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   LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11   

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LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11 (https://dejure.org/2011,60451)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11 (https://dejure.org/2011,60451)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 4 Sa 1720/11 (https://dejure.org/2011,60451)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsvertragsbeendigung wegen der Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Rentenbezug aufgrund voller Erwerbsminderung; unbegründete Feststellungsklage bei Versäumung der Klagefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 662/05

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11
    Da der Kläger die Unwirksamkeit der in § 36 Abs. 2 TV-BA geregelten auflösenden Bedingung nicht innerhalb der Klagefrist des § 21, § 17 Satz 1 TzBfG geltend gemacht hat, kommt es auch nicht darauf an, ob § 36 Abs. 2 TV-BA, wie § 59 BAT, im Hinblick auf § 21, § 15 Abs. 2 TzBfG gesetzeskonform dahingehend auszulegen ist, dass das Arbeitsverhältnis frühestens zwei Wochen nach Zugang der Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der auflösenden Bedingung endet (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - EzTöD 100 § 33 TVöD-AT Erwerbsminderungsrente Nr. 2, zu I. 2. b) der Gründe).

    Dies könnte zwar geboten sein, weil die Tarifnorm nur mit diesem Inhalt einer gerichtlichen Kontrolle standhielte und sie ansonsten unwirksam wäre, weil allein die Zustellung eines Rentenbescheids keinen Sachgrund nach § 21, § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer auflösenden Bedingung darstellt, sondern allein die auf der Erwerbsminderung beruhende fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (vgl. im Hinblick auf Art. 12 GG: BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - EzTöD 100 § 33 TVöD-AT Erwerbsminderungsrente Nr. 2, zu I. 2. a. bb.

    Unabhängig davon, dass der Kläger bereits nicht behauptet hat, seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung auch nur teilweise nachkommen zu können, kann die Frage auch deswegen offen bleiben, weil die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. April 2010 bereits aufgrund der Versäumung der Klageerhebungsfrist der § 21, § 17 Satz 1 TzBfG feststeht (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - EzTöD 100 § 33 TVöD-AT Erwerbsminderungsrente Nr. 2., zu I. 2. a. bb. der Gründe).

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11
    (1) Für die Annahme einer mittelbaren Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG ist nicht zwingend ein statistischer Nachweis erforderlich, dass Träger eines der Merkmale des § 1 AGG zahlenmäßig wesentlich stärker von einer Vorschrift benachteiligt werden als Personen, bei denen dieses Merkmal nicht vorliegt (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - EzTöD 100 § 17 TVöD-AT Stufenlaufzeit Unterbrechung Nr. 2; Schleusener/Suckow/Voigt/Schleusener AGG 3. Aufl. § 3 Rn. 81 ff. mwN; a. A. Meinel/Hey/Herms AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 21).

    Dies kann der Fall sein, wenn Vorschriften im wesentlichen oder ganz überwiegend Personen, die eines der verpönten Merkmale erfüllen, betreffen, wenn sie an Voraussetzungen knüpfen, die von Personen, die von § 1 AGG nicht erfasst sind, leichter erfüllt werden oder wenn sich die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm besonders zum Nachteil von Personen, für die ein Merkmal des § 1 AGG gilt, auswirken (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - EzTöD 100 § 17 TVöD-AT Stufenlaufzeit Unterbrechung Nr. 2; BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20).

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11
    Rechtmäßiges Ziel iSd. § 3 Abs. 2 AGG ist jedes legitimes Ziel, das von einem berechtigten Interesse getragen wird (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 48/10 - Rn. 38, zur Veröffentlich in der amtlichen Sammlung vorgesehen, zitiert nach juris; Schleusener/Suckow/Voigt/Schleusener AGG 3. Aufl. § 3 Rn.89; Meinel/Hey/Herms AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 24; Adomeit/Mohr AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 169 ff).

    Erforderlich ist sie, wenn es bei gleicher Erfolgsgeeignetheit kein milderes Mittel gibt und angemessen ist die Differenzierung, wenn aufgrund einer Zweck-Mittel-Relation die Schwere des Eingriffs im Verhältnis zur Bedeutung des Ziels zurücktritt (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 48/10 - Rn. 38, zur Veröffentlich in der amtlichen Sammlung vorgesehen, zitiert nach juris; ErfK/Schlachter 12. Aufl. § 3 AGG Rn. 9).

