Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 Abs 1 S 1 BUrlG, § 612a BGB, § 256 Abs 1 ZPO
Urlaubsgewährung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitnehmer braucht bei Streit über den Umfang des Urlaubsanspruchs nicht auf Leistung während eines bestimmten Zeitraums zu klagen und kann sich auf einen Feststellungsantrag beschränken; Beschränkung eines Arbeitnehmers bei Streit über den Umfang des Urlaubsanspruchs ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Urlaubsanspruch - Streit um Umfang des Urlaubsanspruchs
- Betriebs-Berater
Urlaubsgewährung bei anhängigem Kündigungsschutzprozess
- Betriebs-Berater
Urlaubsgewährung bei anhängigem Kündigungsschutzprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)
Feststellungsantrag bei Streit über Urlaub zulässig (Klage auf Feststellung des Bestehens einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 06.07.2011 - 53 Ca 5960/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 17.11.1983 - 6 AZR 419/80
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11
Eine Klage auf Gewährung von Urlaub während eines bestimmten Zeitraums wäre auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet, die gemäß § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben gölte, was bei längerer Dauer des Rechtsstreits zu wiederholter Anpassung des Antrags zwänge und deshalb nicht prozessökonomisch wäre (BAG, Urteil vom 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 - NZA 2011, 1050 R 12 ff.; anders früher Urteil vom 17.11.1983 - 6 AZR 419/80 - juris). - BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11
Eine Klage auf Gewährung von Urlaub während eines bestimmten Zeitraums wäre auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet, die gemäß § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben gölte, was bei längerer Dauer des Rechtsstreits zu wiederholter Anpassung des Antrags zwänge und deshalb nicht prozessökonomisch wäre (BAG, Urteil vom 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 - NZA 2011, 1050 R 12 ff.; anders früher Urteil vom 17.11.1983 - 6 AZR 419/80 - juris). - BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11
Aus der Weisung in der E-Mail vom 20. April 2011, sich bei Fragen der fachlichen Einarbeitung nicht an ihre Kollegen zu wenden, war keine zwingende Schlussfolgerung auf ein Motiv des Beklagten zu ziehen, die Klägerin durch Gewährung ihres ohnehin teilweise von Verfall bedrohten Resturlaubs aus dem Vorjahr (dazu BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 425/10 - Pressemitteilung Nr. 64/11) zu einer von ihr nicht gewünschten Zeit im Sinne einer Maßregelung zu benachteiligen.
- BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11
1.2.4 Soweit die Wirksamkeit einer spontanen Urlaubsgewährung durch einen daraufhin vom Arbeitnehmer geäußerten Urlaubswunsch berührt werden kann (dazu BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 9 AZR 26/00 - BAGE 97, 18 = AP BGB § 615 Nr. 93 zu 2 a der Gründe), setzt dies voraus, dass der Urlaubsanspruch noch besteht und nicht bereits durch Erfüllung erloschen ist, wie dies jedoch hier der Fall war. - BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11
Da der Bestand des Arbeitsverhältnisses durch eine unwirksame Kündigung rechtlich nicht berührt wird, kann der Arbeitgeber den Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass sich seine Kündigung als unwirksam erweisen sollte (BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 934/06 - AP BUrlG § 7 Nr. 38 zu I 1 c der Gründe). - BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91
Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11
Während der Widerspruch gegen die Urlaubgewährung im Schreiben vom 21. März 2011 noch keinen Urlaubswunsch darstellte, der nämlich eine zeitliche Konkretisierung erfordert (dazu BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 - AP BUrlG § 7 Nr. 13 zu 2 b der Gründe), kam der Urlaubswunsch der Klägerin im Schriftsatz vom 30. Mai 2011 zu spät. - BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11
1.2.3 Dass nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG Wünsche des Arbeitnehmers bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs zu berücksichtigen sind, bedeutet nicht, dass ein solcher Wunsch Voraussetzung für eine Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber ist (BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - BAGE 130, 117 = AP BUrlG § 7 Nr. 39 R 23). - BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11
Das wirklich Gewollte ist bei entsprechendem Verständnis des Erklärungsempfängers auch bei einseitigen Rechtsgeschäften maßgebend (BAG, Urteil vom 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134 zu B I 4 b bb der Gründe). - BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03
Gleichbehandlungsgrundsatz - Maßregelungsverbot - Betriebsrentenrecht
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11
Zudem war dieses Motiv der Beklagten nicht einmal tragend (zu diesem Erfordernis BAG, Urteil vom 25. Mai 2004 - 3 AZR 15/03 - AP BetrAVG § 1b Nr. 5 zu III 2 der Gründe).
- ArbG Krefeld, 25.04.2018 - 3 Ca 1944/17
Urlaubsabgeltung, tarifvertraglicher Mehrurlaub, Verfall, krankheitsbedingte …
Das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht (vgl. BAG v. 12.04.2011 - 9 AZR 80/10, NJW 2011, 2987, zu A I der Gründe [Tz. 11ff.]; LAG Berlin-Brandenburg v. 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11, LAGE § 7 BUrlG Nr. 50, zu 1.1 der Gründe [Tz. 17]).