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LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 6 Sa 1245/06 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 6 Sa 1245/06 (https://dejure.org/2007,3456)
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigung - außergewöhnlich hohe, durch Krankheit verursachte Fehlzeiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Hensche
- hensche.de
Kündigung: Krankheitsbedingt, Kündigung: Betriebsbedingt, Kündigung: Mischtatbestände, Schwerbehinderung
- Judicialis
BGB § 626 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Keine krankheitsbedingte Kündigung bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit aus betrieblichen Gründen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Krankheitsbedingte Kündigung bei chronischer Krankheit
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Diät kann den Job retten
Besprechungen u.ä.
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.05.2006 - 39 Ca 3345/06
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 6 Sa 1245/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 465
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 6 Sa 1245/06
Dann hätte aber durch weitere Krankheitszeiten der Klägerin weder der Betriebsablauf gestört werden können, noch wäre von der damit verbundenen Entgeltfortzahlung eine selbständige wirtschaftliche Belastung ausgegangen, weil die Beklagte der Klägerin ohnehin die vertragliche Vergütung gemäß § 615 Satz 1 BGB oder §§ 275 Abs. 1, 326 Abs. 2 Satz 1 BGB auch ohne Arbeitsleistung zu zahlen hatte (vgl. zum Zusammentreffen von Produktionsdrosselung oder Kurzarbeit BAG, Urteil vom 24.03.1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 12 zu C III der Gründe und Urteil vom 12.04.1984 - 2 AZR 77/83 - DB 1985, 873 zu B II 2 b, bb der Gründe; zur Situation eines im Betrieb überflüssigen Arbeitnehmers BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 242/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 13 zu B II 4 der Gründe). - BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 6 Sa 1245/06
Auch wenn für die Beurteilung einer Kündigung auf den Zeitpunkt ihres Zugangs abzustellen ist, kann die spätere Entwicklung Berücksichtigung finden, soweit diese die Prognose bestätigt (BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 2 AZR 36/04 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 12 zu III der Gründe). - BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 6 Sa 1245/06
Insoweit hatte die Beklagte ihren Betriebsrat nur zu der vorangegangenen außerordentlichen Kündigung vom 03. Februar 2006 angehört, was ein Nachschieben in dem auf die außerordentliche Kündigung vom 17. Februar 2006 beschränkten Berufungsverfahren ausschloss (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 28 zu A III 1 b der Gründe). - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 6 Sa 1245/06
Dann hätte aber durch weitere Krankheitszeiten der Klägerin weder der Betriebsablauf gestört werden können, noch wäre von der damit verbundenen Entgeltfortzahlung eine selbständige wirtschaftliche Belastung ausgegangen, weil die Beklagte der Klägerin ohnehin die vertragliche Vergütung gemäß § 615 Satz 1 BGB oder §§ 275 Abs. 1, 326 Abs. 2 Satz 1 BGB auch ohne Arbeitsleistung zu zahlen hatte (vgl. zum Zusammentreffen von Produktionsdrosselung oder Kurzarbeit BAG, Urteil vom 24.03.1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 12 zu C III der Gründe und Urteil vom 12.04.1984 - 2 AZR 77/83 - DB 1985, 873 zu B II 2 b, bb der Gründe; zur Situation eines im Betrieb überflüssigen Arbeitnehmers BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 242/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 13 zu B II 4 der Gründe). - BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 77/83
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 6 Sa 1245/06
Dann hätte aber durch weitere Krankheitszeiten der Klägerin weder der Betriebsablauf gestört werden können, noch wäre von der damit verbundenen Entgeltfortzahlung eine selbständige wirtschaftliche Belastung ausgegangen, weil die Beklagte der Klägerin ohnehin die vertragliche Vergütung gemäß § 615 Satz 1 BGB oder §§ 275 Abs. 1, 326 Abs. 2 Satz 1 BGB auch ohne Arbeitsleistung zu zahlen hatte (vgl. zum Zusammentreffen von Produktionsdrosselung oder Kurzarbeit BAG, Urteil vom 24.03.1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 12 zu C III der Gründe und Urteil vom 12.04.1984 - 2 AZR 77/83 - DB 1985, 873 zu B II 2 b, bb der Gründe; zur Situation eines im Betrieb überflüssigen Arbeitnehmers BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 242/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 13 zu B II 4 der Gründe).