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   LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09   

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https://dejure.org/2010,7302
LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09 (https://dejure.org/2010,7302)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09 (https://dejure.org/2010,7302)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2010 - 6 Sa 2345/09 (https://dejure.org/2010,7302)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Befristung bei mangelhafter Schriftform; Erstmalige Berücksichtigung des Schriftformmangels in der Berufungsinstanz

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Anforderungen an eine Unterschrift; Rüge in zweiter Instanz

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Anforderungen an eine Unterschrift; Rüge in zweiter Instanz

  • hensche.de

    Befristung: Schriftform, Schriftform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Befristung bei mangelhafter Schriftform; erstmalige Berücksichtigung des Schriftformmangels in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Unterschreiben Sie noch, oder paraphieren Sie schon?

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befristungsabrede, die nur mit Initialen unterzeichnet ist, ist unwirksam

  • sndpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befristungsabrede im Sinne des § 14 TzBfG muss leserlich unterzeichnet sein

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Punkt, Punkt, Komma, Strich - Fertig ist die Unterschrift?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - 26 Sa 1449/09

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - Sicherstellung adäquater

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09
    1.1.2.3.2 Für einen Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG genügte es nicht, dass Haushaltsmittel "zur Sicherstellung fachlich adäquater Betreuungsschlüssel des 31.12.2008" ausgebracht worden sind, weil sich aus dem dazugehörigen Haushaltsvermerk nicht ergab, ob dadurch der regelmäßige, ggf. auch erhöhte, oder ein nur vorübergehend erhöhter Bedarf hat bewältigt werden sollen ( dazu ausführlich LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2009 - 26 Sa 1449/09 - zu II 3 a bb der Gründe ).
  • BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80

    Rechtliche Zulässigkeit einer Urteilsbegründung hinsichtlich der Behandlung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09
    Selbst wenn eine Partei durch Vorlage einer Urkunde ihr ungünstige Tatsachen vorträgt, sind diese bei der Entscheidungsfindung zu verwerten, soweit es sich nicht um solche handelt, die lediglich eine Einrede begründen können und daher nur beachtlich sind, wenn die einredeberechtigte Partei sich darauf beruft ( BGH, Urteil vom 13.04.1983 - VIII ZR 320/80 - NJW 1984, 128 zu I 3b bb der Gründe ).
  • BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92

    Anforderungen an eine Unterschrift

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09
    Der Wille eine Unterschrift zu leisten, ist im Rechtsverkehr nur insoweit von Bedeutung, wie er im Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat ( BGH, Urteil vom 22.10.1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55 ).
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09
    Vielmehr besteht der Schriftzug lediglich aus zwei durch einen Punkt getrennte mehr oder minder offene Haken, wobei der Punkt so tief gesetzt ist, dass er diese beiden Haken wie die Initialen von Vor- und Familiennamen des Unterzeichners erscheinen lässt, die jedoch wie eine Paraphe als Namenskürzel gerade keine Unterschrift i. S. d. § 126 Abs. 1 BGB darstellen ( vgl. BAG Urteil vom 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 - BAGE 125, 325 = AP BGB § 622 Nr. 64 R 12 ).
  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09
    Solche Vereinbarungen stellen keine Befristungsabreden dar ( BAG, Urteil vom 12.08.2009 - 7 AZR 270/08 - juris R 14 ).
  • LAG Hamm, 19.11.2009 - 8 Sa 771/09

    Geltendmachung verspäteter Kündigungserklärung nach Zustimmung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09
    Es verhält sich insoweit nicht anders als bei der Erwähnung einer Schwerbehinderung ( dazu LAG Hamm, Urt. v. 19.11.2009 - 8 Sa 771/09 - LAGE § 88 SGB IX Nr. 1 zu I 2 b (2) (a) der Gründe ) oder des Vorhandenseins eines Betriebsrats, die bereits Anlass geben, den Arbeitgeber zur Darlegung aufzufordern, die gemäß § 85 SGB IX erforderlich Zustimmung des Integrationsamts eingeholt bzw. den Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG ordnungsgemäß angehört zu haben.
  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09
    Es verhielt sich insoweit nicht anders als bei der Regelung im Haushaltsplan der Beklagten für 2005, wonach "für Aufgaben nach dem SGB II" eine Ermächtigung für bundesweit 5.000 Kräfte mit befristeten Arbeitsverhältnissen von drei Jahren Dauer vorgesehen war ( dazu BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 - Pressemitteilung Nr. 22/10 ).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06

    Kündigungsschutz - Klagefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09
    Diese Beschränkung setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer gemäß § 6 Satz 2 KSchG vom Arbeitsgericht hierauf hingewiesen worden ist ( vgl. BAG, Urteil vom 08.11.2007 - 2 AZR 314/06 - BAGE 124, 367 = AP KSchG 1969 § 4 Nr. 63 R 21 ), was hier nicht geschehen ist.
  • ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13

    Probezeitkündigung nach Krankmeldung - Maßregelungsverbot

    LAG Berlin-Brandenburg 26.3.2010 - 6 Sa 2345/09 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 56 [1.1.2.2.2.]: "Dass die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform erstinstanzlich nicht thematisiert worden ist, schloss nicht aus, dies in der Berufungsinstanz nach entsprechendem Hinweis gemäß § 139 Abs. 1 ZPO nachzuholen.

    Es verhält sich insoweit nicht anders als bei der Erwähnung einer Schwerbehinderung (...) oder des Vorhandenseins eines Betriebsrats, die bereits Anlass geben, den Arbeitgeber zur Darlegung aufzufordern, die gemäß § 85 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamts eingeholt bzw. den Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG ordnungsgemäß angehört zu haben".S. LAG Berlin-Brandenburg 26.3.2010 - 6 Sa 2345/09 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 56 [1.1.2.2.2.]: "Dass die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform erstinstanzlich nicht thematisiert worden ist, schloss nicht aus, dies in der Berufungsinstanz nach entsprechendem Hinweis gemäß § 139 Abs. 1 ZPO nachzuholen.

    71) S. LAG Berlin-Brandenburg 26.3.2010 - 6 Sa 2345/09 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 56 [1.1.2.2.2.]: "Dass die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform erstinstanzlich nicht thematisiert worden ist, schloss nicht aus, dies in der Berufungsinstanz nach entsprechendem Hinweis gemäß § 139 Abs. 1 ZPO nachzuholen.

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