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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 7 Sa 58/10   

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https://dejure.org/2010,14542
LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 7 Sa 58/10 (https://dejure.org/2010,14542)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2010 - 7 Sa 58/10 (https://dejure.org/2010,14542)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2010 - 7 Sa 58/10 (https://dejure.org/2010,14542)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 KSchG, § 81 Abs 4 SGB 9
    Betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - Wegfall des leidensgerechten Arbeitsplatzes aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 81 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 9
    (Betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - Wegfall des leidensgerechten Arbeitsplatzes aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - Wegfall des leidensgerechten Arbeitsplatzes aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei willkürlicher Unternehmensentscheidung zum Wegfall des leidensgerechten Arbeitsplatzes

  • hensche.de

    Behinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei willkürlicher Unternehmensentscheidung zum Wegfall des leidensgerechten Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsschutz von schwerbehinderten Arbeitnehmern gegen betriebsbedingte Kündigungen gestärkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 7 Sa 58/10
    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich sowohl das Arbeitsvolumen (Menge der zu erledigenden Arbeit) als auch das diesem zugeordnete Arbeitskraftvolumen (Arbeitnehmer-Stunden) und damit auch das Verhältnis dieser beiden Größen zueinander festlegen (BAG v. 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, damit das Gericht prüfen kann, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also missbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG v. 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - a.a.O.).

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 7 Sa 58/10
    Dabei ist im Grundsatz davon auszugehen, dass sich betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG insbesondere aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen), wie Rationalisierungs-maßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion oder von Arbeitsabläufen ergeben (vgl. z.B. BAG v. 23.April 2008 - 2 AZR 1110/06 - EzA-SD 2008, Nr. 15, 3-4).
  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 7 Sa 58/10
    Darunter fallen insbesondere solche unternehmerische Entscheidungen, die gegen gesetzliche und tarifliche Normen verstoßen (vgl. dazu BAG v. 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 7 Sa 58/10
    So kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer z.B. verlangen, dass er nur mit leichteren Arbeiten beschäftigt wird, sofern im Betrieb die Möglichkeit zu einer solchen Aufgabenumverteilung besteht (BAG v. 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - AP Nr. 11 zu § 81 SGB IX).
  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96

    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 7 Sa 58/10
    Vielmehr sprachen die verschiedenen, auch noch im Juli 2009, also in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Zugang der hier streitigen Kündigung, mit dem Betriebsrat abgeschlossenen Vereinbarungen zur Einführung von Kurzarbeit indiziell dafür, dass die Beklagte selbst von einem nur vorübergehenden Arbeitsmangel ausgegangen ist, der eine betriebsbedingte Kündigung noch nicht rechtfertigen kann (vgl. BAG v. 26.06.1997 - 2 AZR 494/96 - AP Nr. 86 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 7 Sa 58/10
    Die unternehmerische Entscheidung selbst ist nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. z.B. BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 130 = EzA KSchG § 2 Nr. 62).
  • LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten

    Dies kann auch beinhalten, eine geplante Umstrukturierung zu unterlassen oder eine bereits durchgeführte Umstrukturierung ganz oder teilweise rückgängig zu machen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Landesarbeitsgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 30. März 2010 - 7 Sa 58/10 -).
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