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   LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16 (https://dejure.org/2016,58403)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2016 - 3 Sa 162/16 (https://dejure.org/2016,58403)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 3 Sa 162/16 (https://dejure.org/2016,58403)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (53)

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16
    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 15, NZA 2015, 881; 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 15, BAGE 144, 366; vgl. auch 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 57, BAGE 142, 202).

    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 15, NZA 2015, 881).

    Der Betriebsrat muss allerdings klar erkennen können, dass die stattfindenden Beratungen (auch) der Erfüllung der Konsultationspflicht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 17, NZA 2015, 881).

    Um der Agentur für Arbeit Auskunft darüber geben zu können, ob und welche Möglichkeiten er sieht, die angezeigten Kündigungen zu vermeiden, und zugleich zu belegen, dass soziale Maßnahmen mit ihm beraten und ggf. getroffen worden sind (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 38, NZA 2015, 881; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, BAGE 140, 261), muss sich der Betriebsrat in einer Weise äußern, die erkennen lässt, dass er seine Beteiligungsrechte als gewahrt ansieht und dass es sich um eine abschließende Erklärung zu den vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigungen handelt (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 38, aaO; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 33).

    Damit hat der Betriebsrat gerade nicht kundgetan, dass er von bereits abgeschlossenen Beratungen iSd. § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG ausgeht und seinen Verhandlungsanspruch als erfüllt betrachtet (vgl. hierzu BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 39, NZA 2015, 881).

    Der Arbeitgeber muss damit Ausführungen zu den bereits erfolgten Beratungen und deren Ergebnissen tätigen (vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 41, NZA 2015, 881).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16
    Die Verpflichtung zur Durchführung des Konsultationsverfahrens trifft ausschließlich die Beklagte als Arbeitgeberin (vgl. EuGH vom 10.09.2009 - C-44/08 - [Akavan Erityosalojen Keskusliitto] - NZA 2009, 1083 - 1087).

    (a) Die Unterrichtungs- und Konsultationspflicht beginnt, wenn der Arbeitgeber oder ein ihn beherrschendes Unternehmen eine strategische und betriebswirtschaftliche Entscheidung getroffen hat, die ihn zwingt Massenentlassungen ins Auge zu fassen (EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityosalojen Keskusliitto] - Rn 42 f.; ErfK/Kiel § 17 KSchG Rn 20).

    Das Konsultationsverfahren muss allerdings abgeschlossen sein, bevor der Arbeitgeber die Verträge der von der Massenentlassung betroffenen Arbeitnehmer kündigt, dies ergibt die Auslegung des Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 98/59/EG (MERL) in Verbindung mit deren Art. 2 Abs. 4 (EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityosalojen Keskusliitto] - Rn. 72).

    (8) Das Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG war demnach vor der Erstattung der Anzeige vom 28. Januar 2015 gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und vor Ausspruch der Kündigungen abgeschlossen (siehe hierzu auch EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityosalojen Keskusliitto] - Rn. 72).

    Weder durch diese Entscheidung noch gar durch eine Entscheidung der Auftraggeberin, die Aufträge gegenüber der Beklagten zu kündigen, wird eine Entscheidung getroffen, die die Beklagte unmittelbar zwingt, die Verträge der von Massenentlassungen betroffenen Arbeitnehmer zu kündigen (vgl. hierzu EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityosalojen Keskusliitto] - Rn. 71).

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16
    Zu dieser gehört das Recht, das Unternehmen aufzugeben, darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll, und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Drittunternehmen vergeben werden sollen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 380/12 - Rn. 21; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 17).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Möglichkeit der Einflussnahme aufgrund eindeutiger rechtlicher Regelungen oder nur faktisch besteht (so insgesamt BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 39 mwN, DB 2013, 1301).

    Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn ihm der Arbeitgeber die die Kündigung aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 30, DB 2013, 1301; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - AP BGB § 626 Nr. 236 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 36; 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 163 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 26, 23.

    Erst eine bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung führt zu einer fehlerhaften Anhörung (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 30, aaO: 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20).

    Sodann obliegt es dem Arbeitnehmer vorzutragen, in welchen Punkten er die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 31, DB 2013, 1301).

