Rechtsprechung
   LAG Brandenburg, 19.06.1997 - 3 Sa 833/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8199
LAG Brandenburg, 19.06.1997 - 3 Sa 833/96 (https://dejure.org/1997,8199)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.1997 - 3 Sa 833/96 (https://dejure.org/1997,8199)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 3 Sa 833/96 (https://dejure.org/1997,8199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertrag: Ausschlussfrist - Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 368
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 595/87

    Verweisung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 19.06.1997 - 3 Sa 833/96
    Wesentliche Indizien für eine solche Vorgehensweise sind zum einen der einheitliche Abschluß beider Tarifwerke oder zum anderen eine eindeutige Inbezugnahme aufeinander, bspw. indem bestimmt wird, daß die Lohn/Entgelttarifverträge Bestandteil des Manteltarifvertrages sind (zu einer solchen Fallkonstellation siehe insbes.: BAG vom 02.03.1988 - 4 AZR 595/87 - E 57, 374 (378)).

    Tarifverträge, so hat die Verweisung in Ziff. 5.1 Satz 1 MTV -Betriebsküchen keine konstitutive, sondern nur eine dem bestehenden Regelungszustand feststellende Wirkung (so im Ergebnis auch das Bundesarbeitsgericht vom 02.03.1988, a.a.O., S. 380 für eine vergleichbare tarifliche Regelung).

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus LAG Brandenburg, 19.06.1997 - 3 Sa 833/96
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. bspw. BAG vom 09.03.1983 - 4 AZR 61/80 -, vom 12.09.1994 - 4 AZR 336/82 -, AP Nr. 128 und Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 19.06.1997 - 3 Sa 833/96
    Auch die Praktikabilität dankbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt der Tarifauslegung der Vorzug, die zu vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelungen führt (vgl. BAG AP Nr. 128 und 135 zu § 1 TVG Auslegung, zuletzt bspw. vom 23.10.1996 - 4 AZR 245/95 -, AP Nr. 38 zu § 23a BAT ).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 19.06.1997 - 3 Sa 833/96
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. bspw. BAG vom 09.03.1983 - 4 AZR 61/80 -, vom 12.09.1994 - 4 AZR 336/82 -, AP Nr. 128 und Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90

    Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Brandenburg, 19.06.1997 - 3 Sa 833/96
    Nur dieses Verständnis entspricht auch dem aus dem Schutzzweck des Artikels 9 Abs. 3 Grundgesetz folgenden Gebot, einer engen Auslegung der Ausschlußfrist bei Unklarheiten über den Umfang der von ihr erfaßten Ansprüche (vgl. Däubler: Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rdn. 1338; Kempen/Zachert: TVG , 3. Aufl., 1997, § 4 Rdn. 261 m.w.H.; Wiedemann/Stumpf: TVG § 4 Rdn. 417; BAG vom 04.09.1991 - 5 AZR 647/90 -, DB 1992, 1095 (1096)).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 577/02

    Tarifliche Einmalzahlung - Ausschlußfrist - Tarifauslegung

    Die Verweisung im Manteltarifvertrag auf den Entgelttarifvertrag hat dann keine konstitutive, sondern nur eine den bestehenden Rechtszustand feststellende Wirkung (vgl. BAG 2. März 1988 - 4 AZR 595/87 - BAGE 57, 374; zu mit §§ 5, 14 MTV nahezu wortgleichen Regelungen LAG Brandenburg 19. Juni 1997 - 3 Sa 833/96 - LAGE TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht