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   LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12   

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LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12 (https://dejure.org/2012,46704)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12 (https://dejure.org/2012,46704)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 25 SaGa 863/12 (https://dejure.org/2012,46704)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12
    (BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - juris, Rn 38; BVerwG 21.08.2003 - 2 C 14/02 - BVerwGE 118, 370; OVG Lüneburg 18.8.2011 - 5 ME 212/11 - zitiert nach juris).

    Für die Kontrolle sind dabei die Umstände zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich (BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - juris, Rn 38; BAG 17.01.2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 62, AP BAT-O § 24 Nr. 6).

    Demgegenüber betont das Bundesarbeitsgericht (BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - NZA 2008, 1016, Rn. 38), dass bei der gerichtlichen Kontrolle der Auswahlentscheidung auf den Zeitpunkt dieser Entscheidung abzustellen ist, wobei nicht näher darauf eingegangen wird, ob auch die Erfahrungen bei der vorläufigen Übertragung des Dienstpostens berücksichtigungsfähig sind.

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12
    Öffentliche Ämter in diesem Sinne sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - NZA 2009, 901; 18.09.2007 - 9 AZR 672/06 - ZTR 2008, 339; 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).

    Diesem Anspruch ist grundsätzlich genügt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit gewährt wird, vorläufigen Rechtsschutz vor der Besetzung des Amts in Anspruch zu nehmen (BAG 18.09.2007 - 9 AZR 672/06 a. a. O.).

    Im Stellenbesetzungsverfahren konkretisiert sich dies dahin, dass der abgelehnte Bewerber seine Chance wahren können soll und muss, mit seiner Bewerbung nach der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes tatsächlich auch zum Zuge zu kommen, was bei einer endgültigen Besetzung der Stelle mit dem erfolgreichen Bewerber jedoch nicht mehr möglich ist (vgl. BAG 18.11.2007 - 9 AZR 672/06 - AP NR. 64 zu Art. 33 Abs. 2 GG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96 - AP Nr. 41 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12
    Dabei hat der Arbeitgeber bei seiner erneuten Auswahlentscheidung die vom Gericht festgestellten Auswahlfehler zu unterlassen und ist insoweit an die Rechtsauffassung des Gerichts gebunden (BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01 - AP Nr. 57 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 21.01.2003 - 9 AZR 72/02 - AP Nr. 59 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    In welcher Form der Arbeitgeber den notwendigen Leistungsvergleich unter den Bewerbern vornimmt, bleibt solange seiner Gestaltung überlassen, wie ihm nicht gesetzliche Vorschriften ein bestimmtes Verfahren vorschreiben (BAG 21.01.2003 - 9 AZR 72/02 - ZTR 2003, 463).

    Diesen Anforderungen genügen die nach Maßgabe der BeurtVV formalisierten Beurteilungen, die für Tarifbeschäftigte, auf deren Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Anwendung findet, zulässig sind (LAG Sachsen-Anhalt 20.08.2010 - 2 Sa 473/09 - juris; BAG 21.01.2003 - 9 AZR 72/02 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12
    Nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695; 11.05.2009 - 2 VR 1/09 - DRiZ 2009, 263; ebenso LAG Berlin-Brandenburg 14.03.2012 - 15 SaGa 2383/11 - NZA-RR 2012), dem sich die erkennende Kammer anschließt, ist auch in einem solchen Falle ein Verfügungsgrund anzuerkennen.

    Da sich dienstliche Beurteilungen auf den tatsächlich wahrgenommenen Dienstposten unter Berücksichtigung der sich aus dem abstrakt-funktionellen Amt ergebenden Anforderungen beziehen müssen, können die auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen in einer zutreffenden dienstlichen Beurteilung wohl nicht ausgeblendet werden (BVerwG 11.05.2009 - 2 VR 1/09 - DRiZ 2009, 263).

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12
    Öffentliche Ämter in diesem Sinne sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - NZA 2009, 901; 18.09.2007 - 9 AZR 672/06 - ZTR 2008, 339; 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).

    Dazu gehören für die Bewertung der Leistungen ein einheitlicher Bewertungsmaßstab sowie ein möglichst gemeinsamer Stichtag für die Durchführung der Bewertung (BVerwG 18.07.2001 - 2 C 41/00 - (BVerwG 18.07.2001 - 2 C 41/00 - DRiZ 2003, 49; BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - NZA 2003, 324).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12
    Eine vorläufige Sicherung des Bewerberverfahrensanspruchs erfordert nach dem unstreitigen bzw. glaubhaft gemachten Sachverhalt zumindest eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die getroffene Auswahlentscheidung ermessensfehlerfrei zu wiederholen (vgl. LAG Hamm 1. Juni 2001 - 5 Sa 778/01 - LAGReport 2002, 14) und die Aussichten des Bewerbers, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl 2002, 1633).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12
    Die Auswahl eines Bewerbers, der die Mindestqualifikation für die in Rede stehende Stelle nicht besitzt, verletzt daher den unterlegenen Bewerber in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch (BVerfG 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12
    (BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - juris, Rn 38; BVerwG 21.08.2003 - 2 C 14/02 - BVerwGE 118, 370; OVG Lüneburg 18.8.2011 - 5 ME 212/11 - zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12
    (BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - juris, Rn 38; BVerwG 21.08.2003 - 2 C 14/02 - BVerwGE 118, 370; OVG Lüneburg 18.8.2011 - 5 ME 212/11 - zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 01.06.2001 - 5 Sa 778/01

    Gegenstandslosigkeit einer arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage; Gleicher Zugang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12
    Eine vorläufige Sicherung des Bewerberverfahrensanspruchs erfordert nach dem unstreitigen bzw. glaubhaft gemachten Sachverhalt zumindest eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die getroffene Auswahlentscheidung ermessensfehlerfrei zu wiederholen (vgl. LAG Hamm 1. Juni 2001 - 5 Sa 778/01 - LAGReport 2002, 14) und die Aussichten des Bewerbers, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl 2002, 1633).
  • OVG Thüringen, 05.02.1998 - 2 EO 594/96

    Recht der Landesbeamten; Dienstpostenbesetzung; Konkurrentenstreit;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - fehlender Anordnungsgrund für die

  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 EO 545/02

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.1995 - 2 B 11102/95

    Bestehen einer konkreten Gefahr als Voraussetzung eines Anordnungsgrundes;

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.08.2010 - 2 Sa 473/09

    Öffentlicher Dienst - gerichtliche Überprüfung der Regelbeurteilung - Entfernung

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • LAG Köln, 22.12.2011 - 13 SaGa 10/11

    Konkurrentenklage; Verbot der Besetzung einer Stelle als Wissenschaftlicher

  • LAG Thüringen, 16.11.2010 - 1 SaGa 6/10

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Besetzung des Dienstspostens eines

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03

    Konkurrentenstreit, Dienstposten, Anordnungsgrund, Tarifautomatik

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 15 SaGa 2383/11

    Bewerbungsverfahren - Anforderungsprofil - sachfremde Erwägungen - einstweilige

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20

    Benachteiligung eines freigestellten Personalratsmitglieds - einstweiliger

    Außerdem müssen die Aussichten des oder der Bewerber*in beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, zumindest offen sein (vergleiche zum Ganzen LArbG Berlin-Brandenburg 28. Juni 2012 - 25 SaGa 863/12 - Rn. 38 zitiert nach juris sowie BVerfG 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - Rn. 83 zum Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes im einstweiligen Verfügungsverfahren bei Konkurrentenstreitigkeiten).
  • LAG München, 16.11.2016 - 10 SaGa 14/16

    Konkurrentenklage; vorgeschobene Bewerbung mit dem alleinigen Ziel, eine

    Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass allein die Tatsache einer Stellenbesetzung den Ausspruch der beantragten einstweiligen Verfügung nicht hindern könnte (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 28.06.2012, 25 SaGa 863/12).
  • LAG Bremen, 20.03.2018 - 1 SaGa 5/17

    Rechtswidriger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens bei unzureichender

    a) Zur Sicherung des Anspruchs auf Durchführung eines fairen Auswahlverfahrens kann im Wege der Sicherungsverfügung dem Arbeitgeber aufgegeben werden, bis zum Abschluss des Hauptverfahrens eine Stellenbesetzung nicht durchzuführen (LAG Hamm v. 18.11.2014, 15 SaGa 29/14; LAG Berlin- Brandenburg v. 28.06.2012, 25 SaGa 863/12; LAG Schleswig-Holstein v. 16.08.2011, 1 SaGa 8 a/11; Germelmann u.a., a.a.O., § 62 Rn 117).
  • LAG Hamm, 26.05.2023 - 6 SaGa 3/23

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Rechtsschutz gegen den

    Ein insoweit beurteilungsrelevanter Erfahrungsvorsprung und damit ein Anordnungsgrund sei dann anzunehmen, wenn zwischen dem Dienstantritt des ausgewählten Bewerbers auf dem strittigen Dienstposten und der gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten liege (vgl. BVerwG, 18.11.2022 - 1 W-VR 20.22, Rn. 22; so auch zum Verfügungsgrund: LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12, Rn. 44).
  • ArbG München, 13.01.2017 - 8 Ga 219/16

    Konkurrentenklage, Bewerbungsverfahrensanspruch

    8 Ga 219/16 -9offenen Stellen jedoch nicht mehr möglich ist (LAG Berlin v. 28.06.2012, 25 SaGa 863/12 Rz.33 - zitiert nach juris m.w.N.).
  • ArbG Münster, 21.05.2019 - 2 Ga 7/19
    Sie kann aber nur das beurteilen, was zum Zeitpunkt der Beurteilung schon bekannt ist (LAG Berlin-Brandenburg - 25 SaGa 863/12); b) LAG Köln -13 SaGa 10/11 - juris Rn 33).
  • ArbG Dortmund, 20.12.2016 - 4 Ga 56/16

    Einstweilige Verfügung zur Blockade ausgeschriebener Stellen.

    Eine vorläufige Sicherung des Bewerberverfahrensanspruchs setzt hingegen zumindest eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die getroffene Auswahlentscheidung ermessenfehlerfrei zu wiederholen ist und die Aussichten des Bewerbers, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, voraus (LAG Berlin, Urteil vom 28.06.2012, 25 SaGa 863/12).
  • ArbG Münster, 25.03.2021 - 2 Ga 7/21
    Soweit ein solcher Anspruch in der Rechtsprechung bejaht wird (LAG Berlin-Brandenburg 25 SaGa 863/12 juris, Rn. 449), wird dies damit begründet, dass dies zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs erforderlich sei, weil der ausgewählte Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung gewinne, der mit der Länge des Hauptverfahrens zunehme und ihm auch dann verbleibe, wenn sich im späteren Hauptverfahren die zu seinen Gunsten getroffene Personalentscheidung als rechtswidrig erweisen sollte.
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