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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17   

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https://dejure.org/2017,35757
LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17 (https://dejure.org/2017,35757)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2017 - 10 Sa 899/17 (https://dejure.org/2017,35757)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2017 - 10 Sa 899/17 (https://dejure.org/2017,35757)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 1 KSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abmahnungsfreie verhaltensbedingte Kündigung eines Angestellten im Allgemeinen Ordnungsdienst bei Verwendung eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Hakenkreuz; Ordnungsamt

  • rechtsportal.de

    Abmahnungsfreie verhaltensbedingte Kündigung eines Angestellten im Allgemeinen Ordnungsdienst bei Verwendung eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung eines Mitarbeiters des bezirklichen Ordnungsamts wegen Lektüre einer Originalausgabe von Mein Kampf

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Mein Kampf" gelesen - gekündigt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Städtisches Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen "Mein Kampf"-Lektüre rechtens

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Lektüre einer Originalausgabe von "Mein Kampf"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters wegen Lektüre des Buchs "Adolf Hitler, Mein Kampf" ist wirksam

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung eines Mitarbeiters des bezirklichen Ordnungsamts wegen Lektüre einer Originalausgabe von "Mein Kampf"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Mitarbeiters des bezirklichen Ordnungsamts wegen Lektüre einer Originalausgabe von "Mein Kampf"

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung wegen "Mein Kampf"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei der Arbeit "Mein Kampf" gelesen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Lektüre von Mein Kampf während der Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lektüre von Hitlers "Mein Kampf" bei der Arbeit - Kündigung

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Lektüre von "Mein Kampf" rechtfertigt fristlose Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Lektüre von »Mein Kampf«

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Wann droht bei politischer Meinung und Betätigung im Arbeitsverhältnis eine Kündigung?

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Mitarbeiters des bezirklichen Ordnungsamts wegen Lektüre einer Originalausgabe von Mein Kampf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lektüre von Mein Kampf: Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zeigen eines verfassungswidrigen Kennzeichens rechtfertigt Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kommt nur in Betracht, wenn es mildere Mittel, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen, nicht gibt (BAG, Urteile vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 und vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).

    In Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bedarf es einer Abmahnung nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich und auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (vgl. nur BAG, Urteil vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
    Wie weitgehend sich der Beschäftigte bei seiner privaten Lebensführung und seinem dienstlichen Verhalten danach zu richten hat und er über die Vorschriften der §§ 241 Abs. 2 BGB, 3 TV-L als allgemeine Schrankenregelungen in seinem Persönlichkeitsrecht und in seinem Recht auf Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werden kann, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei auf die Stellung des öffentlich Bediensteten und seine ihm obliegenden Funktionen, dem arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis, abzustellen ist (vgl. BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07).
  • LAG Sachsen, 06.07.2001 - 3 Sa 6/01
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
    Ein wichtiger Grund liegt auch nicht erst bei einem wiederholten derartigen Verhalten vor (LAG Sachsen, Urteil vom 6. Juli 2001 - 3 Sa 6/01).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
    Schon aus der allgemeinen Regelung des § 241 Abs. 2 BGB ergibt sich die Pflicht des Arbeitnehmers zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers und zum Schutz und zur Förderung des Vertragszwecks (vgl. etwa BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12).
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom 12. Mai 2011 (2 AZR 479/09) sei schon fraglich, ob dem Kläger überhaupt eine gesteigerte politische Treuepflicht abverlangt werden könne.
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
    Weitergehende Verhaltensanforderungen im dienstlichen wie im außerdienstlichen Bereich können sodann aufgrund der Eigenart und des Inhalts des Arbeitsverhältnisses bestehen, was etwa für Arbeitnehmer in Tendenzbetrieben, im kirchlichen Bereich, aber gerade auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst anerkannt ist (vgl. etwa BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kommt nur in Betracht, wenn es mildere Mittel, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen, nicht gibt (BAG, Urteile vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 und vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
    Für die kündigungsrechtliche Bewertung ist die strafrechtliche Beurteilung nicht maßgeblich, sondern es kommt entscheidungserheblich auf die Schwere der Vertragspflichtverletzung an (BAG, Urteil vom 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
    Ein Arbeitnehmer kann nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber ein auch nur einmaliges Verhalten hinnimmt, wenn die Handlung des Arbeitnehmers zumindest wesentliche Teile eines Straftatbestandes erfüllt (vgl. BAG, Urteil vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98).
  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Auch gedankenloses Handeln vermag die Unrechtstaten des Nationalsozialismus zu verharmlosen (ArbG Berlin 17.05.2017 ‒ 21 Ca 12018/16, BeckRS 2017, 132248, Rn. 23; bestätigt durch LAG Berlin-Brandenburg 25.09.2017 ‒ 10 Sa 899/17, BeckRS 2017, 126098, Rn. 44; zustimmend Fleddermann, a.a.O.; Seel, öAT 2018, 17; siehe auch LAG Hamm 27.09.2012 ‒ 15 Sa 782/12, juris, Rn. 64).
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