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 221/10

    Bedingungskontrolle - Schwerbehinderung - Klagefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11
    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf die Entscheidung des BAG vom 9. Februar 2011 (- 7 AZR 221/10 - NZA 2011, 854).

    Das folgt aus einer Analogie zu § 4 Satz 4 KSchG (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 221/10 - NZA 2011, 854).

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2010 - 5 Sa 737/10

    Unwirksame Versetzung eines schwerbehinderten Dienstordnungsangestellten in den

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11
    Der Kläger kann sich für seine Rechtsauffassung auch nicht auf die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 23. September 2010 (- 5 Sa 737/10 - nv., zitiert nach juris) berufen.

    Das LAG Düsseldorf hatte sich für die Bejahung einer analogen Anwendung des § 92 SGB IX auf die Dienstordnungsangestellten darauf berufen, dass nach der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung der Gesetzgeber bei der Neuregelung des Schwerbehindertenrechts die Dienstordnungsangestellten nicht bedacht hatte (LAG Düsseldorf 23.09.2010 5 Sa 737/10 - nv., zitiert nach juris).

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11
    der Gründe; vgl. a. BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - BAGE 102, 114 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17, zu I 2 c der Gründe).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11
    der Gründe; vgl. a. BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - BAGE 102, 114 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17, zu I 2 c der Gründe).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11
    Dies kann der Fall sein, wenn Vorschriften im wesentlichen oder ganz überwiegend Personen, die eines der verpönten Merkmale erfüllen, betreffen, wenn sie an Voraussetzungen knüpfen, die von Personen, die von § 1 AGG nicht erfasst sind, leichter erfüllt werden oder wenn sich die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm besonders zum Nachteil von Personen, für die ein Merkmal des § 1 AGG gilt, auswirken (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - EzTöD 100 § 17 TVöD-AT Stufenlaufzeit Unterbrechung Nr. 2; BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr. vgl. zuletzt BAG 18.05.2011 - 4 AZR 552/09 - EzA-SD 2011, Nr. 17, 15-16; BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767, jeweils mwN).
  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr. vgl. zuletzt BAG 18.05.2011 - 4 AZR 552/09 - EzA-SD 2011, Nr. 17, 15-16; BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767, jeweils mwN).
  • LAG Sachsen, 21.07.2006 - 2 Sa 818/05

    Bestandsstreitigkeit

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2013 - 2 Sa 206/13

    Wirksame Tarifregelung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Zustellung

    Vorliegend kann zugunsten des Klägers davon ausgegangen werden, dass die Personen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, zumindest überwiegend auch die Behinderung i.S. des § 1 AGG aufweisen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 26. Oktober 2011 - 4 Sa 1720/11 - ZTR 2012, 455; LAG Nürnberg, 26. September 2012 - 2 Sa 75/12 - EzTöD 100 § 33 TVöD-AT Erwerbsminderungsrente Nr. 7).

    Wenn der Arbeitnehmer insoweit ohnehin aus dem Arbeitsverhältnis nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und demgegenüber die Rente die materielle Absicherung gewährleistet, tritt die Schwere des Eingriffs im Verhältnis zur Bedeutung des Zieles zurück (vgl. LAG Nürnberg, 26. September 2012 - 2 Sa 75/12 - a.a.O. LAG Berlin-Brandenburg, 26. Oktober 2011 - 4 Sa 1720/11 - a.a.O.).

  • LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12

    TVöD: kein Verstoß der auflösenden Bedingung bei Erwerbsminderung gegen

    Es kann aber zu ihren Gunsten ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Personen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, zumindest überwiegend auch eine Behinderung im Sinne des § 1 AGG haben (LAG Berlin-Brandenburg vom 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11).

    Der Fall der vollen Erwerbsminderung auf Dauer ist hier gerade nicht genannt (vgl. LAG Sachsen vom 21.06.2006 - 2 Sa 818/05; LAG Berlin-Brandenburg vom 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2013 - 18 Sa 2045/12

    Tariflich bedingte Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Bewilligung einer

    (Vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11 - m.w.N.; zitiert nach juris).

    (Vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11 - m.w.N.; zitiert nach juris).

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