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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16   

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https://dejure.org/2016,52840
LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16 (https://dejure.org/2016,52840)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16 (https://dejure.org/2016,52840)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2016 - 6 Ta 1797/16 (https://dejure.org/2016,52840)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche auf Auskehr im Hinblick auf eine für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht genommene Partnerschaft einbehaltener Beträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a
    Rechtsweg; Nichtabhilfebeschluss durch Vorsitzenden allein aufgrund Alleinentscheidung der Kammervorsitzenden; Rechtswegerschleichung

  • rechtsportal.de

    GVG § 17a; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a
    Zuständigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche auf Auskehr im Hinblick auf eine für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht genommene Partnerschaft einbehaltener Beträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Berlin, 15.02.2006 - 13 Ta 170/06

    Abhilfeentscheidung durch die gleiche Kammer; Schriftform des Aufhebungsvertrages

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16
    2.1 Im Verfahren nach § 48 ArbGG i.V.m. mit § 17 a GVG ist der Beschluss über die Nichtabhilfe genauso wie der Beschluss über die Rechtswegzuständigkeit durch die Kammer zu erlassen ( BAG vom 08.09.2015 - 9 AZB 21/15 - NZA 2015, 1342-1344 sowie juris Rn. 11; LAG Hessen 15.02.2008 - 8 Ta 259/07 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 25.01.2007 - 11 Ta 10/07 - juris; LAG Berlin 15.02.2006 - 13 Ta 170/06 - NZA-RR 2006, 493 ), denn es handelt sich insoweit um eine neue Sachentscheidung ( LAG Bremen 05.01.2006 - 3 Ta 69/05 - juris; LAG Hessen 15.05.2008 - 20 Ta 80/08 - juris ).

    Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist damit nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren oder für die Beschwerdeentscheidung selbst ( LAG Berlin vom 15.02.2006 - 13 Ta 170/06 - NZA-RR 2006, 493; LAG Baden-Württemberg vom 07.12.2015 - 3 Ta 21/15 - juris Rn. 21 ff. mwN ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 11 Ta 10/07

    Nichtabhilfebeschluss im Falle der Rechtswegverweisung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16
    2.1 Im Verfahren nach § 48 ArbGG i.V.m. mit § 17 a GVG ist der Beschluss über die Nichtabhilfe genauso wie der Beschluss über die Rechtswegzuständigkeit durch die Kammer zu erlassen ( BAG vom 08.09.2015 - 9 AZB 21/15 - NZA 2015, 1342-1344 sowie juris Rn. 11; LAG Hessen 15.02.2008 - 8 Ta 259/07 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 25.01.2007 - 11 Ta 10/07 - juris; LAG Berlin 15.02.2006 - 13 Ta 170/06 - NZA-RR 2006, 493 ), denn es handelt sich insoweit um eine neue Sachentscheidung ( LAG Bremen 05.01.2006 - 3 Ta 69/05 - juris; LAG Hessen 15.05.2008 - 20 Ta 80/08 - juris ).

    26 2.2 Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass wegen des in der Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden liegenden Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zwingend eine Zurückverweisung des Rechtsstreits zu erfolgen habe, da es sich um einen in der Beschwerdeinstanz nicht behebbaren Verfahrensmangel handele ( so LAG Rheinland-Pfalz 25.01.2007 - 11 Ta 10/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein 01.07.2005 - 2 Ta 160/05 - juris; LAG Baden-Württemberg 07.08.2002 - 15 Ta 12/02 - juris ), ist dem im Hinblick auf den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht zu folgen.

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16
    3.2.5 Die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte ergibt sich schließlich nicht unter dem Gesichtspunkt der arbeitnehmerähnlichen Person im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, so dass eine solche Rechtswegbestimmung auch nicht im Rahmen der Wahlfeststellung ( vgl. dazu BAG vom 30.08.2000 - 5 AZB 12/00 -NZA 2000, 1359-1360 sowie juris Rn. 12 ) vorzunehmen ist.
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 20/01

    Wider-Widerklage als Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16
    Denn dieses Vorgehen bzw. diese Art der weiteren Geltendmachung ist als objektive Rechtswegerschleichung anzusehen, der nicht Vorschub zu leisten ist ( vgl. dazu BAG vom 23.08.2001 - 5 AZB 20/01 - Rn. 10 mwN ).
  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16
    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist ( BAG vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06 - BAGE 121, 304 sowie juris Rn. 11 mwN ).
  • BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben ( vgl. zum Ganzen BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14 - AP Nr. 128 zu § und 11 BGB Abhängigkeit sowie juris Rn. 11 mwN ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2005 - 2 Ta 160/05

