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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08   

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https://dejure.org/2008,10566
LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08 (https://dejure.org/2008,10566)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.07.2008 - 15 Sa 517/08 (https://dejure.org/2008,10566)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 15 Sa 517/08 (https://dejure.org/2008,10566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch einer Klägerin im Wege einer Stufenklage bzgl. der Bezahlung eines Mitarbeiters und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer entsprechenden Vergütung; Prozessuales Vorgehen im Zusammenhang einer Stufenklage; Anzuwendendes Recht i.F.d. § 33 ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gleichbehandlungsgesetz - Diskriminierung - ungleiche Geschlechtsverteilung

  • Judicialis

    BGB § 612 a Abs. 3

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klage auf höhere Vergütung auf der Grundlage einer behaupteten Diskriminierung wegen des Geschlechts

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei der Beförderung aufgrund statistischen Gutachtens

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Beförderung: Entschädigung und Schadenersatz bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist bei der Frage, ob Arbeitnehmer gleiche oder als gleichwertig anerkannte Arbeit verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (EuGH vom 31.05.1995 - C-400/93 - Royal Copenhagen, Rn. 33; vom 26.06.2001 - C-381/99 -, Brunnhofer, Rn. 43).

    Hierbei stellt die Berufsausbildung nicht nur einen Faktor dar, der eine unterschiedliche Vergütung für Arbeitnehmer, die gleiche Arbeit verrichten, objektiv rechtfertigen kann, sondern sie gehört vielmehr auch zu den Kriterien, anhand derer sich feststellen lässt, ob die Arbeitnehmer die gleiche Arbeit verrichten (EuGH vom 11.05.1999 - C-309/97 - Angestelltenbetriebsrat, Rn. 19; vom 26.06.2001 a. a. O. Rn. 78).

    Dies wird damit begründet, dass die Berufsausbildung bei der Einstellung des Arbeitnehmers objektiv bekannt ist, während die Arbeitsleistungen sich erst später beurteilen lassen und daher nicht schon bei Aufnahme der Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer als tauglicher Grund für eine ungleiche Entlohnung dienen können (EuGH vom 26.06.2001 a. a. O. Rn. 78).

  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 225/06

    Eingruppierung - Lehrer mit britischer Lehrerausbildung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Bezüglich der Ausbildung geht das Bundesarbeitsgericht auch davon aus, dass selbst unter Berücksichtigung europarechtlicher Diskriminierungsverbote es keiner nationalen Regelung verboten ist, bei der Eingruppierung und somit bei der Vergütung auch auf die Ausbildungsqualifikation abzustellen (BAG vom 21.02.2007 - 4 AZR 225/06 - ZTR 2007, 675, Rn. 29).

    Schon diese unterschiedlichen Ausbildungen vermögen eine unterschiedliche Bewertung der Arbeitsleistungen zu rechtfertigen, was insbesondere auch der Rechtsprechung des BAG entspricht (vom 21.02.2007 a. a. O.).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Insofern zitiert es die plastische Formel, dass es nicht angehen könne, dass ein Arbeitgeber zunächst so differenziert, wie es ihm passt, und dann im Streitfall nach Rechtfertigungsgründen Ausschau hält (BAG 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79 - AP Nr. 117 zu Art. 3 GG, Rn 37; offen lassend BAG 03.07.2003 - 2 AZR 617/02 - BAGE 107, 56 Rn 24f für Differenzierungen unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Über die Kosten ist wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung im Schlussurteil zu entscheiden (BAG 18.10.2000 - 2 AZR 465/99 - NZA 2001, 437, zu III. der Gründe).
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Insofern zitiert es die plastische Formel, dass es nicht angehen könne, dass ein Arbeitgeber zunächst so differenziert, wie es ihm passt, und dann im Streitfall nach Rechtfertigungsgründen Ausschau hält (BAG 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79 - AP Nr. 117 zu Art. 3 GG, Rn 37; offen lassend BAG 03.07.2003 - 2 AZR 617/02 - BAGE 107, 56 Rn 24f für Differenzierungen unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit).
  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 236/05

    Eingruppierung: Angestellter in einem Haus der Offenen Tür

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Ob die Klägerin auch auf Basis des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. BAG vom 13.09.2006 - 4 AZR 236/05 - ZTR 2007, 258) eine höhere Vergütung verlangen könnte, muss nicht erörtert werden, weil die Klägerin sich hierauf im Vergleich zu Frau G. oder Frau St. nicht beruft.
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Trotz der Formulierung als Verbotsnorm ist § 612 Abs. 3 Anspruchsgrundlage für vorenthaltene Entgeltbestandteile (BAG vom 20.08.2002 - 9 AZR 710/00 - NZA 2003, 510 Rn. 21; vom 11.12.2007 - 3 AZR 249/06 - NZA 2008, 532 Rn. 45).
  • EuGH, 11.05.1999 - C-309/97

    PSYCHOTHERAPEUTEN MIT UNTERSCHIEDLICHER BERUFSAUSBILDUNG UND BERUFSBERECHTIGUNG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Hierbei stellt die Berufsausbildung nicht nur einen Faktor dar, der eine unterschiedliche Vergütung für Arbeitnehmer, die gleiche Arbeit verrichten, objektiv rechtfertigen kann, sondern sie gehört vielmehr auch zu den Kriterien, anhand derer sich feststellen lässt, ob die Arbeitnehmer die gleiche Arbeit verrichten (EuGH vom 11.05.1999 - C-309/97 - Angestelltenbetriebsrat, Rn. 19; vom 26.06.2001 a. a. O. Rn. 78).
  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Ob die Klägerin auch einen Erledigungsantrag hätte stellen können (BGH 05.05.1999 - XII ZR 184/97 - NJW 1999, 2520 Rn 21f), braucht hier mangels eines solchen Antrags nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
    Damit strebt er sein ursprüngliches Klageziel nunmehr unmittelbar an, was keine Klageänderung darstellt (BGH 21.2.1991 - III ZR 169/88 - NJW 1991, 1893 Rn 12).
  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 2781/13

    Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines

    Im Berufungsverfahren wies das Landesarbeitsgericht durch Teilurteil vom 30. Juli 2008 - 15 Sa 517/08 - die Berufung zurück, soweit die Gehaltsdifferenz für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 9. Dezember 2006 betroffen war.
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 2781/13

    Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) nicht geboten, da nach

    b) das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juli 2008 - 15 Sa 517/08 -,.
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