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   LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19   

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LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19 (https://dejure.org/2019,28616)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2019 - 15 Sa 875/19 (https://dejure.org/2019,28616)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - 15 Sa 875/19 (https://dejure.org/2019,28616)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Kündigung bei Betriebsstilllegung eines Luftverkehrbetriebes; Unwirksamkeit der Kündigung bei Betriebsübergang; Kündigung während Elternzeit; Abgrenzung zwischen Betriebsstilllegung und Betriebsübergang; Wirtschaftliche Einheit bei einem ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirtschaftliche Einheit im Sinne der Betriebsübergangsrichtlinie

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19
    Insofern ist erforderlich, dass der Arbeitgeber die notwendigen Informationen nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich erteilt, den Betriebsrat zu Beratungen auffordert und die Gründe für die Massenentlassung mitteilt und zweckdienliche Auskünfte erteilt (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - juris Rn. 40).

    Ein Arbeitgeber darf im Konsultationsverfahren die Vermeidung oder Einschränkung von Entlassungen von bestimmten Bedingungen abhängig machen (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - juris Rn. 50).

    Die Unterrichtung soll es der Arbeitnehmervertretung aber ermöglichen, konstruktive Vorschläge zu unterbreiten, um die geplante Massenentlassung zu verhindern oder einzuschränken (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - juris Rn. 50).

    Fehler im Rahmen einer notwendigen Massenentlassungsanzeige können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 68).

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19
    Die wirtschaftliche Einheit muss vor dem Übergang insbesondere über eine ausreichende funktionelle Autonomie bezogen auf die Leitung der Arbeitnehmergruppe verfügen (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori Rn. 31f).

    Die wirtschaftliche Einheit muss vor dem Übergang insbesondere über eine ausreichende funktionelle Autonomie verfügen, "wobei sich der Begriff der Autonomie auf die Befugnisse bezieht, die der Leitung der betreffenden Gruppe von Arbeitnehmern eingeräumt sind, um die Arbeit dieser Gruppe relativ frei und unabhängig zu organisieren und insbesondere Weisungen zu erteilen und Aufgaben auf die zu dieser Gruppe gehörenden untergeordneten Arbeitnehmer zu verteilen, ohne dass andere Organisationsstrukturen des Arbeitgebers dabei dazwischengeschaltet sind." (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori Rn. 31f).

    Auch später wurde ein solcher Zusammenhang nur deswegen erwähnt, weil die zuvor gezogene Schlussfolgerung im Hinblick auf die Autonomie der Leitung nach Ansicht des EuGH hierdurch "bestätigt" wurde (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori Rn. 33).

    Damit fehlt es an einem weiteren notwendigen Element, nämlich der Dauerhaftigkeit, die nach der EuGH-Rechtsprechung (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori Rn. 31) schon beim Veräußerer vorhanden gewesen sein muss.

  • EuGH, 13.05.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19
    4.1.2 Der EuGH hat immer wieder ausgeführt, dass nach seiner Rechtsprechung der in der Richtlinie nicht definierte Begriff des Betriebes ein unionsrechtlicher Begriff ist, so dass sein Inhalt nicht anhand der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestimmt werden kann (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-182/13 Lytlle u.a.).

    Als Betrieb wird insofern eine unterscheidbare Einheit von einer gewissen Dauerhaftigkeit und Stabilität angesehen, die zur Erledigung einer oder mehrerer bestimmter Aufgaben bestimmt ist und über eine Gesamtheit von Arbeitnehmern sowie über technische Mittel und eine organisatorische Struktur zur Erfüllung dieser Aufgaben verfügt (EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 Athinaïki Chartopoiïa Rn 27; EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-182/13 Lytlle u.a. Rn 30).

    Der EuGH nimmt eine solche Einheit immer dann an, wenn eine organisatorische Struktur zur Leitung vorhanden ist: Filialleiter (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-182/13 Lytlle u.a. Rn 51); Betriebsleiter zur "Koordinierung der Aufgaben vor Ort" (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-392/13 Rabal Cañas Rn 50); "Produktionsleiter, der die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit und die Kontrolle des Gesamtbetriebs, der Einrichtungen der Einheit sowie die Lösung technischer Probleme sicherstellt" (EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 Athinaïki Chartopoiïa Rn 31).

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19
    Gleiches gilt, wenn organisatorisch abtrennbare Teile des Betriebes im Wege des Betriebsteilübergangs gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB veräußert werden (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33).

    In den eher seltenen Fällen, in denen das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Einheit unterhalb der Betriebsebene streitig ist, geht auch das BAG davon aus, dass bezogen auf einzelne Geschäftsbereiche in hinreichendem Maße Führungs- und Organisationsstrukturen vorhanden sein müssen, um das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit bejahen zu können (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - juris Rn. 49).

