Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 Ta BV 1733/11   

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https://dejure.org/2012,10606
LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 Ta BV 1733/11 (https://dejure.org/2012,10606)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2012 - 7 Ta BV 1733/11 (https://dejure.org/2012,10606)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 7 Ta BV 1733/11 (https://dejure.org/2012,10606)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • aufrecht.de

    Verbot von Streikmails über den Mailaccount des Betriebsrats

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unterlassungsansprüche gegen Betriebsräte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Nutzung des betrieblichen Email-Accounts für Streikaufrufe der Gewerkschaft durch ein Betriebsratsmitglied

  • Betriebs-Berater

    Streikaufruf - Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers

  • hensche.de

    Betriebsrat: Arbeitskampf, Streik: Betriebsrat

  • info-it-recht.de

    Kein Aufruf zum Streik über E-Mail-Konto des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nutzung des betrieblichen Email-Accounts für Streikaufrufe der Gewerkschaft durch ein Betriebsratsmitglied

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratsmitglied darf einen gewerkschaftlichen Streikaufruf nicht über sein Mail-Konto für die Betriebsratsarbeit verbreiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Streikaufruf über E-Mail-Konto des Betriebsrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streikaufruf per eMail?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Ist ein Streikaufruf über den E-Mail-Account des Betriebsrats erlaubt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 702
  • DB 2012, 1392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11
    Die Wiederholungsgefahr auf Seiten des Schuldners ist keine Voraussetzung der Zulässigkeit sondern der Begründetheit des Antrags (BAG vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08 - BAGE 129, 145 ff.).

    Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (std. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG vom 06.02.2007 - 1 BvR 978/05 - NZA 2007, 394 m.w.N.; BAG v- 20.01.2009 - 1 AZR 515/08 - AP GG Art. 9 Nr. 137).

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10

    Feststellungsanträge der Arbeitgeberin zu Verstößen des Betriebsrats gegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11
    Diese unmittelbare Arbeitskampfbezogene Wirkung des Neutralitätsgebotes ist deswegen anders einzuordnen als das Gebot der parteipolitischen Neutralität, welches als latenter Anspruch des Arbeitgebers besteht und dem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Unterlassungsanspruch zur Seite steht (a.A. LAG Düsseldorf vom 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10 - NZA-RR 2011, 132-137).
  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11
    (BVerfG v. 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03 - AP Nr. 167 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG Hamm, 12.03.2004 - 10 TaBV 161/03

    Behinderung der Betriebsratsarbeit Umfang der Information und Unterrichtung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11
    Ebenso wenig wie der Betriebsrat als Gremium dürfen die einzelnen Betriebsratsmitglieder Sachmittel des Betriebsrates, die dieser nach § 40 BetrVG zur Erfüllung seiner Aufgaben als Betriebsrat vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen haben, für Arbeitskampfmaßnahmen nutzen (vgl. Fitting § 74 Rz. 15; LAG Hamm vom 12.03.2004 - 10 TaBV 161/03 - RDV 2004, 223 f.).
  • LAG Hessen, 20.08.2010 - 19 Sa 1835/09

    Entfernung einer Abmahnung - Befugnis zur Nutzung der IT-Infrastruktur durch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des LAG Hessen vom 20.08.2010 (19 Sa 1835/09) zur Zulässigkeit eines Streikaufrufs einer gewerkschaftlichen Vertrauensfrau über ein arbeitgeberseitiges Intranet, vertritt er zudem die Auffassung, die Arbeitgeberin müsse wegen Art. 9 Abs. 3 GG die Verwendung der betrieblichen Infrastruktur auch für Streikaufrufe dulden.
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11
    Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (std. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG vom 06.02.2007 - 1 BvR 978/05 - NZA 2007, 394 m.w.N.; BAG v- 20.01.2009 - 1 AZR 515/08 - AP GG Art. 9 Nr. 137).
  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht einen Unterlassungsanspruch gegen den Betriebsrat aus § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG bezüglich einer parteipolitischen Betätigung unter Hinweis auf die fehlende ausdrückliche Regelung eines Unterlassungsanspruchs, die Konzeption des § 23 Abs. 3 BetrVG und die wegen der Vermögenslosigkeit des Betriebsrats ins Leere laufende Vollstreckung durch Festsetzung eines Ordnungsgeldes verneint (vgl. BAG vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 - BAGE 133, 347 bis 353).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11
    Sie ist also, obwohl historisch vor allem den Arbeitnehmern vorenthalten und von diesen erstritten, nicht als Arbeitnehmergrundrecht ausgestaltet, sondern steht ebenso Arbeitgebern zu (vgl. BVerfG vom 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212 ff.).
  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12

    Streikaufruf im Intranet

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3. und 4. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Januar 2012 - 7 TaBV 1733/11 - teilweise aufgehoben.
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