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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12, 15 Sa 348/12   

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https://dejure.org/2012,26153
LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12, 15 Sa 348/12 (https://dejure.org/2012,26153)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2012 - 15 Sa 182/12, 15 Sa 348/12 (https://dejure.org/2012,26153)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 15 Sa 182/12, 15 Sa 348/12 (https://dejure.org/2012,26153)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 152 SGB 5, § 153 SGB 5, §§ 305 ff BGB

  • IWW

    SGB V § 152 SGB V § 153 BGB §§ 305 ff.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein Rückkehrrecht bei Schließung einer Betriebskrankenkasse; Begründetheit einer Klage auf Annahme des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages bei Schließung der Krankenkasse durch den Rechtsnachfolger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückkehrrecht bei Schließung einer Betriebskrankenkasse; unbegründete Klage auf Annahme des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages bei Schließung der Krankenkasse durch Rechtsnachfolgerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 311/03

    Wiedereintrittsrecht - Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12
    Im Bereich der Privatwirtschaft sicherte eine Aktiengesellschaft ein Wiedereintrittsrecht zu, falls das neue Unternehmen "von anderen Eigentümern übernommen oder aufgelöst wurde bzw. die Produktlinie eingestellt wird" (BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 311/03 - juris Rdnr. 4).

    Der Sinn und Zweck eines eingeräumten Rückkehrrechts besteht darin, den jeweiligen Arbeitnehmer von möglichen Nachteilen, die mit dem Arbeitgeberwechsel verbunden sein könnten, zu schützen (BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 311/03 - juris Rdnr. 24) und sie ggf. damit zu einem Wechsel zu bewegen.

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Einräumung des Rückkehrrechts andere nahe liegende Risiken des Arbeitsplatzverlustes nicht abdeckte (vgl. insofern BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 311/03 - juris Rdnr. 24).

    Wird ein Rückkehrrecht bei Eintritt von Bedingungen bei einer konkret bezeichneten Gesellschaft eingeräumt, dann erstreckt die Rechtsprechung diese Wirkungen nicht auf weitere Rechtsnachfolger (BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 311/03 - juris Rdnr. 24; LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 1 Sa 656/10 - juris Rdnr. 65).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 1 Sa 656/10

    Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12
    Eine andere Aktiengesellschaft garantiert in einer Betriebsvereinbarung ein Rückkehrrecht "sofern eine Weiterbeschäftigung innerhalb der neuen Gesellschaft aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist" (LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 1 Sa 656/10 - juris Rdnr. 8).

    Wird ein Rückkehrrecht bei Eintritt von Bedingungen bei einer konkret bezeichneten Gesellschaft eingeräumt, dann erstreckt die Rechtsprechung diese Wirkungen nicht auf weitere Rechtsnachfolger (BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 311/03 - juris Rdnr. 24; LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 1 Sa 656/10 - juris Rdnr. 65).

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12
    Sie erfolgt vielmehr gem. § 151 BGB (BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08 - juris Rdnr. 22).
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 286/08

    Rückkehrrecht - Anstalt öffentlichen Rechts - Überführung in private Trägerschaft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12
    Die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet sich, ehemalige Arbeitnehmer dann wieder zu beschäftigen, wenn nach erstmaliger Ausgliederung auf eine Anstalt (BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 138/10 - juris Rdnr. 3), ein Unternehmen (BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 286/08 - juris Rdnr. 2) oder eine Stiftung (LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08 - juris Rdnr. 5) eine weitere Überführung "in eine andere Trägerschaft ohne Mehrheitsbeteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg" stattfindet.
  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 101/10

    Formulararbeitsvertrag - Unklarheitenregel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten." (BAG 23.02.2011 - 10 AZR 101/10 - NZA - RR 2012, 122; juris Rdnr. 22).
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 138/10

    Rückkehrrecht nach § 17 HVFG - Krankengeldzuschuss

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12
    Die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet sich, ehemalige Arbeitnehmer dann wieder zu beschäftigen, wenn nach erstmaliger Ausgliederung auf eine Anstalt (BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 138/10 - juris Rdnr. 3), ein Unternehmen (BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 286/08 - juris Rdnr. 2) oder eine Stiftung (LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08 - juris Rdnr. 5) eine weitere Überführung "in eine andere Trägerschaft ohne Mehrheitsbeteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg" stattfindet.
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12
    Das Rückkehrrecht bezieht sich auf die "Kabelgesellschaft bzw. Rechtsnachfolger" (BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10 - BB 2012, 1088; juris Rdnr. 4 f).
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12
    Von Bedeutung ist auch der von den Vertragspartnern verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Regelungszweck (BAG 17.01.2012 - 3 AZR 135/10 - Rdnr. 25).
  • LAG Berlin, 07.01.2005 - 13 Sa 1927/04

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12
    Das Land Berlin sicherte in 1995 per Gesetz "für den Zeitraum von drei Jahren" ein Rückkehrrecht "im Falle einer Rechtsformänderung der Anstalt" zu (LAG Berlin, 07.01.2007 - 13 Sa 1927/04 - juris Rdnr. 6).
  • LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08

    Anzuwendenden Tarifrecht für Rückkehrer des Hamburgischen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12
    Die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet sich, ehemalige Arbeitnehmer dann wieder zu beschäftigen, wenn nach erstmaliger Ausgliederung auf eine Anstalt (BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 138/10 - juris Rdnr. 3), ein Unternehmen (BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 286/08 - juris Rdnr. 2) oder eine Stiftung (LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08 - juris Rdnr. 5) eine weitere Überführung "in eine andere Trägerschaft ohne Mehrheitsbeteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg" stattfindet.
  • LAG Hamburg, 02.02.2010 - 4 Sa 38/09

    Tarifgerechte Vergütung nach Ausübung des gesetzlichen Rückkehrrecht;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin - Wiedereinstellungsanspruch nach

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 688/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Mai 2012 - 15 Sa 182/12 und 15 Sa 348/12 - aufgehoben.
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