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   LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99   

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LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99 (https://dejure.org/2000,7742)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2000 - 3 Sa 827/99 (https://dejure.org/2000,7742)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2000 - 3 Sa 827/99 (https://dejure.org/2000,7742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
    Dieses Kriterium dient vornehmlich der Unterscheidung zwischen dem Handelsvertreter im "Nebenberuf", auf den § 92 b Abs. 1 HGB Bezug nimmt und für den bestimmte gesetzliche Regelungen keine Anwendung finden (vgl. BAG vom 15.12.1999, a. a. O.).

    Im Bereich der Vermittlung von Versicherungen für Dritte stellt das Gesetz zur Abgrenzung zum unselbständigen Angestellten allein auf diese beiden Merkmale ab (vgl. BAG vom 15.12.1999, a. a. O.; sowie Urteile vom 15.12.1999 -- 5 AZR 3/99 --, DB 2000, 879 (879); vom 15.12.1999 -- 5 AZR 566/98 --, DB 2000, 723 (723)).

    Dies ergibt sich zum einen nicht aus der Formulierung, dass es sich um einen hauptberuflichen Handelsvertretervertrag handelt (vgl. BAG vom 15.12.1999 -- 5 AZR 3/99 --).

    Der Grad einer zulässigen Kontrolle wäre erst dann überschritten, wenn der Versicherungsvertreter sich verpflichtet hätte bzw. verpflichtet wird, umfangreich und in engen zeitlichen Intervallen über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten, und das Unternehmen damit die Möglichkeit erhält, ihn zu überprüfen und die selbstbestimmte Gestaltung seiner Tätigkeit zu beeinträchtigen (BAG vom 15.12.1999, a. a. O.).

    Dass die Klägerin ein berechtigtes Interesse daran hat, von einer urlaubsbedingten Abwesenheit eines Versicherungsvertreters informiert zu sein, liegt im Übrigen auf der Hand (so BAG vom 15.12.1999 -- 5 AZR 3/99 --).

  • BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 696/96

    Verfassungsrechtliche Beurteilung einer Ehegattenbürgschaft auf ihre Wirksamkeit

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
    Sie müssen vielmehr klären, ob die Regelung eine Folge strukturell ungleicher Verhandlungsstärke ist und gegebenenfalls im Rahmen der Generalklausel des geltenden Zivilrechts korrigierend eingreifen (siehe zuletzt auch BVerfG vom 2.5. 1996 -- 1 BvR 696/96 --, NJW 1996, 2021 ).

    Auch in der weiteren Bürgschaftsentscheidung vom 2.5.1996 (a. a. O.) hat es aufgrund der Einzelfallumstände eine Vertragsklausel noch nicht als unangemessen angesehen, weil der Bürge ein gewisses Eigeninteresse an der Gewährung des entsprechenden Kredits gehabt habe.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
    a) Bei der Auslegung und Konkretisierung einer zivilrechtlichen Generalklausel sind die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, namentlich die Grundrechte, zu berücksichtigen (grundlegend: BVerfGE 7, 198 (206); ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt insbesondere: vom 7.2.1990 -- 1 BvR 26/84 --, AP-Nr. 65 zu Art. 12 GG (Handelsvertreter); vom 19.10.1993 -- 1 BvR 567/89 und 1044/89 --, E 89, 214 ff. (Bürgschaft)).

    Deshalb darf keine zivilrechtliche Vorschrift im Widerspruch zu den Prinzipien stehen, die in den Grundrechten zum Ausdruck kommen (vgl. insbesondere BVerfGE 7, 198 (205); AP-Nr. 65 zu Art. 12 GG ).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
    a) Bei der Auslegung und Konkretisierung einer zivilrechtlichen Generalklausel sind die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, namentlich die Grundrechte, zu berücksichtigen (grundlegend: BVerfGE 7, 198 (206); ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt insbesondere: vom 7.2.1990 -- 1 BvR 26/84 --, AP-Nr. 65 zu Art. 12 GG (Handelsvertreter); vom 19.10.1993 -- 1 BvR 567/89 und 1044/89 --, E 89, 214 ff. (Bürgschaft)).

    Die Privatautonomie ist vorrangig durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet und im Falle bei einem Versicherungsvertreter im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auch durch Art. 12 Abs. 1 GG geprägt (vgl. beispielsweise BVerfGE 8, 274 (328); 89, 214 ff., AP-Nr. 65 zu Nr. 12 GG ).

  • LAG Hamm, 15.05.1998 - 10 Sa 1465/97

    Rückzahlungsansprüche nach Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses ;

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
    Im Anschluss an diese Rechtsprechung hält die zivilrechtliche Literatur (vgl. insbesondere Schmidt in: Ulmer/Brandner /Hensen, a. a. O., Anhang §§ 9 -- 11 Rdn. 417; Küstner/Manteufel: Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 2. Auflage, 1992, Rdn. 328; Palandt/Heinrichs, §§ 9 AGBG Rdn. 93) und Rechtsprechung (vgl. insbesondere OLG Hamm vom 8.6. 1989 -- 18 U 186/88 --, NJW-RR 1990, 567 (570); LG Mönchengladbach vom 20.2.1991 -- 3 O 554/90 --, NJW-RR 1991, 1207 (1208)) sowie das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 15.5. 1998 -- 10 Sa 1465/97 --) solche formularmäßigen Festlegungen von Gebühren (wie einer Vertragsanschluss-, Vertretungs- oder Agenturübernahmegebühr) oder ähnliche Leistungen des Handelsvertreters an den Verwender solcher einheitsvertraglichen Regelungen dann für unwirksam, wenn er keine für den Versicherungsvertretervertrag typischerweise und ins Gewicht fallende Gegenleistung des Verwenders der vorformulierten Vertragsbedingungen gegenübersteht.
  • OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88