    Eine Sozialauswahl ist nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich, wenn allen Arbeitnehmern gekündigt wird (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 58).

  • EuGH, 15.02.2007 - C-270/05

    Athinaïki Chartopoiïa - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG des Rates - Art.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19
    Als Betrieb wird insofern eine unterscheidbare Einheit von einer gewissen Dauerhaftigkeit und Stabilität angesehen, die zur Erledigung einer oder mehrerer bestimmter Aufgaben bestimmt ist und über eine Gesamtheit von Arbeitnehmern sowie über technische Mittel und eine organisatorische Struktur zur Erfüllung dieser Aufgaben verfügt (EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 Athinaïki Chartopoiïa Rn 27; EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-182/13 Lytlle u.a. Rn 30).

    Der EuGH nimmt eine solche Einheit immer dann an, wenn eine organisatorische Struktur zur Leitung vorhanden ist: Filialleiter (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-182/13 Lytlle u.a. Rn 51); Betriebsleiter zur "Koordinierung der Aufgaben vor Ort" (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-392/13 Rabal Cañas Rn 50); "Produktionsleiter, der die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit und die Kontrolle des Gesamtbetriebs, der Einrichtungen der Einheit sowie die Lösung technischer Probleme sicherstellt" (EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 Athinaïki Chartopoiïa Rn 31).

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2019 - 1 Sa 334/18

    Beendetes Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Auslegung, Bereitschaftsdienst,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19
    Dies ist auch Basis aller bisherigen LAG-Entscheidungen in Parallelfällen (Vgl. z.B. auch LAG Berlin-Brandenburg - 16.1.2019 - 15 Sa 814/18 und 15 Sa 1307/18; LAG Düsseldorf 17.10.2018 - 1 Sa 334/18 - juris Rn. 128).

    Für einen solchen ist in rechtlicher Hinsicht unstreitig aufgrund des Betriebssitzes die Bundesagentur für Arbeit Berlin-Nord zuständig (so auch LAG Düsseldorf 17.10.2018 - 1 Sa 334/18 - Rn. 189ff).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19
    Danach stellt ein einzelner Lkw eines Transportbetriebes für sich genommen lediglich ein Betriebsmittel und keinen Betriebsteil dar (BAG 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - juris Rn. 22).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Geschäftsführer alle Fahrer einheitlich angewiesen und eingeteilt hat (BAG 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - juris Rn. 22f).

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19
    Der Betriebsrat soll die Möglichkeit erhalten, eigene konstruktive Vorschläge zu unterbreiten, um die geplante Massenentlassung zu verhindern oder einzuschränken (BAG aaO Rn 45; EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - juris Rn. 51 und 64; BAG 18.1.2012 - 6 AZR 407/10 - juris Rn 36).

    Dies muss durch den Arbeitgeber nur hinreichend deutlich gemacht werden (BAG 18.1.2012 - 6 AZR 407/10 - juris Rn 36).

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98

    § 113 Abs. 1 InsO und Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zu

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19
    Es handele sich nur um die verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes (BAG 19.01.2000 - 4 AZR 911/98 - juris Rn 33f).

    An anderer Stelle erkennt das BAG den Fall an, dass der Betrieb in der Insolvenz stillgelegt werden müsse (BAG 19.01.2000 - 4 AZR 911/98 - juris Rn 38).

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19
    Da die Einstellung der Produktion noch keinen Beginn der Betriebsstilllegung bedeutet (BAG 26.04.2007 - 8 AZR 695/05 - juris Rn 33), muss Gleiches für die reine Einstellung der Dienstleistung eines Flugbetriebes gelten.

    Auch wenn es an sich möglich gewesen wäre, im Luftfahrtbereich einen mehrgliedrigen Interessenausgleich (BAG 26.04.2007 - 8 AZR 695/05 - juris Rn 47) unter Einschluss der PV Kabine abzuschließen, bedeutet dies nicht umgekehrt, dass eine solche Pflicht zur Harmonisierung besteht.

  • EuGH, 10.12.1998 - C-173/96

    Hidalgo u.a.

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - Betriebsübergang

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 673/15

    Versetzung - Annex - besonderes Feststellungsinteresse

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

  • EuGH, 13.05.2015 - C-392/13

    Die Definition der Massenentlassung im spanischen Recht verstößt gegen das

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 249/09

    Leistungsklage aus Sozialplänen bei Masseunzulänglichkeit

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 440/18

    Kriterien eine Betriebsübergangs bei einem Luftfahrtunternehmen

  • BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16

    Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

  • ArbG Berlin, 21.12.2017 - 41 BV 13752/17

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Antrag auf gerichtliche Zustimmung zur

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 538/10

    Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils -

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