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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13   

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https://dejure.org/2013,27098
LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13 (https://dejure.org/2013,27098)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13 (https://dejure.org/2013,27098)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2013 - 6 TaBV 953/13 (https://dejure.org/2013,27098)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Heranziehung nichtärztlichen Fremdpersonals zur Durchführung auswärtiger Operationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 3 S. 1; BetrVG § 99 Abs. 1 S. 2
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Heranziehung nichtärztlichen Fremdpersonals zur Durchführung auswärtiger Operationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • poko.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung im OP

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Personalgestellung unterliegt der Mitbestimmung

Besprechungen u.ä.

  • seufert-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht beim Einsatz eigener Ärzte im fremden MVZ - eigener Betriebsrat könnte Mitbestimmungsrechte geltend machen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88

    Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13
    2.2.1.2.2.1 Grob i. S. d. § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist die Verletzung eines Mitbestimmungsrechts, wenn sie objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist, was kein Verschulden erfordert (BAG, Beschluss vom 08.08.1989 - 1 ABR 63/88 - BAGE 62, 314 = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 18 zu B III der Gründe).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94

    Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13
    Auch dies ist im Fall einer Arbeitnehmerüberlassung nicht anders, wo es ebenfalls zu einer entsprechenden Aufspaltung der Arbeitgeberstellung kommt (dazu BAG, Beschluss vom 18.10.1994 - ABR 9/94 - BAGE 78, 142 = AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 5 zu B I 1 a. E. der Gründe).
  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13
    2.2.2 Dem Begehren des Betriebsrats konnte insoweit entsprochen werden, wie darin als Minus ein Antrag auf Feststellung seines Mitbestimmungsrechts enthalten gewesen ist (vgl. dazu BAG, Urteil vom 24.03.1998 - 9 AZR 172/97 - AP GVG § 21e Nr. 4 zu IV der Gründe).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13
    Von einem groben Verstoß kann keine Rede sein, bei einer schwierigen Rechtsfrage, die auch vom Arbeitsgericht falsch beantwortet worden ist (BAG, Beschluss vom 14.11.1989 - 1 ABR 87/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 76 zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08

    Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13
    2.2.2.1 Dieser Antrag war hinreichend bestimmt i. S. d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, indem er über den Wortlaut des Gesetzes hinaus den Anlassfall abstrakt umschrieben hat (zu diesem Erfordernis BAG, Beschluss vom 19.01.2010 - 1 ABR 55/08 - BAGE 133, 75 = AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 47 R 16).
  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13
    2.3 Einer Kostenentscheidung bedurfte es nicht, weil im Beschlussverfahren gemäß § 2 Abs. 2 GKG, § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Kosten nicht erhoben werden (vgl. BAG, Beschluss vom 30.10.1972 - 1 ABR 7/71 - BAGE 24, 459 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 7 zu C der Gründe).
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13
    Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung gegenüber den betreffenden Personen wahrnehmen (BAG, Beschluss vom 13.12.2005 - 1 ABR 51/04 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 50 zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - 6 TaBV 953/13
    Die Regelung eines Beseitigungsanspruchs des Betriebsrats in § 101 Satz 1 BetrVG ist auch hinsichtlich nur kurzzeitiger Maßnahmen abschließend (BAG, Beschluss vom 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 - BAGE 131, 145 = AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 48 R 20 f.).
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