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   LAG Brandenburg, 05.05.2006 - 22 Sa 7/06, 22 Sa 44/06   

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https://dejure.org/2006,36669
LAG Brandenburg, 05.05.2006 - 22 Sa 7/06, 22 Sa 44/06 (https://dejure.org/2006,36669)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 05.05.2006 - 22 Sa 7/06, 22 Sa 44/06 (https://dejure.org/2006,36669)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Mai 2006 - 22 Sa 7/06, 22 Sa 44/06 (https://dejure.org/2006,36669)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift

    Auszug aus LAG Brandenburg, 05.05.2006 - 22 Sa 7/06
    Dies gilt auch dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Person tatsächlich gemeint ist (vgl. BAG, Urt. v. 12.02.2004 - 2 AZR 136/03).

    Dem Zweck des § 4 KSchG ist auch dann Genüge getan, wenn die Zustellung an eine Person in anderer Eigenschaft erfolgt (vgl. BAG, Urt. v. 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - Rdnr. 20, m.w.N.).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.09.2005 - 3 Sa 850/04
    Auszug aus LAG Brandenburg, 05.05.2006 - 22 Sa 7/06
    Unabhängig davon, wie der in § 1 a KSchG geregelte Abfindungsanspruch eingeordnet wird, ob als gesetzlicher oder - wohl eher - rechtgeschäftlicher Anspruch, und unabhängig davon, ob der "Hinweis" als Willenserklärung und das "Verstreichenlassen" der Klagefrist als Realakt oder ebenfalls als Willenserklärung gewertet wird, wird in Literatur und Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Klageerhebung das Entstehen eines Abfindungsanspruchs verhindert und die Klagerücknahme diese Rechtsfolge nicht beseitigt (vgl. nur ErfKo-Ascheid, § 1 a KSchG Rdnr. 4; KR-Spilger, § 1 a KSchG Rdnr. 79; Däubler, NZA 2004, 177 ff. [178]; Preis, DB 2004, 70 ff. [74]; Bader, NZA 2004, 65 ff. [71]; LAG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.09.2005 - 3 Sa 850/04).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 971/06

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 5. Mai 2006 - 22 Sa 7/06 - und - 22 Sa 44/06 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
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