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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08   

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https://dejure.org/2008,13721
LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08 (https://dejure.org/2008,13721)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08 (https://dejure.org/2008,13721)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 10 TaBV 303/08 (https://dejure.org/2008,13721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle; Erzwingen einer in Zusammenhang mit Wochendienstplänen stehenden ständigen Einstellung durch Spruch der Einigungsstelle; Materielle Annexkompetenz im Rahmen der Mitbestimmung des Betriebsrates als Grundlage für nicht ...

  • Judicialis

    BetrVG § 76 Abs. 1; ; ArbGG § 98

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76 Abs. 1; ArbGG § 98
    Einigungsstelle; ständige Einigungsstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.12.2006 - 4 TaBV 21/06

    Rechtmäßigkeit der Einführung einer Videoüberwachung im Innenbereich eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08
    2.2 Soweit vertreten wird, dass die Befugnis der Einigungsstelle zur Errichtung einer solchen ständigen Einigungsstelle aus der Regelung zu einem Themenkomplex der erzwingbaren Mitbestimmung aufgrund der Annexkompetenz der Einigungsstelle zulässig sei (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 4 TaBV 21/06 = zit. nach Juris), kann dem nicht gefolgt werden.

    Soweit diese Entscheidung von dem nicht rechtskräftigen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 14. Dezember 2006 - 4 TaBV 21/06 - abweicht, betrifft dieses nur eine von mehreren Begründungen.

  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08
    Darin ist neben der Person des Vorsitzenden und der Zahl der Beisitzer auch zu bestimmen, für welchen Regelungsstreit die Einigungsstelle gebildet wird (BAG, Beschluss vom 15.5.2001 - 1 ABR 39/00 = NZA 2001, 1154ff.).

    Das setzt jedoch eine darauf gerichtete Verständigung der Betriebsparteien voraus (BAG, Beschluss vom 15.5.2001 - 1 ABR 39/00 = NZA 2001, 1154ff.).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08
    Es entfällt also nicht etwa deshalb, weil die vom Arbeitgeber beabsichtigte Maßnahme eilbedürftig und eine rechtzeitige Zustimmung des Betriebsrats aus Zeitgründen kaum zu erlangen ist (BAG, Beschluss vom 17.11.1998 - 1 ABR 12/98 = NZA 1999, 662ff.).

    Einer solchen Vereinbarung darf sich der Betriebsrat nicht versagen; der Arbeitgeber kann sie notfalls mit Hilfe der Einigungsstelle durchsetzen (BAG, Beschluss vom 17.11.1998 - 1 ABR 12/98 = NZA 1999, 662ff.).

  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08
    Etwas anderes kann allenfalls beim Wegfall der Geschäftsgrundlage (BAG, Beschluss vom 23.9.1997 - 3 ABR 85/96 = NZA 1998, 719ff.; BAG, Beschluss vom 10.8.194 - 10 ABR 61/93 = NZA 1995, 314ff.) oder nach einem Betriebsübergang (BAG, Urteil vom 14.8.2001 - 1 AZR 619/00 = NZA 2002, 276ff.) gelten.
  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08
    Danach darf ein Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht nicht in der Weise ausüben, dass er dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (BAG, Urteil vom 26.4.2005 - 1 AZR 76/04 = NZA 2005, 892ff.).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08
    Etwas anderes kann allenfalls beim Wegfall der Geschäftsgrundlage (BAG, Beschluss vom 23.9.1997 - 3 ABR 85/96 = NZA 1998, 719ff.; BAG, Beschluss vom 10.8.194 - 10 ABR 61/93 = NZA 1995, 314ff.) oder nach einem Betriebsübergang (BAG, Urteil vom 14.8.2001 - 1 AZR 619/00 = NZA 2002, 276ff.) gelten.
  • BVerfG, 18.10.1986 - 1 BvR 1426/83

    Verfassungsmäßigkeit des Einigungsstellenverfahrens - Kontoführungsgebühren des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08
    Verfassungsrechtliche Bedenken gab es nicht (BVerfG, Beschluss vom 18.10.1986 - 1 BvR 1426/83 = NJW 1988, 1135f.).
  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08
    Unter Bezugnahme auf den Aufsatz von Hanau "Allgemeine Grundsätze der betrieblichen Mitbestimmung" (RdA 1973, 281ff.) hat das Bundesarbeitsgericht im Jahre 1977 mit Beschluss vom 8. März 1977 (1 ABR 33/75 = BB 1977, 1199ff.) erstmals eine materielle Annexkompetenz im Rahmen der Mitbestimmung des Betriebsrates als Grundlage für nicht unmittelbar dem Betriebsverfassungsgesetz zu entnehmenden Tatbestände angenommen (erzwingbares Mitbestimmungsrecht über Kontengebühren, soweit derartige Gebühren zwangsläufig im Zusammenhang mit der Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte stehen).
  • BAG, 24.04.1996 - 7 ABR 40/95

    Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Einigungsstellenbeisitzers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08
    Aber weder im Verfahren nach § 98 ArbGG noch im Rahmen eines Einigungsstellenspruchs ist eine solche Beschränkung gegen den Willen einer Betriebspartei zulässig (vgl. BAG, Beschluss vom 24.4.1996 - 7 ABR 40/95 = NZA 1996, 1171ff.).
  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZN 575/98

    Divergenzbeschwerde - mehrfache Begründung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2008 - 10 TaBV 303/08
    Enthält der anzufechtende Beschwerdebeschluss eine doppelte Begründung und weicht nur eine seiner Begründungen von einer divergenzfähigen Entscheidung ab, so fehlt es aber an einer erheblichen Divergenz (vgl. BAG, Beschluss vom 27.10.1998 - 9 AZN 575/98 = NZA 1999, 222f.).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

  • LAG Köln, 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05

    Einsetzung einer Einigungsstelle

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

  • LAG Köln, 23.01.2007 - 9 TaBV 66/06

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 10 TaBV 1058/10

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Antragsauslegung hinsichtlich des

    Denn mit dem der Antragsschrift beigefügten Schriftwechsel der Betriebsparteien war klar, dass der Betriebsrat eine umfassende Regelung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG einschließlich einer etwaigen Annexkompetenz (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 10 TaBV 303/08, aber auch schon BAG, Beschluss vom 8. März 1977 - 1 ABR 33/75) anstrebte.
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