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16
    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 15, NZA 2015, 881; 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 15, BAGE 144, 366; vgl. auch 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 57, BAGE 142, 202).

    (dd) Auch der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - (BAGE 142, 202) kann nicht entnommen werden, dass der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine "ungenügende Stellungnahme" des Betriebsrats vorlegen muss.

    Der Arbeitgeber kann auch in letzterem Fall die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige verhindern, indem er ihr nicht nur die unzureichende Stellungnahme des Betriebsrats beifügt, sondern zusätzlich nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG verfährt" (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 58, BAGE 142, 20).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16
    (1) Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszweckes dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    Vielmehr wird die ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht durch die geführten Verhandlungen über den Interessenausgleich und den Sozialplan, die dann erstattete Massenentlassungsanzeige gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und den Ausspruch der Kündigungen gegenüber den Arbeitnehmern bestätigt (vgl. hierzu zB BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 44, NZA-RR 2012, 465).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16
    Ausnahmsweise kann eine solche Pflicht jedoch bestehen (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 27 mwN, ZIP 2013, 330; grundlegend: 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72).

    Dies gilt etwa dann, wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Übernahme des Arbeitnehmers bereit erklärt hat oder wenn sich eine solche Verpflichtung aus einer vertraglichen Absprache oder einer in der Vergangenheit geübten Praxis ergibt (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 27, aaO).

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16
    Die Pflicht zur Erstattung einer Massenentlassungsanzeige und zur Durchführung des Konsultationsverfahrens besteht auch bei Stilllegung des Betriebs (EuGH 3. März 2011 - C-235/10 bis C-239/10 - [Claes ua.] Rn. 33, Slg. 2011, I-1113).

    Dabei kann es sich insbesondere um Hilfen für eine anderweitige Verwendung oder Umschulungen der entlassenen Arbeitnehmer handeln (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Rn. 40 mit Verweis auf EuGH 3. März 2011 - C-235/10 ua. - [Claes] Rn. 56, NZA 2011, 337).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16
    Genauso wenig ist hier vom Arbeitgeber eine Entscheidung getroffen worden, einen Betriebsteil durch eine noch zu gründende, finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen voll eingegliederte Organgesellschaft mit von dieser neu einzustellenden Arbeitnehmern weiter betreiben zu lassen (vgl. hierzu BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31).

    Allein eine enge wirtschaftliche Verflechtung der an der Auftrags(neu)vergabe beteiligten Unternehmen kann dagegen einen Rechtsmissbrauchseinwand hinsichtlich der getroffenen unternehmerischen Entscheidung nicht begründen (vgl. auch BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - Rn. 22, aaO).

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16
    Um der Agentur für Arbeit Auskunft darüber geben zu können, ob und welche Möglichkeiten er sieht, die angezeigten Kündigungen zu vermeiden, und zugleich zu belegen, dass soziale Maßnahmen mit ihm beraten und ggf. getroffen worden sind (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 38, NZA 2015, 881; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, BAGE 140, 261), muss sich der Betriebsrat in einer Weise äußern, die erkennen lässt, dass er seine Beteiligungsrechte als gewahrt ansieht und dass es sich um eine abschließende Erklärung zu den vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigungen handelt (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 38, aaO; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 33).

    Durch die Information soll die Agentur für Arbeit in die Lage versetzt werden, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder wenigstens zur Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarkts einzuleiten und für anderweitige Beschäftigungen der Entlassenen zu sorgen (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16
    Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn ihm der Arbeitgeber die die Kündigung aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 30, DB 2013, 1301; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - AP BGB § 626 Nr. 236 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 36; 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 163 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 26, 23.

    Erst eine bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung führt zu einer fehlerhaften Anhörung (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 30, aaO: 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20).

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 380/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 772/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

  • EuGH, 03.03.2011 - C-239/10

    Tran

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 521/12

    Betriebsübergang - Hafenumschlag- und Stauereibetrieb

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf eine

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09

    Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 554/05

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 15 Sa 1321/15

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

  • BAG, 26.10.2017 - 2 AZR 627/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2016 - 3 Sa 162/16 - wird zurückgewiesen, soweit ihr nicht durch Anerkenntnisteilurteil vom 28. März 2017 stattgegeben worden ist.
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