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   LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17   

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LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17 (https://dejure.org/2018,15875)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17 (https://dejure.org/2018,15875)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 15 Sa 1415/17 (https://dejure.org/2018,15875)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit im Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken; Unwirksame Bezugnahmeklausel bei Unklarheit über die arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge

  • Betriebs-Berater

    Bestimmung des Kriteriums "vorübergehend" in § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit im Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1523
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99

    Beschäftigungssicherungstarifvertrag: Betriebsnorm

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17
    Es fehlt an jeglicher beidseitigen Tarifgebundenheit, denn die Beklagte ist weder Mitglied in einem Arbeitgeberverband noch hat sie Firmentarifverträge (vgl. dazu BAG 01.08.2001 - 4 AZR 388/99 - juris Rn 34) abgeschlossen.

    Das BAG hält solchen Weg prinzipiell für möglich (BAG 1, 8.2001 - 4 AZR 388/99 - juris Rn 36).

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17
    Ebenso ist unerheblich, ob der DHV tariffähig ist, wobei allerdings auch nicht wirksame Tarifverträge in Bezug genommen werden können (BAG 30.08.2017 - 4 AZR 443/15 - Rn. 15).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

    Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17
    Eine vorübergehende Veränderung - Verlängerung oder Verkürzung - der betriebsüblichen Arbeitszeit liegt vor, wenn es sich um eine Abweichung von dem regelmäßig festgelegten Zeitvolumen mit anschließender Rückkehr zur betriebsüblichen Dauer der Arbeitszeit handelt (BAG 03.05.2006 - 1 ABR 14/05 - juris Rn. 18).
  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17
    Ob in dieser Vereinbarung ist ein sogenannter Neuvertrag zu sehen, da in allen übrigen Punkten der Arbeitsvertrag seine Gültigkeit behalten sollte (Vgl. BAG 07.12.2016 - 4 AZR 414/14 Rn. 31) oder nicht, braucht nicht entschieden zu werden.
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17
    Diese Unterscheidung ist nur bei tarifgebundenen Arbeitgebern für die Frage relevant, ob die in Bezug genommenen Tarifverträge statisch oder dynamisch wirken (BAG 30.8.2017 - 4 AZR 95/14 - Rn 20).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17
    Wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Leistung von Überstunden nicht ausgeschlossen ist, ist der Arbeitsvertrag in diesem Punkt für Betriebsvereinbarungen offen (BAG 03.06.2003 - 1 AZR 349/02 - juris Rn. 58f).
  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 136/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelstreitwert, Divergenz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17
    Das BAG hält solchen Weg prinzipiell für möglich (BAG 1, 8.2001 - 4 AZR 388/99 - juris Rn 36).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 5 Sa 402/11

    Bezugnahmeklausel auf mehrgliedrige CGZP-Tarifverträge - Verstoß gegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17
    Schon bei mehrgliedrigen Tarifverträgen (ein Dokument, welches einheitlich von verschiedenen Gewerkschaften unterschrieben wird) wird die Ansicht vertreten, dass arbeitsvertragliche Klauseln, die alle Tarifverträge in Bezug nehmen, wegen mangelnder Transparenz dann unwirksam sind, wenn der Arbeitsvertrag keine Regelungen dazu enthält, welche der möglichen tariflichen Regelungen unter welchen Voraussetzungen Anwendung finden sollen (LAG Berlin-Brandenburg 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 - juris Rn. 42; LAG Schleswig-Holstein 04.10.2012 - 5 Sa 402/11 - juris Rn. 62).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17
    Schon bei mehrgliedrigen Tarifverträgen (ein Dokument, welches einheitlich von verschiedenen Gewerkschaften unterschrieben wird) wird die Ansicht vertreten, dass arbeitsvertragliche Klauseln, die alle Tarifverträge in Bezug nehmen, wegen mangelnder Transparenz dann unwirksam sind, wenn der Arbeitsvertrag keine Regelungen dazu enthält, welche der möglichen tariflichen Regelungen unter welchen Voraussetzungen Anwendung finden sollen (LAG Berlin-Brandenburg 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 - juris Rn. 42; LAG Schleswig-Holstein 04.10.2012 - 5 Sa 402/11 - juris Rn. 62).
  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17
    Da eine Arbeitnehmerin auch Verbraucherin ist, reicht vorliegend eine einmalige Verwendung aus (Vgl. BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 17f), da schon aus der Formulierung des arbeitgeberseitigen Schreibens vom 20.06.2016 nicht ersichtlich ist, dass die Klägerin auf diese Formulierung im Sinne von § 310 III Nr. 1 BGB hätte Einfluss nehmen können.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18

    Vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit - Öffnungsklausel - Tarifüblichkeit

    Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage durch Urteil vom 16. Mai 2018 stattgegeben und zur Begründung unter Bezug auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Februar 2018, 15 Sa 1415/17 im Wesentlichen ausgeführt: Die BV Demografie sei unwirksam, da die Regelung mit einer Verkürzung der Arbeitszeit für 30 Monate nicht von § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gedeckt sei und § 77 Abs. 3 BetrVG einer freiwilligen Betriebsvereinbarung entgegenstehe.

    Sozialversicherungsrechtliche Regelungen, die an eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit anknüpfen und diese abfedern sehen Zeiträume von maximal einem Jahr vor (§ 104 SGB III, s. zu diesem Aspekt LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2018 - 15 Sa 1415/17 -, juris) .

    Diese ist gleichermaßen betroffen, wenn einer noch verhandelnden Gewerkschaft der Schutz vor konkurrierenden Betriebsvereinbarungen aufgrund eines Tarifabschlusses anderer Gewerkschaften mit entsprechenden Öffnungsklauseln entzogen wird (s. auch LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2018 - 15 Sa 1415/17 -, Rn. 45 , juris) .

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