    Inhaltskontrolle von Preisvereinbarungen und sonstigen Festlegungen des

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
    Im Anschluss an diese Rechtsprechung hält die zivilrechtliche Literatur (vgl. insbesondere Schmidt in: Ulmer/Brandner /Hensen, a. a. O., Anhang §§ 9 -- 11 Rdn. 417; Küstner/Manteufel: Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 2. Auflage, 1992, Rdn. 328; Palandt/Heinrichs, §§ 9 AGBG Rdn. 93) und Rechtsprechung (vgl. insbesondere OLG Hamm vom 8.6. 1989 -- 18 U 186/88 --, NJW-RR 1990, 567 (570); LG Mönchengladbach vom 20.2.1991 -- 3 O 554/90 --, NJW-RR 1991, 1207 (1208)) sowie das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 15.5. 1998 -- 10 Sa 1465/97 --) solche formularmäßigen Festlegungen von Gebühren (wie einer Vertragsanschluss-, Vertretungs- oder Agenturübernahmegebühr) oder ähnliche Leistungen des Handelsvertreters an den Verwender solcher einheitsvertraglichen Regelungen dann für unwirksam, wenn er keine für den Versicherungsvertretervertrag typischerweise und ins Gewicht fallende Gegenleistung des Verwenders der vorformulierten Vertragsbedingungen gegenübersteht.
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 201/79

    Kündigung des Vertragsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit -

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vom 2.10.1981 -- 1 ZR 201/79 -- NJW 1982, 181 ff.) verstösst eine vertragliche Vereinbarung gegen die Regelung des § 9 Abs. 2 AGBG , wenn sie bei der Abwicklung gegenseitiger Verträge auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung keine angemessene Rücksicht nimmt.
  • LG Mönchengladbach, 20.02.1991 - 3 O 554/90

    Einstandsvereinbarung, Eintrittsgebühr, Vertragsabschlussgebühr,

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
    Im Anschluss an diese Rechtsprechung hält die zivilrechtliche Literatur (vgl. insbesondere Schmidt in: Ulmer/Brandner /Hensen, a. a. O., Anhang §§ 9 -- 11 Rdn. 417; Küstner/Manteufel: Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 2. Auflage, 1992, Rdn. 328; Palandt/Heinrichs, §§ 9 AGBG Rdn. 93) und Rechtsprechung (vgl. insbesondere OLG Hamm vom 8.6. 1989 -- 18 U 186/88 --, NJW-RR 1990, 567 (570); LG Mönchengladbach vom 20.2.1991 -- 3 O 554/90 --, NJW-RR 1991, 1207 (1208)) sowie das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 15.5. 1998 -- 10 Sa 1465/97 --) solche formularmäßigen Festlegungen von Gebühren (wie einer Vertragsanschluss-, Vertretungs- oder Agenturübernahmegebühr) oder ähnliche Leistungen des Handelsvertreters an den Verwender solcher einheitsvertraglichen Regelungen dann für unwirksam, wenn er keine für den Versicherungsvertretervertrag typischerweise und ins Gewicht fallende Gegenleistung des Verwenders der vorformulierten Vertragsbedingungen gegenübersteht.
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
    a) Bei der Auslegung und Konkretisierung einer zivilrechtlichen Generalklausel sind die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, namentlich die Grundrechte, zu berücksichtigen (grundlegend: BVerfGE 7, 198 (206); ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt insbesondere: vom 7.2.1990 -- 1 BvR 26/84 --, AP-Nr. 65 zu Art. 12 GG (Handelsvertreter); vom 19.10.1993 -- 1 BvR 567/89 und 1044/89 --, E 89, 214 ff. (Bürgschaft)).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
    Die Privatautonomie ist vorrangig durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet und im Falle bei einem Versicherungsvertreter im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auch durch Art. 12 Abs. 1 GG geprägt (vgl. beispielsweise BVerfGE 8, 274 (328); 89, 214 ff., AP-Nr. 65 zu Nr. 12 GG ).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

  • OLG Hamm, 08.02.1991 - 19 U 205/90
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 715/93

    Rückzahlung der Kosten eines Sprachaufenthalts

  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 115/80

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 430/90

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • BAG, 20.04.1964 - 5 AZR 278/63

    Wettbewerbsverbot mit minderjährigen Handelsvertretern - Rechtsstellung eines

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99

    Preisgesetz

    Denn die Klägerin hat den Vertragstext vorformuliert und für eine Vielzahl von Verträgen, wie sich i. Ü. auch aus dem Parallelverfahren -- 3 Sa 827/99 -- ergibt, entworfen und verwendet.
  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00

    Kosten der Ausbildung eines selbständigen Handelsvertreters - Kontrollfähigkeit

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 13. April 2000 - 3 Sa 827/99 - wird zurückgewiesen.
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