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   LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11   

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https://dejure.org/2011,45905
LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11 (https://dejure.org/2011,45905)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11 (https://dejure.org/2011,45905)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 5 Sa 1310/11 (https://dejure.org/2011,45905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 328 Abs. 1 BGB, § 115 § 328 Abs. 1 BGB, § 116 InsO § 328 Abs. 1 BGB, § 8a AltTZG § 328 Abs. 1 BGB, § 47 InsO
    § 328

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit eines auf einem Investmentkonto hinterlegten Betrags zur Insolvenzmasse; Altersteilzeit im Blockmodell

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aussonderungsrecht des Altersteilzeitarbeitnehmers am Wertguthaben bei Sicherung durch doppelseitige Treuhand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 789
  • NZI 2012, 282
  • BB 2012, 2380
  • NZA-RR 2012, 311
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 184/88

    Rechte an auf ein Anderkonto des Vergleichsverwalters geleisteten Zahlungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11
    Auch der BGH hat unter der Geltung der Konkursordnung im Falle einer doppelseitigen Treuhandvereinbarung die Begründung eines Aus- oder Absonderungsrechts für möglich gehalten (vgl. Urteil des BGH vom 12.10.1989 - IX ZR 184/88 -, DB 1990, S. 423).
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. z. B. Urteile des BAG vom 02.07.2009 - 3 AZR 501/07 -, NZA-RR 2010, S. 205 ff. und vom 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 -, EzA § 4 KSchG n. F. Nr. 72).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. z. B. Urteile des BAG vom 02.07.2009 - 3 AZR 501/07 -, NZA-RR 2010, S. 205 ff. und vom 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 -, EzA § 4 KSchG n. F. Nr. 72).
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11
    Dies hat zur Folge, dass es sich um einfache Insolvenzforderungen handelt, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - das Insolvenzverfahren während der Freistellungsphase eröffnet wird (vgl. Urteil des BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 -, EzA § 613a BGB 2002 Nr. 29).
  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Oktober 2011 - 5 Sa 1310/11 - aufgehoben.
  • ArbG Minden, 06.06.2012 - 2 Ca 1245/11

    Altersteilzeit, Insolvenzmasse Treuhänder, Treuhandvertrag,

    Die Kammer schließt sich insoweit den zutreffenden Ausführungen des LAG Berlin-Brandenburg in dem Urteil vom 27.10.2011 an (5 Sa 1310/11, juris).

    Jedenfalls dann, wenn in einem derartigen doppelseitigen Treuhandvertrag Verwaltungs- und Sicherungstreuhand hinreichend klar voneinander getrennt sind, unterfällt die dabei vereinbarte Sicherungstreuhand daher nicht den Vorschriften der §§ 115, 116 InsO (LAG Berlin-Brandenburg v. 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11, juris).

    Dies folgt aus einer Auslegung dieser vertraglichen Bestimmungen (LAG Berlin-Brandenburg v. 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11, juris).

    (LAG Berlin-Brandenburg v. 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11, juris).

    (LAG Berlin-Brandenburg v. 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11, juris).

    (LAG Berlin-Brandenburg v. 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11, juris).

    (LAG Berlin-Brandenburg v. 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11, juris).

    (LAG Berlin-Brandenburg v. 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 16 Sa 2205/11

    Insolvenz - Altersteilzeit im Blockmodell - Sicherung des Wertguthabens -

    Bei der zur Sicherung der Wertguthaben der Arbeitnehmer vereinbarten doppelseitigen Treuhand werden die zu sichernden Vermögenswerte einerseits zur Verwaltung durch den Treuhänder ausgegliedert (Verwaltungstreuhand) und wird andererseits im Wege eines echten Vertrages zugunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB eine besondere Sicherungstreuhand begründet, die durch den Eintritt des Insolvenzfalles beim Arbeitgeber aufschiebend bedingte eigene Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber dem Treuhänder auf Herausgabe und Verwertung des Treuhandvermögens vorsieht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 Sa 1310/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 69 mit Hinweis auf Rößler, Contractual Trust Arrangements - eine rechtliche Bestandsaufnahme -, BB 2010, S. 1405 ff., Passarge, Contractual Trust Agreements als Instrumente der Insolvenzsicherung von Pensionsverpflichtungen, Wertguthaben aus Altersteilzeit und von Arbeitszeitkonten, NZI 2006 S. 20 ff. sowie Küppers/ Louven, Outsourcing und Insolvenzsicherung von Pensionsverpflichtungen durch Contractual "Trust" Arrangements (CTA´s), BB 2004, S. 337 ff).

    Ist eine solche doppelseitige Treuhand vereinbart worden, ist nicht davon auszugehen, dass mit der Insolvenz neben dem Geschäftsbesorgungsvertrag in Gestalt der Verwaltungstreuhand auch die Sicherungstreuhand nach §§ 115, 116 InsO erlischt ((vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 Sa 1310/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 70; a.A.: MünchKommInsO-Ott/Vuia, § 116, Rdnr. 25).

    Sind in einem doppelseitigen Treuhandvertrag Verwaltungs- und Sicherungstreuhand hinreichend klar voneinander getrennt, unterfällt die dabei vereinbarte Sicherungstreuhand nicht den Vorschriften der §§ 115, 116 InsO (so auch in einem Parallelverfahren: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 Sa 1310/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 70).

    Er gehört daher nicht zur Insolvenzmasse (so bereits in einem Parallelverfahren: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 Sa 1310/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 76).

    Auch wenn daher in der zitierten Literatur bei einer doppelseitigen Treuhand überwiegend nur ein Absonderungsrecht des Treuhänders nach § 51 Nr. 1 InsO angenommen wird, ist nach den hier vorliegenden speziellen Vereinbarungen ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO gegeben, weil der auf dem Depotkonto hinterlegte Betrag nicht zur Insolvenzmasse gehört (so bereits in einem Parallelverfahren: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 Sa 1310/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 80).

  • LAG Nürnberg, 14.11.2012 - 2 Sa 837/10

    Insolvenz;hinausgeschobene Vergütung; "doppelter Treuhand"; Vertrag zugunsten

    Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers entfällt die Verwaltungstreuhand als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 115, 116 InsO, nicht jedoch die Sicherungstreuhand, wenn sie als echter Vertrag zu Gunsten Dritter ausgestaltet ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11, Rn. 70, zitiert nach juris und vom 19.06.2012 - 16 Sa 2205/11; Birkel/Obenberger, BB 2011, 2051, 2055; Frank, NZA 2008, 152, 155 mwN auch zur Gegenansicht).

    Im Gegensatz zu den Fallgestaltungen, die den Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11 und 19.06.2012 - 16 Sa 2205/11 zu Grunde liegen, ist im vorliegenden Fall an keiner Stelle des Treuhandvertrages ein eigenes Forderungsrecht der Mitarbeiter gegen die Bank geregelt.

  • LAG Hamm, 06.03.2013 - 6 Sa 976/12

    Behandlung eines durch Doppeltreuhand abgesicherten Wertguthabens aus

    Die Revision ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung (Insolvenzfeste Sicherung des Wertguthabens aus Altersteilzeit durch Doppeltreuhand?) und wegen der Abweichung von den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11 (jetzt: 6 AZR 47/12); Urteil vom 19.06.2012 - 16 Sa 2205/11 (jetzt 6 AZR 768/12); jeweils abweichend Bejahung eines Aussonderungsrechts) zugelassen worden.
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