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   LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10, 23 Sa 664/10   

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https://dejure.org/2010,28222
LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10, 23 Sa 664/10 (https://dejure.org/2010,28222)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2010 - 23 Sa 543/10, 23 Sa 664/10 (https://dejure.org/2010,28222)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2010 - 23 Sa 543/10, 23 Sa 664/10 (https://dejure.org/2010,28222)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 4 S 3 TVG, § 242 BGB, § 79 Abs 1 PersVG BE 2004, § 85 Abs 1 Nr 10 PersVG BE 2004, Art 3 Abs 1 GG
    Tarifliche Ausschlussfrist - mitbestimmungswidrige Maßnahme - höhere Zuwendung wegen Verstoßes gegen Gleichheitssatz

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 242 BGB, § 70 BAT, Art 3 GG, § 79 Abs 1 PersVG BE, § 85 Abs 1 Nr 10 PersVG BE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung von der notwendigen Mitbestimmung entbehrenden Vergütungsgrundsätzen ist rechtswidrig und unwirksam; Rechtmäßigkeit der Änderung von der notwendigen Mitbestimmung entbehrenden Vergütungsgrundsätzen; Anspruch auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung aufgrund Bindung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsgeld und Sonderzuwendung aufgrund Bindung der Arbeitgeberin an betriebliche Vergütungsgrundsätze; mitbestimmungswidrige Änderung der Vergütungsgrundsätze; gleichheitswidrige Benachteiligung durch Tarifvertrag für die Ch.-Universitätsmedizin Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10
    Sie kann bei Neueinstellungen dazu führen, dass für den Arbeitnehmer Ansprüche auf Leistungen entstehen, die als solche vertraglich nicht vorgesehen sind (vgl. BAG Urteil vom 15.4.2008 - 1 AZR 65/07 - in AP Nr. 133 zu § 87 BetrVG, Rn 38).

    Auch die Änderung einer vom Arbeitgeber einseitig praktizierten Vergütungsordnung ist mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG Urteil vom 15.4.2008 - 1 AZR 65/07 - a.a.O. Rn. 29).

    Dies führt dazu, dass die bislang geltenden Vergütungsgrundsätze weiter anzuwenden sind (vgl. BAG Urteil vom 15.4.2008 - 1 AZR 65/07 - a.a.O. Rn. 36).

    Nachteilig sind solche Maßnahmen, die seine bereits bestehende Rechtsposition schmälern (vgl. BAG Urteil vom 15.4.2008 - 1 AZR 65/07 - a.a.O. Rn. 37, Urteil vom 11.6.2002 - 1 AZR 390/01 - a.a.O. Rn 28).

  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10
    Er ist auch von den Tarifvertragsparteien zu beachten (vgl. BAG Urteil vom 28.5.1996 - 3 AZR 752/95 - in AP Nr. 143 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie).

    Es kommt darauf an, ob sich aus dem von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zweck der Leistung Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, der einen Arbeitsgruppe eine Leistung vorzuenthalten, die der anderen Gruppe eingeräumt worden ist (vgl. BAG Urteil vom 28.5.1996 - 3 AZR 752/95 - a.a.O.).

    In einem derartige Fall ist den benachteiligten Arbeitnehmern ein Anspruch auf die versagte Leistung einzuräumen (vgl. BAG Urteil vom 28.5.1996 - 3 AZR 752/95 - a.a.O.9.

  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10
    Der Arbeitgeber ist dann zur Leistung einer Vergütung verpflichtet, die der inneren Struktur dieser Grundsätze entspricht (vgl. BAG Urteil vom 11.6.2002 - 1 AZR 390/01 - in AP Nr. 113 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, Rn 31).

    Nachteilig sind solche Maßnahmen, die seine bereits bestehende Rechtsposition schmälern (vgl. BAG Urteil vom 15.4.2008 - 1 AZR 65/07 - a.a.O. Rn. 37, Urteil vom 11.6.2002 - 1 AZR 390/01 - a.a.O. Rn 28).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10
    Ob dies aus einer unmittelbaren oder einer nur mittelbaren Bindung an die Grundrechte folgt, ist für den Prüfungsmaßstab ohne Bedeutung (vgl. BAG Urteil vom 27.5.2004 - 6 AZR 129/03 in AP Nr. 5 zu § 1 TVG Gleichbehandlung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06

    Mitbestimmungspflicht bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Beschäftigten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10
    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht am 19.9.2007 (- 60 PV 6.06 -) zurückgewiesen.
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10
    Daher stellt selbst eine unzutreffende Auskunft über das Bestehen eines Anspruchs kein Hindernis für seine rechtzeitige Geltendmachung dar (vgl. BAG Urteil vom 22.1.2997 - 10 AZR 459/96 - in AP Nr. 27 zu § 70 BAT).
  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 752/97

    Berufung auf eine Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung bei Veranlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10
    Von einem Arbeitnehmer kann verlangt werden, dass er sich über seine Ansprüche selbst informiert (vgl. BAG Urteil vom 5.8.1999 - 6 AZR 752/97 - in ZTR 2000, 36 f).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10
    Sie sind weder überraschend noch ungewöhnlich und stellen bei einer Dauer von 6 Monaten keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar (vgl. BAG Urteil vom 28.9.2005 - 5 AZR 52/05 - in AP Nr. 7 zu § 307 BGB).
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - 23 Sa 543/10
    (vgl. BAG Urteil vom 6.5.2009 - 10 AZR 390/08 - in AP Nr. 44 zu § 307 BGB).
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