Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 8 Sa 50/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 152 SGB 5, § 153 SGB 5, § 150 Abs 2 S 1 SGB 5
Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin - Wiedereinstellungsanspruch nach Schließung der City BKK - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 157 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingehung eines Arbeitsvertrages aufgrund einer Rückkehrzusage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 157
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingehung eines Arbeitsvertrages aufgrund einer Rückkehrzusage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.12.2011 - 56 Ca 10780/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 8 Sa 50/12
- BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 755/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 8 Sa 50/12
Das Fehlen eines ausdrücklichen Zusatzes bezogen auf einen Rechtsnachfolger sei ebenfalls unschädlich, insbesondere passe die auf die Privatwirtschaft möglicherweise zutreffende Leitentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Oktober 2005 (7 AZR 32/05) bei einem Wechsel von einem insolvenzsicheren Land auf eine nicht insolvenzfeste, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht. - BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06
Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 8 Sa 50/12
Soweit in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2007 (8 AZR 989/06 - NZA 2008, 357) ein Wiedereinstellungsanspruch als vertragliche Nebenpflicht im Sinne des § 242 BGB angesehen wurde, betraf dies nicht den hier vorliegenden Fall einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung der Parteien. - BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 271/07
Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 8 Sa 50/12
Dabei ist die Erklärung, bei der es sich um eine typische Willenserklärung handelt, die von dem beklagten Land vorliegend für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle abgegeben wurde, nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG, Urteil vom 20.05.2008 - 9 AZR 271/07 - DB 2008, 2770). - BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10
Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 8 Sa 50/12
2.1 Die Klägerin kann den Beklagten auf Abschluss des Vertrages zum 1. Juli 2011 in Anspruch nehmen, da seit Inkrafttreten des § 311 a Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 die rückwirkende Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Urteil zulässig ist (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 19.10.2011 - 7 AZR 743/10 - zitiert nach juris).
- BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 755/12
Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2012 - 8 Sa 50/12 - wird zurückgewiesen.