    Rechtsweg, Abhilfeentscheidung, Gremium, Kammerbeschluss

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16
    26 2.2 Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass wegen des in der Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden liegenden Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zwingend eine Zurückverweisung des Rechtsstreits zu erfolgen habe, da es sich um einen in der Beschwerdeinstanz nicht behebbaren Verfahrensmangel handele ( so LAG Rheinland-Pfalz 25.01.2007 - 11 Ta 10/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein 01.07.2005 - 2 Ta 160/05 - juris; LAG Baden-Württemberg 07.08.2002 - 15 Ta 12/02 - juris ), ist dem im Hinblick auf den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht zu folgen.
  • LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16
    Gegenstand der Prüfung durch das Beschwerdegericht ist die angefochtene Entscheidung der Kammer und nicht die Nichtabhilfeentscheidung ( LAG Hamm 08.09.2011 - 2 Ta 738/10 - juris ).
  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16
    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt ( vgl. zum Ganzen BAG vom 16.04.2014 - 10 AZB 12/14 - juris Rn. 11 ff. mwN ).
  • LAG Hessen, 15.02.2008 - 8 Ta 259/07

    Fehlerhaft erlassener Nichtabhilfebeschluss - Pensionskasse ist keine

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16
    2.1 Im Verfahren nach § 48 ArbGG i.V.m. mit § 17 a GVG ist der Beschluss über die Nichtabhilfe genauso wie der Beschluss über die Rechtswegzuständigkeit durch die Kammer zu erlassen ( BAG vom 08.09.2015 - 9 AZB 21/15 - NZA 2015, 1342-1344 sowie juris Rn. 11; LAG Hessen 15.02.2008 - 8 Ta 259/07 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 25.01.2007 - 11 Ta 10/07 - juris; LAG Berlin 15.02.2006 - 13 Ta 170/06 - NZA-RR 2006, 493 ), denn es handelt sich insoweit um eine neue Sachentscheidung ( LAG Bremen 05.01.2006 - 3 Ta 69/05 - juris; LAG Hessen 15.05.2008 - 20 Ta 80/08 - juris ).
  • LAG Bremen, 05.01.2006 - 3 Ta 69/05

    Kammerbeschluss über Abhilfe der sofortigen Beschwerde

  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.2002 - 15 Ta 12/02

    Nachträgliche Zulassung - Heranziehung ehrenamtlicher Richter zu einer (Nicht-)

  • BAG, 03.02.2014 - 10 AZB 77/13

    Auskunft über personenbezogene Daten - Rechtsweg

  • BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer

  • LAG Hessen, 15.05.2008 - 20 Ta 80/08

    Keine Zurückweisung der Rechtswegbeschwerde bei Zweifeln an der Partei- und

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 3 Ta 21/15

    Rechtsweg - Abhilfeentscheidung - Kammerbesetzung - unerlaubte Handlung im

  • BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

  • BAG, 31.03.2009 - 5 AZB 98/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Rückforderung von

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06

    Rechtsweg - Ein-Euro-Job

  • LAG Köln, 06.05.2022 - 9 Ta 18/22

    Arbeitnehmereigenschaft eines freiberuflich angestellten Praxisvertreters;

    Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist hingegen nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren oder für die Beschwerdeentscheidung selbst (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 6 Ta 1797/16 -, Rn. 26, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Dezember 2015 - 3 Ta 21/15 -, Rn. 23, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 08. September 2011 - 2 Ta 738/10 -, Rn. 21, juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18

    Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär -

    Damit sei die ordnungsmäßige Durchführung des Abhilfeverfahrens nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren oder für die Beschwerdeentscheidung selbst (LAG Baden-Württemberg 7. Dezember 2015 - 3 Ta 21/15, Rn. 21 ff; LAG Berlin-Brandenburg 23. Dezember 2016 - 6 Ta 1797/16, Rn. 26) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2020 - 60 PV 8.20

    (Sofortige Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ohne mündliche

    Ob eine Nichtabhilfeentscheidung überhaupt zwingende Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren ist (verneinend OVG Saarlouis, a.a.O. Rn. 34 m. w. Nachw.; LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 6 Ta 1797/16 -, juris), kann deshalb dahinstehen.
  • LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21

    Rechtswegzuständigkeit; Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer

    Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist hingegen nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren oder für die Beschwerdeentscheidung selbst (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 6 Ta 1797/16 -, Rn. 26, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Dezember 2015 - 3 Ta 21/15 -, Rn. 23, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 08. September 2011 - 2 Ta 738/10 -, Rn. 21, juris).
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