftrags ist für die tarifrechtliche Einordnung aber grundsätzlich nicht entscheidend, sondern die Zweckbestimmung der Tätigkeit (wie hier auch Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Rn. 78, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 36, Juris) .

    Die Klagen in den Verfahren Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Juris und LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Juris wurden jeweils zurückgenommen.

  • LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

    Aufgrund Rücknahme der Revision sei auch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - mittlerweile rechtskräftig.

    Dies haben sowohl das Hessische Landesarbeitsgericht als auch das LAG Berlin-Brandenburg wiederholt entschieden ( vgl. Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 27, Juris; zuletzt auch Hess. LAG 15. Dezember 2017 - 10 Sa 861/17 - bzgl. Herstellung von "Schornsteinstülpköpfen") .

    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht für die Herstellung von Fenstern und Türen angenommen ( vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 25, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; anders aber für die Herstellung und Montage von Türen und Toren BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 463/09 - Rn. 13, AP Nr. 321 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; wie hier auch LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 35, Juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 4 Sa 47/18

    Teilnahme eines Betriebes am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Das Anfertigen von Bauelementen aus Metall wie zB Tore, Treppengeländer und Balkonkonstruktionen, stellt demnach als solches keine bauliche Leistung dar (LAG Berlin-Brandenburg 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15 - Rn. 71, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 35, Juris).

    Eine andere Bewertung ist auch nicht deswegen erforderlich, weil die Kunden der Beklagten diese einheitlich mit der Herstellung und sodann dem Einbau beauftragen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15 - Rn. 73, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 36, Juris; LAG Hessen 12.08.2016 - 10 Sa 188/16 - Rn. 78, Juris).

    Im Übrigen wäre auch die Erwähnung des Herstellens von Fertigbauelementen in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV überflüssig, wenn die Tarifvertragsparteien allgemein das Herstellen von Bauelementen bereits dann als eine bauliche Leistung angesehen hätten, wenn die hergestellten Bauelemente zum überwiegenden Teil durch den Betrieb eingebaut werden (LAG Berlin-Brandenburg 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 38).

    Vielmehr handelt es sich bei der Anfertigung der Bauelemente um eine eigenständige Haupttätigkeit in dem Betrieb (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15 - Rn. 73, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 37, Juris; LAG Hessen 12.08.2016 - 10 Sa 188/16 - Rn. 66 ff., Juris).

  • LAG Hessen, 12.08.2016 - 10 Sa 188/16

    Stellt ein Betrieb Treppen aus Metall in eigener Werkstatt nach individuellem

    Nichts anderes gilt im vorliegenden Fall für die Herstellung von Treppen und Geländer (vgl. ebenso für Tore und Treppengeländer aus Metall LAG Berlin/ Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 27, Juris - Revision ist unter 10 AZR 399/15 beim BAG anhängig).

    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht für die Herstellung von Fenstern und Türen angenommen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 25, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; anders aber für die Herstellung und Montage von Türen und Toren BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 463/09 - Rn. 13, AP Nr. 321 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; wie hier auch LAG Berlin/Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 35, Juris).

    Die Einheitlichkeit eines Auftrags ist für die tarifrechtliche Einordnung aber grundsätzlich nicht entscheidend, sondern die Zweckbestimmung der Tätigkeit (wie hier auch LAG Berlin/Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 36, Juris).

  • LAG Hessen, 18.01.2019 - 10 Sa 501/18

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

    Dies haben sowohl das Hessische Landesarbeitsgericht als auch das LAG Berlin-Brandenburg wiederholt entschieden (vgl. Hess. LAG 2. Februar 2018 - 10 Sa 496/17 - Juris; Revision unter 10 AZR 214/18 anhängig; Hess. LAG 15. Dezember 2017 - 10 Sa 861/17 - Juris; Revision unter 10 AZR 37/18 anhängig; Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 27, Juris.) .

    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht für die Herstellung von Fenstern und Türen angenommen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 25, AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; anders aber für die Herstellung und Montage von Türen und Toren BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 463/09 - Rn. 13, AP Nr. 321 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; wie hier auch Hess. LAG 2. Februar 2018 - 10 Sa 496/17 - Rn. 54, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 35, Juris).

  • LAG Hessen, 05.02.2019 - 12 Sa 579/18
    In diesem Zusammenhang ist der Beklagten zwar zuzugeben, dass Kunden, die die Herstellung und die Montage einer mobilen Trennwand wünschen, den Auftrag einheitlich vergeben und das Werk erst nach Abschluss der Montagetätigkeit abnehmen, dies ist aber für die tarifvertragliche Zweckbestimmung der Tätigkeit nicht entscheidend (Hessisches Landesarbeitsgericht, 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - dokumentiert in Juris; LAG Berlin/Brandenburg 22. Mai 2015 - 3 Sa 1680/14 - dokumentiert in Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht