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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10   

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https://dejure.org/2010,15831
LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10 (https://dejure.org/2010,15831)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.2010 - 10 Sa 829/10 (https://dejure.org/2010,15831)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 10 Sa 829/10 (https://dejure.org/2010,15831)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung bei Umwandlung einer Angestelltenstelle in eine Beförderungsstelle

  • hensche.de

    Kündigung: Betriebsbedingt, Änderungskündigung, Beamter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
    Unwirksame betriebsbedingte Änderungskündigung bei Umwandlung einer Angestelltenstelle in eine Beförderungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10
    Hat der Arbeitgeber hingegen für eine bestimmte Tätigkeit eine Einstellungsentscheidung getroffen und bleibt die Tätigkeit im wesentlichen bestehen, liegen allein aufgrund einer Umwidmung dieser Stelle in eine Beförderungsstelle keine dringenden betrieblichen Erfordernisse vor (BAG, Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 465/99).

    Selbst wenn dem Beklagten unter der Mehrzahl der Hinweise des Gerichts dieses noch nicht hinreichend aufgefallen sein sollte, hat das Gericht in dem telefonischen Hinweis vom 21. Juni 2010 noch einmal auf den fehlenden Vortrag zu den Anforderungsprofilen und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 2000 zum Aktenzeichen 2 AZR 465/99 hingewiesen.

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10
    Ein Gericht verstößt gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02).
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10
    Entsprechendes gilt für das Berufungsgericht, wenn der Hinweis bereits im ersten Rechtszug erfolgt ist (BGH, Urteil vom 22. November 2006 - VIII ZR 72/06).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10
    Ein gerichtlicher Hinweis ist allerdings entbehrlich, wenn die Partei von der Gegenseite die gebotene Unterrichtung bereits erhalten hat (BGH, Beschuss vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 144/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10
    In einem solchen Fall ist ein gerichtlicher Hinweis geboten (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10
    Aus diesen Grundsätzen hat auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluss vom 30. August 1995 (1 ABR 11/95) abgeleitet, dass es entscheidend darauf ankomme, ob die Anforderungsprofile der alten und der neuen Tätigkeiten überwiegend vergleichbar sind.
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10
    Zwar geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich nur dem Bestandsschutz diene und dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Beförderung gewähre (BAG, Urteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10
    Ob die übrigen Arbeitsschritte selbständige Arbeitsvorgänge oder aber Zusammenhangstätigkeiten mit der Leitungstätigkeit waren (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95), fällt dabei nicht mehr maßgeblich ins Gewicht.
  • BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 482/85

    Eingruppierung eines Schwimmeisters - Betriebsleiter - Haushaltsangelegenheiten -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10
    Ob der Beklagte damit die Arbeitsvorgänge zutreffend gebildet hat, woran angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Bildung von Arbeitsvorgängen bei Leitungstätigkeiten (vgl. etwa Urteile vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 270/95 und vom 24. September 1986 - 4 AZR 482/85) erhebliche Zweifel bestehen, kann dahinstehen, weil die einzelnen Arbeitsschritte des von der Beklagten jeweils angenommenen Arbeitsvorgangs "Leitungstätigkeit" nahezu identisch sind.
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 270/95

    Eingruppierung als "Leiter von Erziehungsheimen"

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 10 Sa 829/10
    Ob der Beklagte damit die Arbeitsvorgänge zutreffend gebildet hat, woran angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Bildung von Arbeitsvorgängen bei Leitungstätigkeiten (vgl. etwa Urteile vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 270/95 und vom 24. September 1986 - 4 AZR 482/85) erhebliche Zweifel bestehen, kann dahinstehen, weil die einzelnen Arbeitsschritte des von der Beklagten jeweils angenommenen Arbeitsvorgangs "Leitungstätigkeit" nahezu identisch sind.
  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 389/08

    Höherwertige Tätigkeit - Anspruch auf Zulage

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